Forge Schubumluftventil 007PA - Eintragungspflichtig (TÜV)?

  • Hi!


    Könnt ihr mir sagen, ob das Forge Schubumluftventil 007PA eingetragen werden muss?
    Es ist ein geschlossenes Ventil, das keine Luft in die Umwelt (und somit auch kein Verunreinigungen)
    abgibt. Wird der TÜVler was sagen, oder geht das ohne Eintragung? Wie ist eure Erfahrung damit?


    LG


    Werner

  • Brauchst nicht eintragen lassen .
    Ist doch nur ein höherwertiger Ersatz fürs orginal .
    Anders wäre es bei einem offenen wie zb das DV 26 usw ,das wäre dann nicht legal ;)
    Ich fahr meist das DV 30 ,gab noch nie ärger :)

  • Geht mir auch darum, ob ein Sachverständiger einem nach einem Unfall
    nicht einen Strick draus drehen kann und der Versicherungsschutz
    flöten geht, nur weil das Ding kein originales Bauteil aus dem VAG
    Konzern ist. Bin in dieser Hinsicht etwas vorsichtiger.


    Andererseits führt das Ventil ja nicht zur Leistungssteigerung und
    es ist geschlossen. Aus logischen Gesichtspunkten müsste das passen.

  • Hab auch noch nie gehört dass es wegen so einem Ding Ärger gegeben hat, weder beim TÜV noch bei den Herren in Grün und Blau.

    100% Sauger! Hier blasen nur die Weiber! ... :P AMG-Fremdgeher ...
    Hubraum kann man nur durch noch mehr Hubraum ersetzen! Gleiches gilt für Zylinder! :love:

  • Ärger wirds nicht geben, aber rein rechtlich müsste man es abnehmen lassen, solange es keine ABE hat.


    Ist ja auch schliesslich restlos mit allen anderen Teilen am Auto so. Selbst eine andere Ladeluftverrohrung müsste man eigentlich abnehmen lassen. Interessiert und kontrolliert nur keiner.


    Wenn du dir absolut unsicher bist, ruf den Tüv an und frag, aber ich denke einbauen und glücklich sein tuts auch.

  • Ein höherwertiges SUV erhöht nicht die Leistung und verschlimmert nicht die Abgaswerte. Der Vorteil daran ist die längere Lebensdauer und ein etwas kleineres Turboloch nach jedem Schaltvorgang.
    Der einzige Nachteil ist das es gelegentlich gewartet/gesäubert werden sollte/muß.

  • Ganz einfach, bestimmte produkte die Sicherheitstechnisch nicht relevant sind werden nicht Eingetragen. Da kannst du zum Beispiel ein KW Gewindefahrwerk nehmen, was du dort eintragen lässt ist die Tiefe und die Federn. Die Dämpfer haben keinerleich Kennzeichnung die für die Eintragung relevant ist. Ein anderes Beispiel sind die Fahrwerksbuchsen, es gibt das Gerücht das hierfür ein Gutachten gebraucht wird. Bonrath zum Beispiel bietet dieses an aber man kann diese auch im Zubehör komplett ohne Kennzeichnung kaufen und sie sind trotzdem legal. Sie verändern nichts, genau wie ein anderes Schubumluftventil, das ebenfalls geschlossen arbeitet. Ich war auch schon beim TÜV wegen der Ladeluftverrohrung, der meinte nur so lange die Wege die selben sind und kein anderes Material verwendet wird interessiert das niemanden die Teile sind nicht E-Geprüft. Baut man sich eine komplett neue könnte man diese abnehmen lassen aber ob dies relevant ist entscheidet jeder Prüfer selbst und ob er dann recht hätte ist auch fraglich. Viele Prüfer, viele Meinungen aber es gibt einfach kleine klare Reglung die diese Bauteile einbezieht. Deshalb bist du auf der sicheren Seite so lange du dazu bereit bist falls es einen Kläger gibt so weit zu gehen bis dir einer Recht gibt ;)...
    Falls du mir irgendwo eine Richtlinie für nicht sicherheitsrelevante Bauteile wie das Schubumluftventil zeigen kannst, lasse ich mich gerne eines besseren Belehren aber bis dahin, glaube ich einfach mal das was mir mehrere Prüfer gesagt haben die eng mit dem Rennsport zusammen arbeiten.


    gruß Max

  • Hat doch nichts mit sicherheitsrelevant zu tun. O_o


    "(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner
    endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


    Klar, wir wissen das es das Abgasverhalten nicht ändert, aber woher weiss es der Gesetzesgeber? Wer BEWEIST das es nicht so ist? Dafür gibt es sonst Gutachten und ABE´s, Einzelabnahmen und Abgas/Geräuschmessungen etcetc.


