Hallo,
bekam gestern ein Schreiben von Seat Deutschland, dass mein Fahrzeug nicht in deren Systemen erfaßt werden konnte, da das Erstauslieferungsdatum im Serviceheft nicht eingetragen ist.
Nun muss ich zu meinem Händler dieses Nachtragen lassen.
Wie schaut das eigentlich aus, wenn ich jetzt, wo das Fahrzeug noch nicht erfaßt ist, zur Werkstatt fahre. Können die dann überhaupt den Wagen reparieren und Garantieansprüche ausführen?
Gruß,
m_st_123