Beiträge von Kai-Uwe

    Bei Unfällen mit klarer Sachlage ist 01 *meistens* der Verursacher aus polizeilicher Sicht.


    Wenn sich aber z.B. die Unfallbeteiligten aber vor Ort widersprechen und eine Anzeige gefertigt wird, erfolgt die Vergabe der Ordnungsnummern OHNE Verursacherzuweisung.


    Und noch mal: die Polizei klärt NICHT die Schuldfrage. Niemals.

    Auch wenn das Thema schon etwas älter ist noch mal schnell was zur Klarstellung:


    Die Polizei klärt, wie oben schon von MostWanted187 geschrieben, nicht die Schuld- sondern die Verursacherfrage.


    Und ein Parkplatz ist immer eine blöde Geschichte (es sei denn, das Auto des einen Unfallbeteiligten stand geparkt), da dort § 1 (1) der StVO gilt: gegenseitige Rücksichtnahme.


    Ich nehme an eure Versicherungen haben die Schäden in einem bestimmten Verhältnis reguliert, Cupie Lady?


    Zitat

    wichtig ist wo deine Name auf der Unfallaufnahme der Polizei steht , das ist schon mal die halbe Miete


    Auch das ist zum Teil ein Irrglaube. Wenn noch eine Anzeige gefertigt wird, ist es absolut unerheblich, wer unter 1 oder 2 eingetragen ist.