EA 189 Chiptuning und dann Softwareupdate?

  • Hallo,



    ich habe den sogenannten Skandalmotor von Vw in meinem Ibiza.


    Nun wird bekommt dieser ein Software Update direkt von VW.


    Meine Frage ist jetzt NICHT ob das Chiptuning dann futsch ist, sondern ob es überhaupt soweit kommt, da VW feststellt dass die Software verändert wurde und dann das KFZ sofort sperren lässt (Firmen Intern) das Fahrzeug bekommt dann dementsprechend keine Garantie noch updates. (Heute mit VW Vertragshändler geredet)


    Dass würde dann bedeutn, dass das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat. Da das Update nicht nicht gemacht werden konnte.


    Mein VW Händler ist sich nicht sicher ob der Fall eintreten wird.



    Was was meint ihr? Bzw. hat irgendjemand etwas konkretes worauf man bauen kann?


    Ich sch bin gerade echt verzweifelt. :S

    Seat Ibiza FR TDI 2013 @335PS 715Nm :drive:

    All the juice the engine can take. I dont mind.
    If it dies. It dies. The risk was well calculated - but man. Im bad at maths.

  • Bevor du verzweifelst, warte bitte wenigstens, bis das Update bekannt ist. Vorher schon zu verzweifeln nutzt dir rein gar nichts! Es ist noch nicht bekannt, an welchen Motoren was gemacht wird. Daher kann dir dein Händler selbstverständlich nicht sagen, ob dieses unbekannte bei dir was mit der Software zu tun hat.


    Grundsätzlich ist es so, dass im Falle eines Motor-Softwareupdates beim Händler dein Tuning weg ist. Darum sollte man das von vornherein bekannt geben und die Updates sein lassen. In diesem Fall wirst du es vorher sagen, und es wird überbügelt werden. Aber nochmal der Tip: Mache nicht Monate vor dem Beginn schon die Pferde scheu. Wenn du dir unsicher bist, mach es nicht in der ersten Sekunde nach Verfügbarkeit sondern lass andere es erst testen. Wenn du gerne selbst testest und unter Umständen mehrfach Updates bekommen willst, dann solltest du hingegen unbedingt möglichst dann zum Händler, wenn er noch nichtmal weiss, ob es schon freigegeben ist, so kann man sich viel Spaß und viele Händlerbesuche erlauben. Da das Update "innerhalb 2016" angekündigt ist, wirst du nicht in 37 Tagen am 1.1.2016 um 7:00 die Typzulassung verlieren und alle deine Sorgen sind vollkommen umsonst.

  • "Den originalen Datensatz herstellen". Funktioniert leider nicht, da das Steuergerät jeden Eingriff mitschreibt.


    Wenn es so einfach wäre, hätte ich das schon längst gemacht. ;)


    aber er das ist es leider nicht. Und leider auch keine Lösung.


    Bleibe be also weiter am Schlauch....

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  • Mitloggen darf das Steuergerät es ja auch. Nur die Checksumme stimmt dann mit der bei VW hinterlegten überein und es stellt kein Problem dar. VW überprüft für Softwareupdates nicht, ob da mal was geändert wurde, sondern lediglich, dass die jetzt installierte Software mit der Software übereinstimmt, die er erwartet.

  • Haben 2 Leons schon bei Seat gehabt. Beide optimiert, beide kamen mit einem Seriendatenstand zurück und alles gut.


    Was übrigens auch nach jedem Service passiert, wo nen update kommt!!!


    Nie Probleme gehabt, weder mit einem 1M, 1P und jetzt dem 5F.


    Außerdem:


    Grundsätzlich haftet der Verkäufer eines Neufahrzeugs dem Kunden zwar zwei Jahre lang für zum Zeitpunkt der Übergabe bestehende Mängel.


    Also wo ist das Problem? Garantie brauche ich bei eine Fahrzeug nicht, hier geht es aber um einen Mangel, der bei Übergabe Bestand und ich ein anrecht auf Nachbesserung habe. Fertig!

  • Updaten lässt sich ein gechiptes MSG natürlich trotzdem (Aussnahme die Zugriffsberechtigung/Password wurde vom Tuner geändert).... VW könnte das Update rechtlich aber verweigern, da so nicht Serie und somit der Anspruch auf Nachbesserung verfällt.

