Ein Voll-Horst

  • So,ich war heute beim Gutachter um alles in die Wege zu leiten. Dieser sagte mir dann,das er die Versichertennummer des Verursachers bräuchte.
    Da ich mir denke konnte das Voll-Horst wenig eher wenig Kontaktfreudig mir gegenüber ist,hab ich seine Versicherung direkt selbst angerufen.
    Da kam dann dabei raus,das von seiner Seite noch keinerlei Schadensmeldung vorliegt,durch meinen Anruf ist er jedoch jetzt gezwungen zu der Sache Stellung zu nehmen. :thumbup:


    Das Gutachten soll am Donnerstag fertig sein,bin mal gespannt was dabei rauskommt....

    I´M NOT CRAZY.........MY REALITY IS JUST DIFFERENT THAN YOURS :dancer:

  • Auch wenn das Thema schon etwas älter ist noch mal schnell was zur Klarstellung:


    Die Polizei klärt, wie oben schon von MostWanted187 geschrieben, nicht die Schuld- sondern die Verursacherfrage.


    Und ein Parkplatz ist immer eine blöde Geschichte (es sei denn, das Auto des einen Unfallbeteiligten stand geparkt), da dort § 1 (1) der StVO gilt: gegenseitige Rücksichtnahme.


    Ich nehme an eure Versicherungen haben die Schäden in einem bestimmten Verhältnis reguliert, Cupie Lady?


    Zitat

    wichtig ist wo deine Name auf der Unfallaufnahme der Polizei steht , das ist schon mal die halbe Miete


    Auch das ist zum Teil ein Irrglaube. Wenn noch eine Anzeige gefertigt wird, ist es absolut unerheblich, wer unter 1 oder 2 eingetragen ist.

  • Auch das ist zum Teil ein Irrglaube. Wenn noch eine Anzeige gefertigt wird, ist es absolut unerheblich, wer unter 1 oder 2 eingetragen ist.


    Klar stimmt das! 01 ist der Verursacher...02 der Geschädigte.
    Natürlich nur nach Beurteilung der Polizei nach der Sichtung des Unfallortes
    und den Aussagen beider Parteien und ggf. Zeugen!


    Natürlich ist das anfechtbar und ein Richter klärt die entgültige Schuldfrage,
    wenn der Verursacher das anders sieht und dementsprechend reagiert bzw. aussagt.


    Die Polizei muss ja die Schuldfrage erstmal selber klären und es so notieren,
    denn die müssen dem Unfallverursacher schließlich ein Bußgeld in Höhe von XX € abknöpfen,
    weil es eine Ordnungswidrigkeit ist.


    Diese kann jedoch vom Anwalt angefochten werden.
    Das Gute ist, dass die Polizei in dem Fall ein wichtiger Zeuge ist.


    Gruss
    dc3km

    wer 3sat kriegt , bekommt auch 4satt .. :D .

  • Bei Unfällen mit klarer Sachlage ist 01 *meistens* der Verursacher aus polizeilicher Sicht.


    Wenn sich aber z.B. die Unfallbeteiligten aber vor Ort widersprechen und eine Anzeige gefertigt wird, erfolgt die Vergabe der Ordnungsnummern OHNE Verursacherzuweisung.


    Und noch mal: die Polizei klärt NICHT die Schuldfrage. Niemals.

  • Und noch mal: die Polizei klärt NICHT die Schuldfrage. Niemals.


    kann ich leider nicht ganz folgen -Hmmm_


    Mir ist mal jemand an einer Ampel hinten drauf gefahren
    dem Drauffahrer hat die Polizei ein Bußgeld abgeknöpft
    weil sie meinten , der Drauffahrer hat Schuld


    und der Drauffahrer stand unter 01 und ich unter 02 :rolleyes:


    Gruss
    dc3km

    wer 3sat kriegt , bekommt auch 4satt .. :D .

  • Das mag alles sein aber für die Versicherungen und auch für das Gericht sind die polizeilichen Dinge nur sekundäre Beweismittel etc.


    Die Schuld klärt immer noch die Versicherung und wenn es da zum Streit kommt geht es vor Gericht. Die Polizei ruft man "nur" um den Unfall aufgenommen zu haben!