    "(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei
    Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
    1. für diese Teile
    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
    b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das
    Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
    und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der
    Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
    2. für diese Teile
    a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach
    Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
    b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom
    20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung
    der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der
    Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder
    3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach
    Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die
    Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Abs. 1a,
    bestätigt worden ist oder
    4. für diese Teile
    Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
    Zusammenarbeit mit der juris GmbH - http://www.juris.de
    - Seite 8 von 234 -
    a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage
    XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser
    Teile (Teilegutachten) vorliegt,
    b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
    c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
    Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
    entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt
    entsprechend."


    Mir gehts nur um den Grundsatz, niemand, aber auch wirklich niemand wird bei dem Teil nach einer Eintragung fragen! Also, drauf geschissen - einbauen.

  • Klar reicht das ;)


    Ne im ernst wenn du irgendwann an einen Sachverständigen kommst der nich nur mutmaßt, der winkt dich durch und sagt alles klar. Ich hab ja schon gesagt, man muss den Nerv haben bei so einer eventualität dagegen anzugehen ;)

  • Ich sag doch selbst es wird jeder durchwinken, bzw nicht bemerken. ;) Ist ja auch nicht so als ob ich ein Engel wäre was das angeht.


    Mir gehts nur um den rein rechtlichen Grundsatz, der ja eigentlich ganz klar anders definiert ist - zumindestens für mein verständnis.

  • Darum gilt bei Tuningteilen: Einfach in Schwarz bestellen. Wird niemandem auffallen. Nicht einmal dem Gegnerischen Gutachter :P :D

    100% Sauger! Hier blasen nur die Weiber! ... :P AMG-Fremdgeher ...
    Hubraum kann man nur durch noch mehr Hubraum ersetzen! Gleiches gilt für Zylinder! :love:

  • Ist ja ne rege Diskussion geworden :)
    Ich gebe hier eigentlich jedem Recht, da die Argumente
    stimmen.


    Schaue gleich mal, wo ich das Ventil in
    schwarz (guter Tipp vom FiKa) herbekomme.
    Alu sieht zwar edel aus, wird den TÜV aber mehr
    als ins Auge springen :lol:


  • Ich hatte meins damals beim TIJ bestellt, der hat beide Farben. Auch meinen Ansaugschlauch sowie diverse weitere Umbauten (BMC Box) sind alle Schwarz und die DEKRA und TÜV hat das absolut nicht interessiert bei der HU. Selbst die Rennleitung schaut rein und sieht nur schwarz, also ist alles okay. -Facepalm- :evil:

    100% Sauger! Hier blasen nur die Weiber! ... :P AMG-Fremdgeher ...
    Hubraum kann man nur durch noch mehr Hubraum ersetzen! Gleiches gilt für Zylinder! :love:

  • Bei mir sind die Schläuche alle blau. Allerdings ist der große Forge-LLK (FMIC)
    auch offiziell eingetragen und im Installationpaket waren
    ja allerhand Schläuche dabei. Der Ansaugschlauch ist bei mir ebenso
    blau, aber der gehört "offiziel" zum LLK-Umbau :D


    Das Ventil werde ich mir aber trotzdem in schwarz holen.
    Wie sieht es eigentlich mit dem Ventil vom S3 aus? Ist zwar preiswerter,
    aber hält das auch? Mein altes Original-Ventil ist ja bereits schön am Schnarren :D

  • Kannst du die Teile-Nr. vom S3-Ventil posten? Wenn es ne Zeit lang hält, spare ich mir
    die Kosten zum Forge. Aber wieso hast du das rausgeschmissen? Soll doch haltbar sein
    und gut dazu?