  • Meiner Meinung aber nicht, bei Mängeln die schon bei Auslieferung bestanden und das tun sie ja nachweislich. Aber wie gesagt, das ist nur meine nicht verifizierte Meinung.


    Über weitere Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche brauchen wir uns nach dem chippen natürlich nicht unterhalten ;). Die verfallen natürlich ausnahmslos.

  • Bei Mängeln, die zum Auslieferungszeitpunkt eine Zulassung verhindert hätten, ist VW sehr wohl zur Nachbesserung verpflichtet. Wohlgemerkt, das ist keine freiwillige Nachbesserung, sondern eine Pflicht, da sonst das Auto nicht hätte zugelassen werden können. Unklar ist was passiert, wenn man sein auto nicht abgibt. Denn streng genommen fährt man dann mit einem Auto, das nicht zulassungsfähig ist, herum. Was mit Chiptuning ist ist dann Verhandlungssache mti dem Tuner. Sicherlich ist es eine Frage des Anstands, dass der VW Service darauf hinweist, dass da ein Chiptuning drauf ist. Nicht nachzubessern wegen einem Tuning dürfte für VW eine teure Angelegenheit sein, da man wie bereits gesagt seit der Anschaffung ohne Typzulassung rumgefahren ist. Die Klage wird VW sehr sicher verlieren und dann wird es richtig teuer, das betrifft nämlich nicht nur 1 Auto in Deutschland, sondern ziemlich viele.

  • Meiner Meinung aber nicht, bei Mängeln die schon bei Auslieferung bestanden und das tun sie ja nachweislich.


    Wichtig ist, dass das Fahrzeug sich auch noch im Auslieferungszutand befindet (bzw. offizielles Update). Nach einem Chiptuning tut es das eben nicht mehr. VW kann eine kostenlose Nachbesserung verweigern. Update dann evtl. nur auf Kosten und Risiko des Kunden.
    Beispiel: Du versiehst dein Smartphone mit einem anderen Betriebssystem. Hast du nun noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller?

  • Nein, das ist eben der Punkt. VW ist nicht dafür verantwortlich, dass das Auto im aktuellen Zustand eine Typzulassung hat. VW ist aber sehr wohl dafür verantwortlich, dass das Auto im Auslieferungszustand eine Typzulassung hatte.


    Ich versuche es mal so zu erklären. Wenn du auf einem Android Handy CyanogenMod installierst, dann verlierst du die Berechtigung, dass der Hersteller dein Betriebssystem upzudaten hat. Wenn aber an dem originalen Betriebssystem etwas war, dass den Akku vorzeitig leer saugt, weil eine Hardwareeinstellung nicht korrekt initialisiert wurde, dann muss dir der Hersteller das originale Betriebssystem wieder aufspielen und es in Ordnung bringen. Wenn etwa mein eMail Client nicht funktioniert, dann hat der Hersteller damit nichts zu tun. Er kann dir sagen, dass er bereit ist dir das originale Betriebssystem wieder aufzuspielen. Dafür darf er aber natürlich Geld verlangen.


    Wenn VW feststellt, dass sie etwas beheben wollen, weil es den Kunden nicht gefällt, dann ist das mehr oder weniger freiwillig und die Bedingungen kann VW diktieren. Bei der Typzulassung ist es nicht freiwillig, auch wenn VW den Anschein gerne in der Presse erweckt. VW hätte gerne, dass es nicht die Typzulassung betrifft, denn dann wäre der Rückruf auch freiwillig. Da aber die Typzulassung betroffen ist, ist es verpflichtend. VW muss hier zunächst mal dafür sorgen, dass das Auto überhaupt eine Typzulassung bekommt. Eben das, was sie im Auslieferungszustand versprochen haben. Ob das Chiptuning ohne Anpassung dann noch funktioniert, ist eine etwas andere Sache. Über deren Zulässigkeit im Strassenverkehr möchte ich hier jetzt auch kein Fass aufmachen.

