ABE der Felgen schließen die Nutzung bei vorhandenen Bremssystem aus

    • Guten Tag alle zusammen

    Ich habe da eine Frage die mir evtl jemand von euch beantworten kann, und zwar will bzw wollte ich mir für meinen Seat Ibiza 6j BJ: 2011, 86ps neue Felgen Kaufen (Ronal r62 Red jetblack 7,5*18 Zoll) doch in der ABE steht unter " EB3: Nicht zulässig mit folgender Bremsanlage: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. FSIII ATE VW mit belüfteter Scheibe Ø256x22?mm" und natürlich habe ich genau diese bremse eingebaut. Jetzt ist meine Frage ob man diese Felgen trotzdem benutzen darf bzw kann wenn man damit zur Einzelabnahme zum TÜV geht oder ob das von vorneherein ausgeschlossen ist. Immerhin habe ich momentan ja ähnliche Felgen drauf (Platin p48 8*18 zoll)


    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit gemacht oder hat sogar genau die selben Felgen mit dem selben Problem


    Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
    ra-000892-104-f0-4a-1-001.pdf
    Mfg
    Rafael

  • Womöglich ist der Platz zum Sattel knapp bemessen. Dann muss der Prüfer eben genau das prüfen. Eintragen geht trotzdem nach §21, also Einzelabnahme für 90€ aufwärts.
    Vorher Bremsbeläge vorne neu, nicht dass es dann beim nächsten Wechsel ein böses erwachen gibt.


    Wenns wirklich gar nicht passt, dann eben 3mm Spurplatten drauf. Eine Richtlinie sieht vor, dass dann auch hinten mindestens 3mm Spurplatten drauf müssten.

  • Einfach erstmal eine Felge bestellen und probestecken.


    Wenns passt, dann die Stärke vom äußeren Bremsbelag messen. Das Neumaß beträgt knapp 20mm, siehe hier.


    Das sollte dann für die Bauraumbegutachtung mit einbezogen werden. Wenns da wirklich knapp aussieht, dann kann man immer noch Spurplatten und neue Radschrauben für viel Geld kaufen.