Kurzzeitkennzeichen-Änderung ab 2015!

  • Moin!


    Einige hier werden es bestimmt schon wissen:


    Ab April 2015 soll eine Änderung der Kurzzeitkennzeichen-Gesetzgebung in Kraft treten, welche dieses Kennzeichen eigentlich überflüssig macht!
    Unter folgendem Link wird die Situation sehr gut erklärt.


    http://www.motor-talk.de/news/…-tage-blech-t5068657.html


    Da ich wie viele andere auch der Meinung bin, dass wir dies nicht einfach so hinnehmen sollten, habe ich mich entschlossen, bei der Online-Petition gegen diese Gesetzesänderung mitzumachen und sie hier zu posten. Die Stimmabgabe geht sehr schnell und einfach & ist auch anonym möglich!


    https://www.openpetition.de/pe…eiterhin-ohne-tuev-und-au



    Vielen Dank schonmal an alle, die abstimmen!! :thumbup: :wave:


    Gerne kann dieser Thread hier auch als Vorlage für diejenigen dienen, die dies auch in anderen Foren posten wollen! :)
    Und sagts ruhig auch allen euren Verwandten & Freunden weiter!!

  • Oh man... als ob es keine wichtigeren Dinge gäbe, die Klärungsbedarf hätten.


    Ich selbst habe so'n Kurzzeitkennzeichen nie benötigt, werde aber trotzdem gegen diese "Gesetzesänderung" stimmen.

  • Aber genau aus solchen Gründen wie bei dir (auch wenn ich es nachvollziehen kann) soll die Änderung ja wohl kommen. Das 5-Tages-Kennzeichen ist ja nicht zum Spaß an der Freude da, sondern zur Überführung.

  • Ich weiß, ich kann die Beründung für eine Änderung auch nachvollziehen aber ich denke, dass man das auch anders und vorallem besser regeln kann.
    Also das ist alles eintragbar was ich am Golf mache, Verkehrstüchtigkeit und Sicherheit ist für mich da sehr sehr wichtig bei aber leider gibt es auch immer wieder Pfuscher und Leute, die das auf die leichte Schulter nehmen. :(

  • Ich kann diese Änderung ebenfalls nur begrüßen, wenn ich so den Schrott sehe, der meistens mit Kurzzeitkennzeichen auf den Straßen unterwegs ist.
    Egal ob schrottreife Wohnmobile oder komplett illegal und absolut verkehrsunsicher zusammengeschusterte "Tuningobjekte".


    Was ist denn wichtiger ? Irgendwelche Luxusprobleme aus reiner Bequemlichkeit, oder die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ?


    Entsprechend werde ich diese Petition nicht unterstützen !


    Die jetzt rumjammern sind doch die, die vorher soviel Mist mit den Kurzzeitkennzeichen gemacht haben, und sich nun als Opfer darstellen möchten.


    Die HU-Pflicht sollte auch auf die roten Kennzeichen ausgeweitet werden.

  • Ich kann diese Änderung ebenfalls nur begrüßen, wenn ich so den Schrott sehe, der meistens mit Kurzzeitkennzeichen auf den Straßen unterwegs ist.
    Egal ob schrottreife Wohnmobile oder komplett illegal und absolut verkehrsunsicher zusammengeschusterte "Tuningobjekte".


    Ich sehe öfter rote als "gelbe" Nummern auf solchen Kisten.

    Was ist denn wichtiger ? Irgendwelche Luxusprobleme aus reiner Bequemlichkeit, oder die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ?


    Ich hätte meinen Wagen nicht überführen können. Und es war keine Bequemlichkeit, sondern die einzige Möglichkeit für mich!


    Die HU-Pflicht sollte auch auf die roten Kennzeichen ausgeweitet werden.


    :thumbup: :thumbup:

  • Geht ja nicht nur um Schrottkisten sondern darum das liebhaber nicht mehr ihre schätze bewegen dürften -Facepalm-

    Völlig falsch.
    Wem soviel an seinem Auto liegt, der hat sicher alle 2 Jahre die Prüfgebühr für eine Hauptuntersuchung übrig. Und mit gültiger HU steht dem legalen Bewegen des Fahrzeugs nichts im Weg.


    Also wird da nichts verboten.


    Die getroffenen Hunde bellen, jammern und überdramatisieren das leider.

