Da ich mir auch die P53 holen werde, noch ein kleiner Hinweis. Laut Gutachten zur ABE muss bei Reifengröße 215/40 R17 die Auflage A01 beachtet werden. Diese besagt:
"Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen."
Bei Größe 205/40 R17 ist dies z.B. nicht der Fall.