Das ist richtig und das ist mir auch bewusst gewesen als ich das geschrieben habe, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass dieses Fahrzeug auch nach Ablauf dieser 4 Monate noch verkehrssicher war bzw. ist.
Klar trifft das bei weitem nicht auf jedes Fahrzeug zu, aber im Grunde erklärt ja jeder, der ein Fahrzeug mit einem KzK bewegen will, durch das Eintragen der Fahrzeugdaten in den roten Schein, dass sich dieses Fahrzeug auch in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet und haftet im Ernstfall für seine Fahrlässigkeit.
Somit würden schließlich meiner Meinung nach schon deutlich mildere Änderungen an der KzK-Verordnung zu besseren Ergebnissen führen, z.B. durch das Eintragen der Fahrzeugdaten durch die Zulassungsstelle.