  • Völlig falsch.
    Wem soviel an seinem Auto liegt, der hat sicher alle 2 Jahre die Prüfgebühr für eine Hauptuntersuchung übrig. Und mit gültiger HU steht dem legalen Bewegen des Fahrzeugs nichts im Weg.


    Also wird da nichts verboten.


    Die getroffenen Hunde bellen, jammern und überdramatisieren das leider.


    Was ist denn mit einem Liebhaberstück, dass keinen TüV mehr hat, gerade Restauriert wurde und nun zur H-Zulassung zum TüV muss. Und kommt jetzt bitte nicht mit, "solche Leute haben einen Hänger"
    Dies ist in Zukunft auch verboten????

  • Zitat

    Geht ja nicht nur um Schrottkisten sondern darum das liebhaber nicht mehr ihre schätze bewegen dürften


    Das ist nicht Sinn von Überführungs- bzw. Kurzzeitkennzeichen!
    Daher trifft es mMn genau die richtigen, so hart es klingt ...

  • Im Grunde genommen ist es nicht Sinn & Zweck dieses Kennzeichens, nein. Aber die Polizei kann auch mit der jetzigen Gesetzgebung schon verkerhsunsichere Fahrzeuge mit KzK aus dem Verkehr ziehen und stilllegen, hab ich des öfteren schon gesehen.


    Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass durch den Wegfall solcher Fahrzeuge und den zukünftig entstehenden bürokratischen Mehraufwand die ca. 5 millionen € Einnahmeverlust aufzuwiegen sind, ganz im Gegenteil.

  • Im Grunde genommen ist es nicht Sinn & Zweck dieses Kennzeichens, nein. Aber die Polizei kann auch mit der jetzigen Gesetzgebung schon verkerhsunsichere Fahrzeuge mit KzK aus dem Verkehr ziehen und stilllegen, hab ich des öfteren schon gesehen.

    Das sind dann nur Zufallsfunde.


    Und für die Polizisten vor Ort ist sowas dann immer sehr lästig. Vor Ort hat man einen kleinen unbelehrbaren Besserwisser, der einen anpöbelt und sein Fehlverhalten nicht einsieht.
    Dann geht es damit weiter, dass das stillgelegte KFZ ja auch irgendwie da weg muss. Ist zwar Sache des Fahrers/Halters, aber die fahren in der Regel gleich nachdem man sie verlässt mit dem Fahrzeug weiter. Das kommt öfter vor, als dass sie wirklich auf einen Abschlepper warten.
    Bei besonders haarsträubenden Umbauten müssen sie auch manchmal vor Ort entscheiden, ob das Auto als Beweismittel sichergestellt werden muss. Sprich wenn die Verstöße schon im Straftatbereich liegen.
    Beispiel: Laut Papieren ein 1.4er Golf 4. Tatsächlich ein irgendwo wild zusammengeschustertes Teil mit 3,2l VR6, aufgesetztem Turbolader und Lachgaseinspritzung. Alle Teile vom Schrottplatz und aus Onlineauktionshäusern. Beibehalten wurde aber die "massive" Bremsanlage vom 1.4er Golf. Das Ganze auf abenteuerlichste Weise zusammengehalten von Kabelbindern, Isolierband und selbstgeschweißten Blechteilen.
    Bewegt wurde der Wagen ebenfalls mit Kurzzeitkennzeichen ohne Eintragungen in den dazugehörigen Unterlagen.


    Oder ein totalvergammelter T3 Campingbus, bei dem der Motor halb auf der Fahrbahn hing. Ebenfalls für eine Woche mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs. Vom Schrottplatz geholt und dann gleich damit zu einem Konzert.


    Klar, solchen Leuten muss man ihre "Flexibilität" dank Kurzzeitkennzeichen gönnen. Wozu braucht man da schon den Nachweis der Verkehrssicherheit mittels einer gültigen Hauptuntersuchung ?


    Man sieht es nunmal anders, wenn man damit täglich zu tun hat, geschult ist und dann von diesen selbsternannten Experten, die sich für schlauer als Prüfingenieure halten, "belehrt" wird, während man ihr Fahrzeug stilllegt.


    Und dann sieht man sie mit dem gleichen absolut vekehrsunsicheren Fahrzeug kurze Zeit später wieder mit Kurzzeitkennzeichen rumgurken.


    Dem muss endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden.

  • Dass es genügend schwarze Schafe, die keine Ahnung haben gibt, bezweifelt sicher niemand, trotz alle dem sind bei weitem die meisten nicht so!


