• Hallo alle zusammen


    Bin neu hier im Forum und bin seit heute besitzer eines B Klasse Führerscheins. Mit fast 23 Jahren wurde das auch mal zeit :S


    hab jetzt auch schon seit 3 jahren einen Seat toledo in der garage stehn. Mein problem ist jetzt das der aber schon 7 jahre abgemeldet ist und ich mir sagen lassen hab das ich deshalb beim Tüv ne Kompletabnahme machen muss. Aber mir konte auch keiner sagen wieviel mich der spass kostet.


    daher dachte ich mir das ihr mir vieleicht weiter helfen könntet



    MfG tom

  • Bis 2007 galt eine 18 Monats-Frist, seit dem beträgt die Frist 7 Jahre. Nun stellt sich die Frage wie lang das Auto genau abgemeldet ist. Wenn es auch nur ein Tag länger als 7 Jahre abgemeldet ist, muss ein Vollabnahme nach § 21 StVZO erfolgen. Die Vollabnahme liegt so bei 100€, wobei das auch ein bisschen nach Aufwand berechnet wird. Wenn alle Papiere vorliegen sollte es aber bei den 100€ bleiben.


    Zitat ADAC:
    Das Wiederzulassungsverfahren nach Außerbetriebsetzung ist in § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die ab 01. März 2007 Gültigkeit besitzt. Danach ist bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges lediglich die Hauptuntersuchung vorzunehmen, sofern seit der Stilllegung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Eine Vollabnahme, die bisher nach 18 Monaten obligatorisch war, ist nun nach Überschreiten der 7-jahres-Frist notwendig.

    Link Fahrzugzulassungsverordnung: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf


    Wenn die HU/AU während der Stillegung abgelaufen ist bekommt man Selbstverständlich bei wieder in betriebnahme auch wieder eine 24 Monate gültige HU/AU, da bei Abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert wird. Man kann das Auto sogar ohne Gültige HU/AU vorlaufig anmelden.


    Kann man auch noch mal Hier nachlesen: http://www.tuev-nord.de/20617.asp


    Grüße Eddie