Auch wenn das Thema schon etwas älter ist noch mal schnell was zur Klarstellung:
Die Polizei klärt, wie oben schon von MostWanted187 geschrieben, nicht die Schuld- sondern die Verursacherfrage.
Und ein Parkplatz ist immer eine blöde Geschichte (es sei denn, das Auto des einen Unfallbeteiligten stand geparkt), da dort § 1 (1) der StVO gilt: gegenseitige Rücksichtnahme.
Ich nehme an eure Versicherungen haben die Schäden in einem bestimmten Verhältnis reguliert, Cupie Lady?
Zitat
wichtig ist wo deine Name auf der Unfallaufnahme der Polizei steht , das ist schon mal die halbe Miete
Auch das ist zum Teil ein Irrglaube. Wenn noch eine Anzeige gefertigt wird, ist es absolut unerheblich, wer unter 1 oder 2 eingetragen ist.