Garantieverlust nach Umbau/Tuning?

  • Moin,




    vll. wurds ja schon mal beantwortet.




    Aber gibts iwo ne Auflistung oder dergleichen, wo beschrieben wird
    welche Umbauten die Herstellergarantie "beeinflusst bzw. beendet"?




    - Was vom TÜV abgenommen wird ja eigentlich nich oder? (Fahrwerk, Felgen, Karosserie etc.)


    - Design geschichten wie z.b. Farben, Folien ja auch nicht...


    - Aber was ist mit Dingen die die Elektrik betreffen? ...z.B. wenn man
    an Leitungen rangeht um Beleuchtungen zu verbauen oder an die
    Zentralelektrik, wie bei einer Hifi-Analge?



    https://www.seat-leon.de/vboar…stung-Garantie-nach-Umbau
    gibts da was neueres?



    Danke




    Gruß

  • Mein Seat Partner sagte mir dazu mal, dass die Garantie nur da erlischt, wo man dran rumbaut.


    Ob das vom TÜV abgenommen wird oder nicht, ist egal. Verändert ist verändert -> Garantie futsch.


    Beispiel:
    - Anderes Fahrwerk verbaut: Somit erlischt die Garantie an allen Teilen, die durch das Fahrwerk beeinflusst werden (Lager, Halterungen etc)
    - Chiptuning: Garantie für alle Teile am Motor erlischt


    Habe auch ein anderes Fahrwerk verbaut. Bei einem Getriebeschaden innerhalb der Garantie war das aber kein Problem.
    Genauso wenig, als mein Kombiinstrument und ein Drucksensor der Klima defekt waren.

  • Hey,


    ja so kenn ich das auch


    ...aber was is bei Veränderungen an der Elektronik?
    wie nen Einbau von "Einstiegsbel., Fussraumbel., Ascherbel., Türgriffbel." ?
    da baut man ja auch an Verkleidungen rum oder der Türelektrik, was is nu wenn nen Fensterheber oder der Motor mal nen Schade nimmt? :P


    Gru

  • Dann kann seat natürlich sofort sagen, dass sie nicht zahlen.
    Und bei sowas halte ich das auch für sehr wahrscheinlich, denn die rechnen sowieso nicht damit, dass Du nen Rechtsstreit vom Zaun brichst und nachweist, dass Deine Spielereien an der Elektrik das nicht beeinflusst haben.


    Es könnte auch durchaus sein, dass die komplette Garantie/Gewährleistung am Fahrzeug erlischt, sobald man Änderungen daran vornimmt und die Hersteller quasi aus Kulanz trotzdem die Garantie abwickeln, WENN es um nicht veränderte Baugruppen geht.


    Frage ist halt auch immer, was der Händler dem Hersteller übermittelt.
    Wenn der Händler sagt "das Auto ist im Originalzustand", dann wird der Hersteller natürlich anstandslos den Fall regulieren.