Auflagen für Reifen

  • Hallo zusammen,


    möchte meine Original Udala 6,5Jx16 Zoll-Felgen mit 205/45R16 Bereifung gegen MIM Felgen (7Jx16 ET 35) mit ebenfalls 205/45R16 Reifen ersetzen. Im Gutachten steht hier als Auflage 24J und 24M, d.h. an den vorderen/hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen - was bedeutet das und weshalb ist diese Auflage bei Verwendung von 195/45R16 Reifen nicht gegeben - die Felgenposition ist doch dieselbe??? Die Felgen stammen von einem Polo 9N und dort bestehen dieselben Auflagen, der TÜV hat aber problemlos ohne Umbauten eingetragen - was nun?


    Gruß,
    Thomas

  • Hallo zusammen,


    hier eine Ergänzung zu meiner obigen Frage: Wenn die jetzigen Udalas 6,5 Zoll breit sind und eine ET von 43 mm haben und die neuen MIM Felgen 7 Zoll breit sind und eine ET von 35 mm haben, bedeutet das doch, dass die Felge insgesamt um 14,35 mm weiter nach außen steht, oder (+ 8 mm wg. geringerer ET und + 6,35 mm wegen der Hälfte von 0,5 Zoll mehr Breite). Was ändert sich da, wenn ich anstatt eines 205er einen 195er-Reifen montiere - da gibt es diese Auflage nicht?!


    Gruß,
    Thomas

  • Auflage 24J und 24M, d.h. an den vorderen/hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen - was bedeutet das


    Das steht eigentlich bei fast jeder ABE/... zu den Felgen drin. Das ist nur eine Art Absicherung für die Hersteller. Meistens gibt es da noch andere Codes.


    Aber es ist so wie es dort geschrieben steht. Du musst für ausreichende Radabdeckung sorgen. Und da der 205 `er Reifen ja eh nicht so breit ist, ist es bei dieser Sache kein Problem.