  • Wenn aber an dem originalen Betriebssystem etwas war, dass den Akku vorzeitig leer saugt, weil eine Hardwareeinstellung nicht korrekt initialisiert wurde, dann muss dir der Hersteller das originale Betriebssystem wieder aufspielen und es in Ordnung bringen.


    Muss er eben nicht kostenlos durchführen und auch nicht auf dessen Risiko. Sehe ich zumindest so. M. M. nach setzt eine Nachbesserung normale Nutzung der Sache voraus. Änderungen oder Modifikationen der Sache sind dabei ausgeschlossen.


    Wie VW bzw. Skoda mit gechipten Fahrzeugen umgeht steht noch in den Sternen und bleibt bis zu ersten Rüchmeldungen Betroffener wohl abzuwarten.

  • Dann erkundige dich bitte mal bei einem Anwalt. Es ist so, dass VW es muss.


    Was du meinst, betrifft z.B. die Nachbesserung von Bremsscheiben. Diese müssen nicht mehr ersetzt werden, wenn sie einfach abgenutzt wurden. Die NOx Werte wurden aber nicht verfälscht auf Grund des chiptuning, sondern weil es von Anfang an falsch war. Wie gesagt würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Laienhaftes Verständnis von Recht und Unrecht hilft in diesem Fall auf keinen Fall weiter.


    Ich versuche nochmal ein Beispiel zu geben. Wenn du ein Chiptuning machst und du hast ein fehlerhaftes Scharnier, dann muss VW das Scharnier ersetzen. Es sei denn, VW könnte nachweisen, dass das Scharnier auf Grund des Chiptunings kaputt gegangen ist.
    Wenn der NOx Ausstossx nachweislich bei der VW Software zu hoch war und ist, dann muss VW da nachbessern. Chiptuning hin oder her, das hat damit nichts zu tun. Und wenn VW den NOx Wert nur dadurch korrigieren kann, dass sie das Chiptuning rückgängig machen, dann müssen sie das durchführen. Sie können es ja auch lassen und nur den NOx Ausstoss korrigieren, das ist ihre Sache, aber den NOx Ausstoss müssen sie in jedem Fall kostenlos korrigieren.

  • Hier noch ein paar Einwände:
    Du vergisst, dass ein legales Chiptuning ein Abgasgutachten voraussetzt. Genaugenommen ist hier VW aus der Sache raus, da sie nicht das Abgasgutachten veranlasst haben.
    Wie schon angesprochen, kann ein Tuner die Zugriffberechtigung/Password zur ECU geändert haben oder weitere Eingriffe vorgenommen haben, die von einem normalen Update nicht abgedeckt werden. Das kann es dem Hersteller unmöglich machen die Nachbesserung durchzuführen.
    Das sind Dinge, die den Hersteller veranlassen können eine kostenlose Nachbesserung auf dessen Risiko zu verweigern.
    Dass der Kunde sein Fahrzeug nachbessern lassen muss steht ausser Frage, hier ist der Fahrzeugbesizer in der Pflicht.
    Ist das Chiptuning nicht einegtragen sieht es ähnlich aus.
    Aber wie gesagt, hierzu steht eine konkrete Aussage seitens VW aus, und das wird VW rechtlich 100% dingfest durch zig Anwälte machen.

  • Da bin ich jetzt aber gespannt was, da genau herausgekommen ist, ich persönlich habe zum Glück ein Audi mit einem 2.0l TDI Motor, wo ich auch ein Chiptuning gemacht habe, wo auch ein TÜV Gutachten dazu gemacht wurde. Klar Motorgarantie von Audi habe ich damit verloren, aber immer hin die Werkstatt, wo ich mein Chiptuning gemacht habe, hat mir extra eine Garantie für den Motor gegeben. Audi betrifft, das Abgasskandal nicht, aber mich wird, interessieren, wie es da wirklich mit Chiptuning ausgeschaut hat, weil oft wird da die softwareverändert, deswegen frage ich mich, ob da nicht einfach am besten wäre, wenn diejenigen die so was gemacht haben sich gleich bei diesen Werkstätten melden, wo so ein Tuning durchgeführt wurde und fragen dort nach, wie es mit der pflichtigen Software Update aussehen wird.

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