Scheibenwischer defekt da Verzahnung weg

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin ist seit Dezember 2009 stolze Besitzerin eines Seat Ibiza SC (BJ 2009). Sie hegt und pflegt das Auto jeden Tag.


    Seit einer Woche hat sie Probleme mit den Frontscheibenwischern. Erst ging der rechte Wischer nicht mehr, die Seat Werkstatt hat die Mutter, die den Wischer am Motor befestigt, einfach wieder festgeschraubt, und seit Freitag ging dann der linke Wischer nicht mehr. Wir waren dann heute wieder bei unserer Seat Werkstatt und man hat uns dort mitgeteilt, dass bei beiden Wischern die Verzahnung weg ist.


    Als Grund sagte man uns meine Freundin hätte die Wischer genutzt als diese noch an der Scheibe angefroren waren und dadurch hätte der Motor die Verzahnung abgeschliffen.


    Nun hat meine Freundin aber vor jeder Fahrt zum einen alle Scheiben vom Eis befreit und zum anderen jeden Wischer von der Scheibe gelockert. Es war also nie so, dass sie einen festgefrorenen Wischer hatte den sie hätte starten können.


    Kennt jemand von euch das Problem, die von Seat sagen jetzt nämlich das es kein Garantie fall ist.



    Habt Ihr eine Idee was wir jetzt machen könnten.



    Vielen Dank für eure Hilfe



    Gruß



    Nico

  • Zitat

    Als
    Grund sagte man uns meine Freundin hätte die Wischer genutzt als diese
    noch an der Scheibe angefroren waren und dadurch hätte der Motor die
    Verzahnung abgeschliffen.

    Is doch erstmal nur ne Bahauptung/Vermutung.


    Wer muss da jetz was nachweisen?
    Sie, dass sie die Dinger nie im festgefrorenen Zustand genutzt hat?
    Die Werkstatt, dass sies doch getan hat?


    Vllt hats hier ja rechtsexperten :P

  • google: "beweislast garantiefall"


    http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


    Zitat

    Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.