Beiträge von Wumba

    Also wenn dir die Sprachnachricht auf den Nerv geht, das geht im Radio. Das ist Teil vom TrafficProgramm, manchmal auch Verkehrsdurchsage. Wenn dir die Textnachricht eines Fensters auf den Keks geht, das geht dann im Navi.

    Es gibt mittlerweile nur noch Freigabe für Longlife Öl. Du kannst es mit Fest- oder Flexintervall fahren, das Öl ist aber exakt das gleiche. Auch mit reiner Langstrecke ist mir kein VAG Modell bekannt, das die 30.000km geschafft hätte. Auch wird das Intervall nicht auf 1 Jahr reduziert, lediglich fallen bei der Inspektion (also nicht der Ölwechsel) einige Dinge in unterschiedlichen Intervallen an, so dass fast jährliche Inspektionen anfallen.


    Beim 6L gab es z.B. noch zwei unterschiedliche Öl, neuere Modelle haben das nicht mehr.


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    Deine Optimierung ist 100% weg. Die wirst du neu machen müssen. Du kannst die Füsse still halten, aber an dem Update kommst du nicht vorbei. Das KBA hat bereits festgelegt, dass die alten Versionen nicht unbegrenzt bewegt werden dürfen. du wirst also definitiv deine Zulassung verlieren wenn du es nicht machst. Den Zeitpunkt kannst du aktuell noch wählen, den Fakt dass du das Update bekommst allerdings nicht.

    Der höchste Wertverlust ist direkt vom Hof fahren. Der zweite, ganz große Wertverlust, der von den Meisten ignoriert wird, ist das "Tunen" des Autos ohne Wiederherstellung des Originalzustands.

    Das mit Chiptuning verhält sich so wie bei jedem Steuersoftwareupdate: Chiptuning ist dann weg. Ob es von deinem Anbieter ein neues Chiptuning gibt, musst du dann wohl eher nachfragen. Die kurzfristige Lösung dafür ist, das Update nicht aufspielen zu lassen. Das KBA hat aber bereits angekündigt, dass nicht upgedatete Autos mittelfristig aus dem Verkehr gezogen werden, d.h. ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist also nur eine kurzfristige Lösung.

    Mit Start Stop hast du einen verstärkten Anlasser verbaut. Es wird dann auch eine andere Sorte Batterie verbaut, die die häufigeren Lade/Entladezyklen besser verträgt. Sicherlich brauchst du auch ein neues Steuergerät. Ob dann alles Pinkompatibel ist, wage ich auch zu bezweifeln.


    Start/Stop macht ja Gott sei Dank nicht bei jedem Auto nach 1.5 Jahren und 35tkm den Anlasser kaputt. Da hätte ich ja schon etliche Werkstattbesuche gebraucht. Bei allen meinen Autos senkt bzw. senkte die SSA den Verbrauch dramatisch, da ich in der Rush-Hour durch eine ganze Latte an Ampeln fahren muss. Und an/ausschalten mit dem Schlüssel ist mit Nichten zu vergleichen mit SSA. Mit dem Schlüssel startet das Auto immer im Kaltstartmodus, auch wenn der Motor schon bei 90° ist. Mit SSA bleibt die gesamte Funktion des Autos erhalten, nur der Motor dreht sich halt nicht mehr. Das mag für einige Menschen Erbsenzählerei sein, ist aber technisch ein riesig großer Unterschied. Im Kaltstartmodus ist der Verbrauch exorbitant hoch, deshalb galt da ja dann auch die Regel, dass sich das Abschalten erst ab 30s Standzeit lohnt. Mit SSA bleibt das Auto im Warmmodus und das Abschalten lohnt sich daher bereits ab der 1. Sekunde, da der Verbrauch hinterher nicht wieder steigt.

    Garantie ist kompletten VAG Konzern bei 2 Jahren. Daran wird sich auch im nächsten Jahrzehnt von der Tendenz her nichts ändern.
    Im VAG Konzern haben ab Auslieferung alle Wagen Service nach Anzeige. Die Anzeige kann bis zu 2 Jahre oder 30.000km anzeigen, oder auch beliebige Werte darunter. Also z.B. auch nach 1.5 Jahren und 23.000km, je nach Fahrweise und Fahrprofil.
    Der 1.0TSI ist die aktuellste Generation, der wird gerade erst eingeführt. Es gibt schon welche im Forum, aber noch keine 100e.

    Wenn jeder Motor immer im höchsten Gang auch ausdrehen könnte würde mein Auto mit 190PS auch 280 fahren. Wäre zwar nett, aber unrealistisch. Mit ungefähr 100PS wirst du nicht viel schneller als 190 kommen, auch nicht ohne Begrenzer. Vielleicht noch bis 200, aber dann ist auch ohne Begrenzer Sense. Und da ist auch egal, ob der Motor noch höher drehen könnte. Wenn die Kraft nicht mehr ausreicht, dann ist die Drehzahl egal.

