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AK47

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Thursday, August 5th 2010, 9:17am

Probleme mit dem Airbag!

Hallo,

habe mich vor ein paar Tagen mal wieder mit meinem Airbag-Problem beschäftigt, bzw. Fehler ausgelesen...
Die Lampe leuchtet ja nach wie vor dauerhaft... :thumbdown:

Hier die Fehlermeldung laut VAG-COM:

Quoted

-------------------------------------------------------------------------------
Address 15: Airbags
Controller: 1J0 909 603 AC
Component: AIRBAG VW3 - V04
Coding: 16707
Shop #: WSC 06406
1 Fault Found:
00588 - Airbag Igniter: Driver Side (N95)
32-10 - Resistance too High - Intermittent

-------------------------------------------------------------------------------


Auf deren Seite steht folgendes:
-> http://wiki.ross-tech.com/wiki/index.php/00588

Jetzt ist das "Problem", das bei mir keine Seriengurte, -sitze, oder das Serienlenkrad mehr drinne ist, an denen es doch auch liegen könnte, oder?

Verbaut ist übrigens ein Sportlenkrad von Raid (mit Airbag).
Eingetragen ist es auch, obwohl ich einen verifizierten Einbau nur von "atiwe" habe. (Hängen die irgendwie zusammen!?)


Greetz AK47
Keine Macht den GELB-Hassern! :D

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ataridelta9

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Thursday, August 5th 2010, 9:47am

ich denke das die fehlerauslese diesen fehler ausspuckt, weil er den Airbag in dem Raidlenkrad nicht erkennt.

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Thursday, August 5th 2010, 8:52pm

Benutzt das Airbaglenkrad den originalen Stellring?

Probier mal folgendes:
Besorg dir nen 2Ohm widerstand und steck den an die Verbindung unterm Lenkstock (quasi zwischen Fhrzeugkabelbaum und Stellring).
Dann löscht den speicher und fährst mal ne Runde - Fehler weg?

Dann steck den stellring rein und setz den Widerstand anstelle des Airbags rein.
Wenn der fehler dann wiederkommt ist der Stellring defekt.
wenns der originale ist blechste 120€ dafür neu.

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Friday, August 6th 2010, 12:04am

Benutzt das Airbaglenkrad den originalen Stellring?


Keine Ahnung... ich finde auch leider keine Einbauanleitung, nur das Gutachten des Lenkrads...
Vllt. kannst du ja etwas damit anfangen: http://www.mettmann-info.de/neu/ABE/Raid70248.pdf
Also in Punkt 1.6 und 1.6.2 sehe ich keinerlei Info über einen Stellring/Schleifring. 8|

Zu deinem Vorschlag kann ich jetzt auch nicht viel sagen...
Da bräuchte ich schon ne genaue Anleitung, hab aber auch so meine Bedenken ob ich als Laie am Airbag rumbasteln sollte. :D
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Friday, August 6th 2010, 9:29am

Woher kommst du denn?

Interessanter als das Gutachten wäre z.b .ein foto von dem Teil hinterm Lenkrad

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Friday, August 6th 2010, 3:02pm

Hm komme ausm Kreis Aachen, das ist ~300 km von dir entfernt... :pinch:

Diese Nabe hier braucht man noch zum Einbau: http://www.motor-talk.de/marktplatz/raid…r-t2551142.html
Darauf kommt dann soweit ich weiß das Lenkrad.

Sorry ich kann leider nix genaues darüber sagen, da das schon vom Vorbesitzer eingebaut wurde...
Ich werd gleich aber mal in die "atiwe" Anleitung scheuen, hab die eben mal auf deren Homepage verglichen und die sehen ziemlich gleich aus. 8|
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Friday, August 6th 2010, 5:28pm

Ok, das sieht so aus als würdest du den originalen Stellring weiterverwenden...
Dann ist mit ziemlicher Sicherheit der kaputt... kriegste bei Ebay wohl...
Bist du in bitburg zugegen?

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Friday, August 6th 2010, 10:10pm

Hm da war ich erst einmal, schon lange her... also eher nicht :D

Kann es noch was anderes als der Stellring sein?
z.B. ab den Vollschalen oder Schroth-Gurten? Da ist doch serienmäßig auch so ein Sensor, oder?
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Friday, August 6th 2010, 10:14pm

Der 6K hat serienmäßig nur 2 Airbags und 2 pyrotechnische Gurtstraffer.
Dein Fehlerspeicher sagt Fahrerairbag, das kann nur der im Lenkrad sein und dort ists i.d.R. der Stellring.

Gruß

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Monday, September 6th 2010, 6:51pm

Ich greife das nochmal auf ohne einen neuen Thread zu eröffnen.

Ist es heutzutage noch möglich den Fahrerairbag austragen zu lassen?
Wollte nämlich schon länger auf ein Lenkrad ohne Airbag umrüsten.

Da ich Vollschalen und Schroth-Gurte drin hab, ist es eh unwahrscheinlich das ich den Airbag im Fall der Fälle berühre. ^^
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Monday, September 6th 2010, 7:00pm

Hoi,

Hier mal ein Text aus dem Pagenstecherforum, der dir die Austragung erleichtern sollte:

Quoted


Inhalt/Kurztext:

Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.

Ausführlicher Text:

Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig, wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.

Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)

http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-T…e.html#p3030913

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Monday, September 6th 2010, 8:44pm

So so, also kann mir der TÜVer nix wenn ich den Airbag komplett ausbaue(-n lasse)?
Interessant. :P

Zumindest versteh ich den Text so, als ob es erlaubt wäre, wenn der Airbag ausgebaut wird - aber nicht erlaubt, ihn einfach zu deaktivieren z.B. durch Stecker ziehen.

Bis jetzt kannte ich nur, das es halt sehr schwierig wäre einen Airbag austragen zu lassen ,wenn serienmäßig einer verbaut ist.
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Tuesday, September 7th 2010, 3:43pm

Genau so siehts aus... am besten wäre sogar komplette demontage inkl STG.

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Tuesday, September 7th 2010, 9:16pm

das komplette airbag paket ist doch in 1-2h drausen...

wenn ich den loswerden wollen würde, würd ich einfach alles rausschmeißen...rechts des orig. handschuhfach vom ibi ohne airbag..airbagleuchte raus und ne blende vom schrott..und halt n stinknormales/sport-lenkrad. ansosnten gibts nur noch das steuergerät, dass is am mitteltunnel ganz vorne..hinter dem teil, wo der cupi orig. seine zusatzanzeigen hat. und kabelbaum geht nur zur ZE, dann hinter der ZE is ne leiste mitm daten-bus, da hängt ja das airbag-stg. mit dran...joa dann halt zum stg. vor der mittelkonsole..und zu den airbags und zur leuchte..das wars...sensoren gibts da keine zusätzlichen..die sind im steuergerät mti drin. gut weiß nicht, wie das ist, wenn man noch pyro-gurte hat..sowas hab ich net...


PS: wenn du des alles rausschmeißen willst, schick mal bild vom lenkrad mit preisvorstellung..
Anfag des Monats: - Ende des Monats: :D :D :D :D

AK47

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Thursday, September 9th 2010, 5:32pm

Joa werd mir das mal überlegen, kann aber noch was dauern. :D

Danke schon mal für die Tipps, wenn ich das wirklich mache, klär ich das aber trotzdem erst mal mit dem TÜV ab...
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