erstmal auch von mir Beileid aber vor allem gute Besserung, hoffe, dass da gesundheitlich nichts mehr nachkommt.
Zur Versicherung: Du bekommst bei Totalschaden, was es ja eindeutig ist (Wenn Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert) den Wiederbeschaffungswert, d.h. das was du zaheln müsstest um dir ein vergleichbares Auto beim Händler zu kaufen abzüglich dem Restwert. Dann kannst du das Auto entweder behalten oder verkaufen, die Versicheurng sucht dir auch Händler raus, an die du verkaufen kannst. Behalten kannst du das Auto natürlich auch.
MfG Philipp