    Wenn du den Tausch selbst durchführen kannst und günstig an entsprechende Bauteile ran kommst, dann kannst du das versuchen.


    Machen lassen dürfte wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Unter 8.000 bis 10.000€ wirst du da kaum dran kommen. Da ist es lohnenswerter das Auto zu verkaufen und gleich einen richtigen zu kaufen. Das ist übrigens ganz generell so. So lange es den größeren Motor regulär zu kaufen gibt, dann kauf den und verkauf das alte Auto. Du machst zwar beim Verkauf Verlust, aber der ist niemals so hoch wie der Umbau.

    Da das KBA bereits beschlossen hat, die Umrüstung mit Zwang (also: Entzug der Zulassung) durchzusetzen, ist die Rechtslage total klar. Wenn das KBA die Massnahmen also festlegt, ist der Rest gegessen. Ich würde trotzdem versuchen, nicht bei den Ersten zu sein, da eine Nachbesserung durchaus nochmal nachgebessert werden könnte, wenn man lange genug wartet, und sich so die Betatests erspart.

    Das ist so definitiv falsch. Die Gaspedalstellung macht sehr viel aus. Aber die korrekte Frage ist: wie willst du mit niedrigem Verbrauch beschleunigen? Beim Beschleunigen brauchst du Energie, und die gibts nie umsonst. Es stellt sich dann wieder die Frage: ist es effizienter erst runter zu schalten und dann zu beschleunigen, oder ist es effizienter einfach im Gang zu bleiben und zu beschleunigen? Da scheiden sich die Geister. Komplett Vollgas ist auf jeden Fall nie die richtige Wahl, 3/4 Gas reicht vollkommen aus und verhindert den Vollgaszuschlag.


    Wenn man gerade nicht beschleunigt, was hoffentlich 80% der Zeit der Fall ist, dann ist der aller höchste Gang, in dem der Motor nicht brummt, exakt die richtige Wahl. Denn da ist tatsächlich der Verbrauch nur abhängig von der Drehzahl. Je niedriger, desto niedriger der Verbrauch. Da gibt es keine zwei Meinungen, denn das ist eine physikalische Tatsache.

    Ich würde sagen, die 18.000 ist das Ölwechselintervall, die 3.000 sind das Inspektionsintervall. Und nochmal: wenn dir das eine Werkstatt nicht erklären kann, dann solltest du dort besser nicht hingehen!

    Der erste Service kam nach 30.500km? Das war definitiv zu spät. Der Service muss nach spätestens 30.000km, nach Anzeige passieren. Die 30.000km erreicht eigentlich niemand. 16.000km klingt realistisch, sollte aber bei einem Vielfahrer deutlich überschritten werden können.


    Andere Frage: Es gibt ja 2 Dinge, nach denen er ruft, Ölwechsel und Inspektion. Ich nehme bei 30.000km wurde der Ölwechsel gemacht? Wie alt ist dein Auto? Wird es jetzt z.B. 1 Jahr alt? Dann ist es das Inspektionsintervall das gemeint ist. Die Intervalle fallen eigentlich nie zusammen. Und wenn dein Onkel nicht weiss, dass das Intervall nicht bei 30.000 sondern nach Anzeige funktioniert, dann würde ich den schleunigst wechseln.

    Dann erkundige dich bitte mal bei einem Anwalt. Es ist so, dass VW es muss.


    Was du meinst, betrifft z.B. die Nachbesserung von Bremsscheiben. Diese müssen nicht mehr ersetzt werden, wenn sie einfach abgenutzt wurden. Die NOx Werte wurden aber nicht verfälscht auf Grund des chiptuning, sondern weil es von Anfang an falsch war. Wie gesagt würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Laienhaftes Verständnis von Recht und Unrecht hilft in diesem Fall auf keinen Fall weiter.


    Ich versuche nochmal ein Beispiel zu geben. Wenn du ein Chiptuning machst und du hast ein fehlerhaftes Scharnier, dann muss VW das Scharnier ersetzen. Es sei denn, VW könnte nachweisen, dass das Scharnier auf Grund des Chiptunings kaputt gegangen ist.
    Wenn der NOx Ausstossx nachweislich bei der VW Software zu hoch war und ist, dann muss VW da nachbessern. Chiptuning hin oder her, das hat damit nichts zu tun. Und wenn VW den NOx Wert nur dadurch korrigieren kann, dass sie das Chiptuning rückgängig machen, dann müssen sie das durchführen. Sie können es ja auch lassen und nur den NOx Ausstoss korrigieren, das ist ihre Sache, aber den NOx Ausstoss müssen sie in jedem Fall kostenlos korrigieren.

