Update:
Ende Juni habe ich jetzt einen Brief meiner örtlichen Zulassungsstelle bekommen. Darin wurde mit die Stilllegung nach §5 FZV angedroht. Dies war jedoch zunächst eine Anhörung. Nun habe ich 14 Tage Zeit mich dazu zu äußern.
Den Brief habe ich natürlich gleich wieder meiner Kanzlei zugeschickt. Die übernehmen das jetzt. Es soll eine Vereinbarung mit der Zulassungsstelle getroffen werden, dass diese bis zu einer Entscheidung in dem Schadensersatzprozess das Verfahren ruhen lässt.
Begründet wird das unter anderem damit, dass mein Auto als Beweismittel in dem anderen Verfahren zählt. Denn es gab schon Fälle, worin sich VW herausgeredet hat vor Gericht, da der Kläger das Update hatte aufspielen lassen.
Ich berichte weiter...