Wichtig: Euro6 und neue Räder

  • Moin Moin,
    so langsam kommen die ersten Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 auf den Markt - bei Seat ist das der neue Ibiza.


    Im Bezug auf die Nachrüstung von Rädern ergeben sich hier ein paar wichtige Neuerungen.
    Vorweg: Nicht eingetragene Räder können in Zukunft als Steuerhinterziehung gewertet werden!


    Ausschlaggebend für die Rad-/Reifengröße die gefahren werden darf sind ausschließlich die COC-Daten des Fahrzeugs.
    Diese sind Fahrzeugspezifisch und nicht Modellspezifisch.


    Beispiel:Ein Fahrzeug wird mit 205/55R16 ausgeliefert und hat in den COC Daten 195/65 R15 als kleinste Größe und 205/55R16 als Auslieferungsgröße eingetragen - mehr Daten werden dort nicht freigegeben.
    Ein anderes Fahrzeug gleicher Bauart kann durchaus mit 215/45R17 ausgeliefert sein, dann stehen auch nur der 195/65R15 und der 215/45R17 in den COC-Daten.


    Das bedeutet, dass Fahrzeug 1, obwohl gleicher Bauart, nun nicht mehr einfach die Räder von Fahrzeug 2 fahren darf - hier ist eine Abnahme fällig (was bei Originalrädern nicht leicht wird).
    Das heißt auch, dass Fahrzeug 2 nicht ohne Eintragung z.B. den 205/55R16 als Winterreifen fahren darf.


    Sollten bei diesem Fahrzeug andere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen werden kann sich dadurch auch der CO²-Ausstoß ändern.Da diese Fahrzeuge nach CO²-Ausstoß besteuert werden ändert sich also auch der Steuersatz!


    Grüße
    PD

    WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!


    Back in Black - Ibiza 6L FR
    Bilstein B14 - BRC LPG - CarHifi

  • Danke für diese Infos, mal wieder völlig am Leben vorbei...oder ändert sich der Steuersatz, wenn andere Rad/ReifenKombinationen montiert/eingetragen werden jeweils halbjährlich bei WR/SR?


    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

  • Genial :D


    Ich frage mich nur, in wie weit der TÜV bei der Abnahme neuer Räder nun etwas über CO2-Ausstoß sagen kann :D
    Die können ja gar nicht sagen ob und in welcher Höhe sich der CO2-Ausstoß ändert.
    Eine Veränderung der Fahrzeugpapiere mit Anpassung der Steuer ist völliger Quatsch (auch aus dem von Holoy genannten Grund).


    Somit ist die ganze Regelung völlig überflüssig... So ein Quatsch... Ob das wirklich jemand ahnden würde...

  • Es muss nicht einmal eine andere Reifengröße sein.


    Schon die unterschiedlichen auf dem Markt erhältlichen Fabrikate unterscheiden sich doch erheblich.


    Auch der Rollwiderstand verändert ja den Schadstoffausstoß.


    Ein auf Sparsamkeit entwickelter, entsprechend getesteter und ausgereifter Premiumreifen ergibt andere Schadstoffwerte, als irgendein unbekannter runderneuter Uraltreifen aus einem Bau- oder Sonderpostenmarkt.


    Also würde das beim Premiumreifen zu einer Überzahlung, und bei dem Müllreifen zu Steuerhinterziehung führen.


    Sehr durchdacht und praxisnah.

  • Das Thema ist übrigens wirklich in vielen Foren zur Zeit Thema.


    Ist jetzt nicht Ibiza, aber sollte als Denkanstoss gelten. Ich kaufe mir gerade einen BMW 420d GranCoupe. Wenn man sich den Katalog anschaut, steht dort für das Serienrad mit Automatik ein Verbrauch von 4.0l/100km und 106g/km CO2. Andere Rad/Reifenkombinationen sind mit 4.3l/100km und 114g/km angegeben. Ich darf also keine anderen Red/Reifenkombinationen als die Serienräder benutzen, wenn ich keine anderen Räder gewählt habe. Das ist soweit klar. Wenn ich jetzt zum TÜV gehe, und andere Reifen haben möchte, dann muss der TÜV sowohl das COC, als auch den Schein ändern. Und: er muss der KFZ Steuer Behörde melden, da ich wegen dem höheren CO2 Ausstoss mehr Steuer bezahlen muss. Der Knackpunkt ist, dass es Rad/Reifenkombinationen gibt, die im Katalog beim Verbrauch gar nicht angegeben sind. Für diese weiß ich also vorher gar nicht, wieviel Steuer ich überhaupt bezahlen muss und auch nicht, ob ich danach nur noch die Serienräder fahren darf oder auch andere Kombinationen. Was übrigens ganz hervorragend ist, das COC kann man bei Verlust gegen Bezahlung beim Händler neu bekommen. Dann ist aber die COC Änderung verloren...


    Das Problem ist übrigens NICHT Euro6 spezifisch. BMW hat das mit Euro5 auch schon so gehandhabt. Scheint aber keinem aufgefallen zu sein. Bisher wurde das also einfach ignoriert.