    Nein, das ist eben der Punkt. VW ist nicht dafür verantwortlich, dass das Auto im aktuellen Zustand eine Typzulassung hat. VW ist aber sehr wohl dafür verantwortlich, dass das Auto im Auslieferungszustand eine Typzulassung hatte.


    Ich versuche es mal so zu erklären. Wenn du auf einem Android Handy CyanogenMod installierst, dann verlierst du die Berechtigung, dass der Hersteller dein Betriebssystem upzudaten hat. Wenn aber an dem originalen Betriebssystem etwas war, dass den Akku vorzeitig leer saugt, weil eine Hardwareeinstellung nicht korrekt initialisiert wurde, dann muss dir der Hersteller das originale Betriebssystem wieder aufspielen und es in Ordnung bringen. Wenn etwa mein eMail Client nicht funktioniert, dann hat der Hersteller damit nichts zu tun. Er kann dir sagen, dass er bereit ist dir das originale Betriebssystem wieder aufzuspielen. Dafür darf er aber natürlich Geld verlangen.


    Wenn VW feststellt, dass sie etwas beheben wollen, weil es den Kunden nicht gefällt, dann ist das mehr oder weniger freiwillig und die Bedingungen kann VW diktieren. Bei der Typzulassung ist es nicht freiwillig, auch wenn VW den Anschein gerne in der Presse erweckt. VW hätte gerne, dass es nicht die Typzulassung betrifft, denn dann wäre der Rückruf auch freiwillig. Da aber die Typzulassung betroffen ist, ist es verpflichtend. VW muss hier zunächst mal dafür sorgen, dass das Auto überhaupt eine Typzulassung bekommt. Eben das, was sie im Auslieferungszustand versprochen haben. Ob das Chiptuning ohne Anpassung dann noch funktioniert, ist eine etwas andere Sache. Über deren Zulässigkeit im Strassenverkehr möchte ich hier jetzt auch kein Fass aufmachen.

    Bei Mängeln, die zum Auslieferungszeitpunkt eine Zulassung verhindert hätten, ist VW sehr wohl zur Nachbesserung verpflichtet. Wohlgemerkt, das ist keine freiwillige Nachbesserung, sondern eine Pflicht, da sonst das Auto nicht hätte zugelassen werden können. Unklar ist was passiert, wenn man sein auto nicht abgibt. Denn streng genommen fährt man dann mit einem Auto, das nicht zulassungsfähig ist, herum. Was mit Chiptuning ist ist dann Verhandlungssache mti dem Tuner. Sicherlich ist es eine Frage des Anstands, dass der VW Service darauf hinweist, dass da ein Chiptuning drauf ist. Nicht nachzubessern wegen einem Tuning dürfte für VW eine teure Angelegenheit sein, da man wie bereits gesagt seit der Anschaffung ohne Typzulassung rumgefahren ist. Die Klage wird VW sehr sicher verlieren und dann wird es richtig teuer, das betrifft nämlich nicht nur 1 Auto in Deutschland, sondern ziemlich viele.

    Mitloggen darf das Steuergerät es ja auch. Nur die Checksumme stimmt dann mit der bei VW hinterlegten überein und es stellt kein Problem dar. VW überprüft für Softwareupdates nicht, ob da mal was geändert wurde, sondern lediglich, dass die jetzt installierte Software mit der Software übereinstimmt, die er erwartet.

    Bevor du verzweifelst, warte bitte wenigstens, bis das Update bekannt ist. Vorher schon zu verzweifeln nutzt dir rein gar nichts! Es ist noch nicht bekannt, an welchen Motoren was gemacht wird. Daher kann dir dein Händler selbstverständlich nicht sagen, ob dieses unbekannte bei dir was mit der Software zu tun hat.


    Grundsätzlich ist es so, dass im Falle eines Motor-Softwareupdates beim Händler dein Tuning weg ist. Darum sollte man das von vornherein bekannt geben und die Updates sein lassen. In diesem Fall wirst du es vorher sagen, und es wird überbügelt werden. Aber nochmal der Tip: Mache nicht Monate vor dem Beginn schon die Pferde scheu. Wenn du dir unsicher bist, mach es nicht in der ersten Sekunde nach Verfügbarkeit sondern lass andere es erst testen. Wenn du gerne selbst testest und unter Umständen mehrfach Updates bekommen willst, dann solltest du hingegen unbedingt möglichst dann zum Händler, wenn er noch nichtmal weiss, ob es schon freigegeben ist, so kann man sich viel Spaß und viele Händlerbesuche erlauben. Da das Update "innerhalb 2016" angekündigt ist, wirst du nicht in 37 Tagen am 1.1.2016 um 7:00 die Typzulassung verlieren und alle deine Sorgen sind vollkommen umsonst.