Hi,
gibt es eigentlich eine Mindesthöhe die ein Auto zum Boden haben muss, oder kann ich den Wagen bis kurz vorm Asphalt tiefer legen
nicht das ich es vor habe, aber es interessiert mich mal, was gibt es denn da für vorschriften? :rasta:
Hi,
gibt es eigentlich eine Mindesthöhe die ein Auto zum Boden haben muss, oder kann ich den Wagen bis kurz vorm Asphalt tiefer legen
nicht das ich es vor habe, aber es interessiert mich mal, was gibt es denn da für vorschriften? :rasta:
10cm! ist hier und zumindest in Bayern so.... Obs in jedem Bundesland ne andere höhe gibt Bezweifle ich aber...
Der TÜV könnt ja noch ein Auge zudrücken, die Bullen aber nicht, weil die Nachmessen...
...wo drin steht wie viel Bodenfreiheit zu beweglichen sowei zu starren Teilen sein muß!
Scheinwerfermindesthöhe, Kennzeichenmindesthöhe etc.
In Deutschland gibt es für alles was! Letztendlich aber auch ein wenig Ermessen des TÜV Prüfers, was aber noch lange nicht heißt, nur weil es eingetragen ist, das du dann nen Freifahrtschein hast! Kennzeichen rupfen können Sie dir immer noch!
Bis dann, René
Mach einfach ein Gewindefahrwerk rein.........dann kannst es nach lust und laune rauf und runter drehen, und wenn die cops dich zum vorführen kommen lassen, drehst es mit absicht hinterher nochmal 5mm weiter gen asphalt
Weisst du was dann kommt ? Dann werden Gewindefahrwerke verboten, weil man damit ja tiefer als Erlaubt gehen kann
Ich habe bei uns auch mal den TÜV Prüfer nach der mindest Bodenfreiheit gefragt und der sagte auch 10cm.
Also mein Tüv macht das immer so:
wenn man über den Bremsenprüfstand kommt trägt der das auch ein.
Mit meinem letzten Golf kam ich noch nichtmals beim Tüv auf die Grube weil da eine kleine Metallkante drum war. Da hat mir der Prüfer sogar geholfen den Wagen an den Kotflügeln auf die Grube zu ziehen.
Ja ? Dann war das wohl einer unter tausenden TÜV`lern der mal in Ordnung war....
ES STEHT NIERGENDS!!!!!!!!!WIE TEIF EIN AUTO SEIN DARF!!!!des einizgste was man einhalten sollte sidn die 50cm scheinwerfer(nur für autos ab bj. 90!!!!!!)udn kennzeichen 20cm über boden!!!alles andre is ermäßungssache vom prüfer.........ne freundin hat in ihren polo 6n 25mm bodenfreiheit eingetragen bekommen in dresden!die 10cm is nur ein richtwert!!!!!!!!!!!!!!!
bei uns hier sidn es 7cm so messen eigentlich alles grünen auch mit nem holzkeil.....weil die 7cm is des unterste maß von der toleranz tabelle oder was die haben!aber wie gesagt ES GIBT KEIN MIN. MASS WAS VORGESCHRIEBEN IST!!!!!!!!!!!!!!
hab mich dahmals ganz genau infomiert wo des mit meinen auto war!
Hmm ok, danke
ich meine zu tief ist ja auch ein bischen dumm, wenn man nimmer übern bahnübergang oder geschwindigkeitshügel kommt nervt das ja auch irgendwann *g*
von 7cm hab ich auch gehört, aber bisher nix wirklich offizielles gefunden (StVo oder so?)
Ich hab doch gesagt...Der TÜV kann es eintragen.
Aber wenn die Bullen einen mal anhalten sollten messen die auch nach!
Ich kenne mindestens 4 Fälle wos so war...
kannst du lange lange suchen und nichts finden is einfach so!!!!!!!!
glaub mir mit dem thema hab ich mich wirklich lange beschäftigt weil ich selber ein extrem tiefes auto gefahren bin!
also in hessen ist es so und bestimmt in ganz deutschland das von börtelkante bis felgenmitte mindestens 32 cm seien muessen.
wo steht den des?
in nem gutachten z.B vom golf 2 kw gewinde ist es an beiden achsen 275mm!!!!
und in den neuen gutachten steht des schon garnicht mehr drin sondern nach den restgewidne einhaltung misst der prüfer von rad mitte zur bördelkante udn das sollte er angeben laut gutachten
@ FreddyGTI
Stimmt was du sagst!! Es steht niergends, nur sagt der eine TÜV Prüfer dies und der nächste das! Aber offiziel müssen nur die Angaben der Scheinwerfer und die des Kennzeichen eingehalten werden!
also ich hab ka was gesetz ist....
hate jemand ne ahnung was gesetzlich vorgeschrieben ist?
hab ich doch gesagt