Forge Ansaugschlauch und Bailey DV30

  • Hallo zusammen,


    wollte mir evtl. einen Silikonansaugschlauch von Forge kaufen und dazu dann gleich ein anderes Schubumluftventil, das Bailey DV30 (geschlossen). Nun meine Frage, gibt es dafür eine TÜV-Abnahme bzw. eine ABE oder EG-Genehmigung?


    Seid mir nicht böse, aber über Sinn oder Unsinn der Teile möchte ich nicht diskutieren.


    Viele Grüße

  • Ich glaube kaum dass das einem in ner Kontrolle auffallen wird ...


    Der Schlauch fällt net ins Gewicht und die hast ein geschlossenes PopOff, also hört man auch kein Zischen. Warum sollte dich die Rennleitung anhalten? Ich habe auch besagte Teile ausgetauscht und noch nie Probleme bei Kontrollen gehabt.

    100% Sauger! Hier blasen nur die Weiber! ... :P AMG-Fremdgeher ...
    Hubraum kann man nur durch noch mehr Hubraum ersetzen! Gleiches gilt für Zylinder! :love:

  • Danke für deine Erfahrung :thumbup: würde wenn dann eh das Ventil in schwarz nehmen und den Schlauch auch...daher hab ich weniger Bedenken in einer Kontrolle "aufzufliegen", sondern eher wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte und ein Gutachter den Wagen anschaut.


    Habe jetzt mal bei einem Händler angefragt bzgl. der Teile und einer ABE oder ähnlichem. Er meinte, dass es Teile sind, die ein Originalteil ersetzen, also Ersatzteile, und keinen (gesetzlich relevanten) Einfluss auf die Leistung des Autos haben und somit keiner Eintragung/Abnahme bedürfen. Stimmt das?

  • Da hat dir dein Händler das richtige gesagt. Wie gesagt, einbauen und gut ist. Wegen den beiden Teilen wirst du vielleicht ein klein wenig besseres Ansprechverhalten haben, aber sonst nicht allzu viel Mehrleistung. Wenn du die Luftmasse loggst sollst das auch nur minimal mehr sein. Aber du wirst erstaunt sein was VW bzw. Seat für eine Engstelle am Laderflansch eingebaut hat. :cursing:

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