Chiptuning beim 6J - Was sagt die versicherung?

  • Naja, die Frage ist ja: erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz überhaupt, wenn gar keine Leistungssteigerung vorliegt? Ist das ändern des Steuergerätes ohne Leistungssteigerung erlaubt? Dass bei der Garantie von Seat alles raus geht, was vom Chippen kommt, ist klar. Und Seat (wie auch alle anderen Hersteller) ist da sehr großzügig, was da alles vom Chippen kommt. Hauptsache nicht zahlen müssen. Da es dem Poster aber nicht ums Geld geht, ist das uninteressant. TÜV und Versicherung sind aber ein Muss, wenn man nicht mal auf die Schnauze fliegen will oder dann in betrügerischer Absicht schnell mal nochmal zurück wechseln möchte.

  • Mit der Betriebserlaubnis ist es eigentlich ganz einfach. Es kursieren immer wieder die herrlichsten Legenden und Behauptungen, die aber nicht viel mit der Wirklichkeit gemein haben...


    19 (2) StVZO
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Gehen wir mal davon aus,es ist ein namhafter Tuner und man kann eine Eigengefährung und Fremdgefährdung ausschließen ( bei schlechten Tunern wäre kapitaler sofortiger Motorschaden möglich mit möglichen Unfallfolgen--> Unterstellung abstrakter Gefahr und damit auch Nr 2.), so ist bei jeder Änderung des Steuergerätes ein Eingriff in das Abgasverhalten gegeben, weil es ja gerade auf die Änderung von Einspritzung /ggf Ladedruck ankommt und so hinten etwas anderes heraus kommt, als der Hersteller bei der Abnahme der allgemeinen Betriebserlaubnis bestätigt bekommen hat.


    Heißt, die BE erlischt bei Chiptuning sowieso, entweder wegen Nr.3 oder gar in Verbindung mit Nr.2.


    Folgen:


    1. Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße und 3 Punkten
    2. Verlust des Versicherungsschutzes (die zwar erst leistet, sich dann aber bis 5000€ zurückholt)
    3. Da die Kfz Steuer auch über das Abgasverhlaten festgelegt wird und nach dem chippen wirds wohl kaum besser sein, liegt sogar eine
    Straftat nach dem Steuergesetz vor...


    4. Wer nachträglich das chippen rückgängig macht, um die Versicherungssumme zu kassieren, begeht Versicherungsmißbrauch und Betrug.(Straftaten)


    Alles in allem, wenns schief geht, kostets einen ein paar Hunderter und Nerven. (Kiste vorführen, neu anmelden, evtl abschleppen lassen)- wenns richtig schief geht, kostet es Tausende. Und wenn dann noch Personen verletzt werden (zB weil die Kiste sofort 'ne Vollbremsung macht weil der Motor blockiert und es rauscht einer hinten drauf und Leute werden verletzt), dann kann man sich warm anziehen.


    Und das alles wegen ein bißchen mehr Bumms/Spaß? Die Entscheidung sei jedem selbst überlassen...


    Ich hoffe, ich konnte mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen...


    Grüße
    Denis

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    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.(Philip Rosenthal)

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