    Wenn ich z.B. einen anderen Motor in ein auto einbaue, dann habe ich mich vorher eindringlich & ausgiebig darüber informiert! Dass man bei einem vr6-umbau in einem Golf 4 keine 255er bremsen mehr fahren kann, das sollte eigentlich schon selbstverständlich und im eigenen Sicherheitsinteresse sein!
    Aber mal zum Thema "Ahnung von Prüfingenieuren":
    Auch da ist nicht jeder allwissend.
    Meine Ibiza-Sommerräder (7j x 17Zoll ET38) mit 195 40 R17 wollte mir der erste Prüfer per einzelabnahme nicht eintragen, er beharrte auf der Meinung dass der Abrollumfang zu gering wäre...
    Der zweite Prüfer hatte für dieses Verhalten nur nen Kopfschütteln übrig und hat es mir ohne Probleme eingetragen...
    Das zu dem Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von alex4kant () aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

  • Zitat

    Auch da ist nicht jeder allwissend.


    Niemand ist allwissend.


    Gerade bei Einzelabnahmen ... irgendjemand muss nunmal den Kopf hinhalten. Bleibt bitte beim Thema! :)

  • Ich finde die Änderung überfällig.


    Bei einem angemeldeten Fahrzeug werden Bußgelder verhängt, wenn man die HU entsprechend überzieht (ab 8 Monate sogar mit einem Punkt!).
    Andererseits ist es (noch) legal mit einem Kurzzeitkennzeichen rumzufahren, egal wie lange die letzte HU her ist.



    Was ist denn mit einem Liebhaberstück, dass keinen TüV mehr hat, gerade Restauriert wurde und nun zur H-Zulassung zum TüV muss. Und kommt jetzt bitte nicht mit, "solche Leute haben einen Hänger"


    Und ja, wer Geld für Restaurationen oder Umbauten und für ein Kurzzeitkennzeichen hat, kann sich in meinen Augen einen Anhänger leisten, mieten oder leihen. Oder beim Kauf ohne HU kann man das beim Kaufpreis berücksichtigen.

  • Und ja, wer Geld für Restaurationen oder Umbauten und für ein Kurzzeitkennzeichen hat, kann sich in meinen Augen einen Anhänger leisten, mieten oder leihen. Oder beim Kauf ohne HU kann man das beim Kaufpreis berücksichtigen.


    Genau das sehe ich nicht so!


    Ich in für meinen Cupra knapp 1000km je Strecke gefahren, da ich gehofft habe, dass dieser auch nach der Anzeige meinen Wünschen entspricht.
    Zum Glück hat da alles gepasst und ich konnte damit nach Hause fahren.


    Jetzt müsste ich mir einen Hänger mieten, was sehr teuer ist. Gefolgt davon jemanden zu finden, der die Erlaubnis hat ein Auto auf einem Trailer zu ziehen. Dann muss diese noch Zeit haben und optimaler Weise zusätzlich ein Auto besitzen, welches über eine Anhängerkupplung verfügt. Auch das muss in der Regel bezahlt werden.
    Wenn ich all dies zusammen habe, stundenlang quer durch Qeutschland fahre und der Wagen dann am Ende Müll, war das alles umsonst und hat enorme Kosten verursacht, die nicht entstanden wären, wenn ich den Wagen - so wie heute noch - dann einfach stehen lassen könnte.
    Dazu kommt der Fakt, dass ich gerne wissen würde, wie ich ein abgemeldetes Fahrzeug dann Probe fahren sollte, wenn kein Kennzeichen vorhanden ist.


    Zudem wird der Verkäufer einen Dreck tun da preislich entgegenzukommen, weil ich mir Hänger und co leihen muss und eine lange Anfahrt habe ... ernsthaft.




    Für mich ist es der Tod für den Kauf von Privatwagen. Nicht mehr und nicht weniger. Der nächste Cupra wird wohl max. 50km von mir entfernt stehen :thumbdown:

  • 1000 km mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto quer durch Deutschland?
    Alles andere hat doch Tüv oder bekommt doch Tüv und somit auch ein Kurzzeitkennzeichen.
    Oder verstehe ich das falsch?
    Habe meinen Cupra auch 200 km entfernt geholt, bin mit den Kennzeichen Heim und hab ihn ungemeldet.
    Denke das ist doch was die meisten der Privatpersonen machen oder?