Da kann ich dich voll und ganz verstehen!
Habe heute bei Seat angerufen, soll jetzt nach 3 Wochen Wartezeit nochmal zwei Wochen warten bis eine Entscheidung mit meinem Lackschaden gefällt wird...
Hab also direkt beantragt, dass einer von Seat kommt mit dem ich direkt reden kann.
Da soll jetzt also jem. kommen.
Und laut BGB §437 darf der Käufer entscheiden ob etwas repariert wird oder ein Ersatz bestellt wird!
--> Also Front neu!!!
Und wenn du einen Wandel machen möchtest, da hab ich mich auch mal informiert.
Dann hast du halt das ganze Geld für Anmeldung etc. ins Wasser geworfen,
aber sonst kein Problem... Zahlst halt fürs Anmelden/ Ummelden...
Aber viele Autohäuser werben ja mit einem solchen Wandel....
Wie siehts eig. aus? Wenn ich ein Handy hab das einen Schaden hat, kann ichs zwei mal einschicken, dann bekommt man, auch laut BGB, ein neues!
Klappt das auch beim Auto??? Das war jetzt schon soooo oft in der Werkstatt irgendwan reichts.....
LG