  • Und was passiert bei Rädern aus dem Zubehör?
    Da gibt es keinen Co2-Wert. Die Prüfung wäre sowas von Aufwändig, dass sich keiner mehr Felgen leisten könnte.
    Selbst die Stahlfelgen verschiedener Hersteller müssten jede ein eigenes Gutachten haben.


    Das ist doch alles quatsch. Die Theorie mag so aussehen, aber in der Praxis wird sowas doch nicht geahndet.


    Vielleicht kann Janner da ja noch näher drauf eingehen.
    Aber nicht eingetragene Felgen führen doch im Allgemeinen zu einer Mängelkarte (sofern der Ibiza/Corsa/Punto nicht unfahrbar auf 22" steht) und nicht zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

  • Das ist eben der Punkt. Es müsste eigentlich zu einer Mängelkarte und einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung führen. Theoretisch. Wie das in der Praxis aussieht kann ich dir noch nicht sagen. Ich werde im Oktober/November für meinen BMW Winterräder brauchen, und dann werde ich beim Reifenfritzen mal nachfragen, wie das denn nun gehandhabt wird.

  • Genau genommen ist das Thema ja auch nicht neu.
    Jede Veränderung am Fahrzeug, die eine Erhöhung des CO2-Ausstoßes mit sich bringt, führt doch erst mal zur Erlöschung der BE.
    Neben Reifen und Felgen gehören da auch Stoßstangen, Auspuffanlagen usw zu, die trotzdem alle eine ABE haben.


    Und die Berechnung der KFZ-Steuer nach CO2-Ausstoß gibt es ja auch schon seit 2009.


    Nur kann das doch niemand nachvollziehen.
    So lange niemand nachweisen kann, dass sich der CO2-Ausstoß verändert hat, passiert eh nichts.
    Und den Nachweis soll man mal bitte erbringen. Das wird nicht ganz günstig.

  • Wenn ein Hersteller ein Auto mit unterschiedlichen Rädern und unterschiedlichen Werten anbietet, dann hat er doch den Nachweis bereits erbracht, dass sich der Wert ändert.


    Die Frage ist: woher weiss der Polizist der mich angehalten hat, welche Reifen ich bei Auslieferung drauf hatte und welcher CO2 Wert im COC steht (zu dessen Mitnahme ich nicht verpflichtet bin, das Mitführen ist ja nur empfohlen)? Im stehenden Verkehr müsste eine Politesse für jedes Kennzeichen dann bei der Zulassungsstelle anrufen, sich über den CO2 Wert die erlaubten Reifen zukommen lassen, um dann festzustellen, ob es sich um eine Steuerhinterziehung handelt. Macht das Sinn? Wenn es aber nicht nachprüfbar ist und auch nicht nachgeprüft wird, dann macht es ja gar keinen Sinn, größere Reifen ab Werk liefern zu lassen. Die würde ich dann ja immer nachträglich aufziehen lassen.

  • Das wird auch noch ein Spaß werden.


    Habe mal mit 2 Kollegen drüber gesprochen.


    Die sind auch begeistert.
    Es ändert sich ja auch schon, wie bereits angemerkt, von Reifenmodell zu Reifenmodell der CO2-Ausstoß. Und das bei gleichen Dimensionen. Und selbst bei falschem Reifenfülldruck ist es schon anders.


    Wenn man dann noch andere größen verwendet, wird das Chaos perfekt.


    Theoretisch müsste man bei jeder Veränderung den CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs neu ermitteln und daraus die fällig KFZ-Steuer berechnen.


    Ansonsten wäre es Steuerhinterziehung, oder aber eine Überzahlung bei geringerem CO2-Ausstoß.


    Vermutlich wird es erst Urteile dazu geben müssen, damit es Rechtssicherheit gibt.

  • @powerzone3000 das ist ein Irrtum. Du bezahlst ja nicht eine Steuer dafür, dass du nie im Leben auch nur ein g CO2 mehr ausstossen wirst. Du bezahlst für das die Steuer, was du nicht weniger ausstossen kannst. Man kann auch argumentieren, dass die mit größeren Reifen nicht drunter kommst, womit es so wäre, wie die ganze Zeit. Und darum verstehe ich auch die Vorgehensweise nicht, dass es unterschiedliche Werte für unterschiedliche Reifen gibt. Denn wenn ich mit 17"ern fahren darf, aber 19"er drauf habe, würde ich es so sehen wie bei offenem Fenster oder Vollgas: du bist nicht verpflichtet immer mit Minimalverbrauch zu fahren, aber es ist möglich.


    Die Steuer für den Mehrverbrauch bezahlst du übrigens auch. Nicht über die CO2 Steuer, sondern über die sogenannte Mineralölsteuer. Wenn du viel Gas gibst legst du kein Finanzamt rein sondern lediglich dich selbst...

  • Moin,


    man wird sicherlich bei den Prüforganisationen irgendwann etwas dazu finden.


    zudem.... Je nach Ausstattung ändert sich das Gewicht und damit der spezifische Verbrauch.


    Wo will man anfangen und aufhören?


    Die auf der Rolle nach Zyklen ermittelten Verbräuche zur Einstufung sind ja auch nicht gerade realitätsnah.


    lg
    micha