Ibiza - Gerichtsverhandlung?

  • Hallo Leute,


    erstmal Frohes Neues 2011 :wave:


    Also nun zum Thema:


    Als ich mein Ibiza gekauft habe stand auf dem "Ausstellungsblatt" BREMSEN, ZAHNRIEMEN, TÜV NEU!!! und die anderen Daten halt,
    auf eine Probefahrt haben wir verzichtet, da mir das Auto sofort gefallen hatte und ich dachte auch mit neuen TüV hätte ich ja eh nix zu befürchten (stimmt leider nicht.)
    Schon bei der ersten Fahrt nach dem Kauf ging er 3 mal an der Ampel aus ich dachte das wär meine Schuld aber später hat sich rausgestellt das der Leerlaufregler defekt ist.


    Den Leerlaufregler hat er insgesamt 3 mal ausgetauscht bzw. einmal ein Teil von nem Golf 3 für meinen Wagen angepasst(?)!!! Jede Woche war ich einmal dort und ich hatte eigtl. keine Lust mehr darauf darum bin ich dann mit dem defekten Teil rumgefahren bis ich dann 18 war und der Auspuff noch erneuert werden musste, die Benzinpumpe ist nun auch defekt dadurch stottert der Wagen stark, ich weiß nicht ob das auch ein Defekt ist aber auf der Autobahn ab 120km/h fängt er an zu hoppeln? Dazu soll wohl noch Kabelbaum nen Klaps haben / Motorsteuerung wurde erneuert (vom Verkäufer) / also neu angelernt funktioniert aber immer noch nicht so recht und da sind noch etliche Defekte aufgetreten weshalb ich zum Anwalt gegangen bin.



    Soooo:


    Der Verkäufer ist sozusagen eine Werkstatt mit Autohandel, also Autos verkauft er nur nebenbei, den Rücktritt vom Kaufvertrag hat er natürlich abgelehnt,
    und in den Briefen die von ihm kamen und jetzt mittlerweile von seinem Anwalt werden ständig tatsachen wie, dass ich angeblich zu frieden war oder das ich bisher nur einmal in seiner Werkstatt war oder oder oder falsch dargestellt werden.


    Mittlerweile wurde die Klage an das Amtsgericht geschickt, aber wir warten nun auf den Prozesskostenhilfeantrag, was schon über 2,5Monate dauert.
    Jetzt soll wohl der Fall noch überprüft werden, ob die Klage überhaupt aussichten auf Erfolg hat bevor der Antrag genehmigt wird.


    Meine Fragen:


    • Der Herr Verkäufer macht sich doch eigtl. Strafbar mit solchen Falschaussagen? Oder wär das nur vor Gericht strafbar?
    • Meint ihr so ein Antrag bzw. auch Untersuchung wegen (Antrag auf Fristverlängerung von der Gegenseite) dauert echt 3 Monate sollte man sich da nicht mal beim Gericht erkundigen was mit dem Antrag nun ist?(Weil Herr Anwalt, der sich am Anfang auch ganz schön auf sich warten lies meinte ich solle einfach abwarten das dauert halt so lange.)
    • Bezüglich der Defekte, ist das Fahren eigtl. teilweise unangenehm, wenn das Fahrzeug an der Ampel dann stehen bleibt, ich weiß nicht ob es am Leerlaufregler liegt, aber beim Losfahren rappelt der komplette Wagen 3-5sek bevor er "normal" losfährt, meint ihr bei so nen Defekten wie auch das Stottern (als würde man nen Diesel abwürgen) echt heftig manchmal könnte, da der Verkäufer rechtssprechung bekommen, dass ich das Fahrzeug behalten muss?
    • Was haltet ihr von der Geschichte überhaupt war das sinnvoll vor Gericht zu gehen? Falls es dazu überhaupt nocht kommt.... weil oft ärgere ich mich übers Auto und irgendwo ist gut, der Typ redet sich auch immer damit raus in den Briefen jajaja > Das Fahrzeug wäre ja für 15 Jahre kein Neufahrzeug wodurch alles normal sei! Von meiner Mutter die bekannte die hat nen Auto das nochmal 10 Jahre älter ist und keine Defekte aufweist :pinch: :whistling: was meint ihr dazu?

    Ich möchte gerne eure Meinung dazu hören.
    Mit freundlichen Grüßen,
    ibizawuerger :thumbup:


    PS: Frohes Neues jahr euch allen!

  • Eigentlich sind das ja alles Fragen die dir dein Anwalt beantworten sollte/muss (man könnte ja fast meinen der hat k.A. und möcht auch nur Geld verdienen).


    Generell würd ich sagen das der Verkäufer dir das Fahrzeug als Gewerbebetreibender verkauft hat und du damit einen Gewährleistungs-Ansprunch von 12 Monaten hast (bei gebrauchten Güter). Dabei ist es so das die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer lieg. D.h. treten Mängel in den ersten 6 Monaten auf, über die du nicht vorher schon informiert wurdest (also wichtig was im Verkaufsgespräch gesagt oder Vertrag aufgeführt ist), muss der der Verkäufer nachweißen das diese Mängel nicht schon vor dem Verkauf vorlagen, Was i.d.R. schwierig ist und damit auf Kosten das Verkäufer gehen.
    Im gegensatz zum Private-Verkauf kann man als Gewerbebetreibender die Gewehrleistung auch nicht ausschließen (egal was der Händler sagt).
    So weit mal mein Verständnis.


    Stellt sich natürlich nun die Frage wie lange du das Auto schon hast. Deiner Schilderung nach fahrst du schon ne ganze weile damit rum. Bzw. wann hast du die Probleme/ Mängel beim Verkäufer reklamiert?

    1,80€ für Benzin! Mir Egal ich fahr mit Autogas :D

  • Stellt sich natürlich nun die Frage wie lange du das Auto schon hast. Deiner Schilderung nach fahrst du schon ne ganze weile damit rum. Bzw. wann hast du die Probleme/ Mängel beim Verkäufer reklamiert?

    März habe ich ihn gekauft. Eine Woche später war ich schon bei ihm! Darauf die Woche nocheinmal und die Woche darauf nocheinmal!
    Nach 5 Monaten im August habe ich mich dann bei ihn gemeldet, er sagte wegen dem Rücktritt "Nö, keine Chance!" von daher ist das so entstanden.


    Müsste also innerhalb der 6 Monate liegen ^^


    Wegen den Fragen, den Defekten kann mir der Anwalt es nicht beantworten, er sagt er ist kein Fachmann (KFZ-Mechatroniker) und das wird ja das Gericht entscheiden natürlich hat er das anders formuliert und deshalb wollte ich euch wegen den Defekten / den Aussichten auf Erfolg nochmal Fragen.


    Danke für deine Antwort ;)