Hallo zusammen,
möchte meine Original Udala 6,5Jx16 Zoll-Felgen mit 205/45R16 Bereifung gegen MIM Felgen (7Jx16 ET 35) mit ebenfalls 205/45R16 Reifen ersetzen. Im Gutachten steht hier als Auflage 24J und 24M, d.h. an den vorderen/hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen - was bedeutet das und weshalb ist diese Auflage bei Verwendung von 195/45R16 Reifen nicht gegeben - die Felgenposition ist doch dieselbe??? Die Felgen stammen von einem Polo 9N und dort bestehen dieselben Auflagen, der TÜV hat aber problemlos ohne Umbauten eingetragen - was nun?
Gruß,
Thomas