KUpplungsprobleme

  • Hallo Leute !!


    Ich hätte mal ne frage. Vielleicht ist es sogar ein bekanntes problem. Hab jedoch noch nichts gefunden im www....


    Ich habe einen ca. 3/4 jahr alten ibiza St , 90 PS . 9100 km . Vor ca 400 km fing meine kupplung an zu rutschen. dh. 130 auf der autobahn mit dem 5 ten gang und dann voll gas . keine sofrtige leistungsübertragung.


    Ist ein Leasing Auto. Die werkstatt sagt das es ein verschleissteil ist und ich selber auf den kosten sitzen bleiben kann. muss jedoch erst mal ausgebaut werden um nachzusehen was defekt ist. Ich hatte im meinen leben schon 7-8 autos und eine km leistung von sicherlich schon 700.000 .km


    Bin selber Automechaniker und kein Kupplungsmörder . Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen dass eventuell ich die Kupplung zerstört haben soll.


    Ich wollte mal nachfragen ob Ihr vielleicht um dieses problem bescheid wisst. ( Event. falsche Druckplatte . oder Drucklager oder sonstiges (vom Werk aus falsch eingebaut )) .


    Vielen Dank für eure Antworten .....


    Lg Peter

  • Ich habe einen ca. 3/4 jahr alten ibiza St , 90 PS . 9100 km.
    Ist ein Leasing Auto. Die werkstatt sagt das es ein verschleissteil ist und ich selber auf den kosten sitzen bleiben kann


    lass das doch ueber Garantie laufen , auch bei Leasing Fahrzeugen gibts Garantie :thumbup:


    Folgendes wurde vor dem OLG Koblenz entschieden


    Hier die Details :


    OLG Koblenz AZ 5 U 174/04.


    1.) Entscheidung : Eine Händleraussage ist nichts Wert beim Leasing, da der Händler nur Vermittler und nicht Vertragspartner ist.


    2.) Man least einen Wagen, hat einen Vertrag mit der Leasingfirma und Garantie oder Gewährleistung.
    Leasingzeit ist rum und man darf den Wagen übernehmen.


    Dafür macht man einen neuen Vertrag mit dem Händler,
    der dann aber auch (nach neuem Gewährleistungrecht) noch einmal neu 2 Jahre Gewährleistung für den Wagen geben muß,
    auch wenn es keinen Halterwechsel gab.


    Der Gag hierdran ist, Leasing ist nur eine andere Variante der Miete.
    Deswegen schließt man den Leasingvertrag nicht mit dem Händler, sondern mit der Leasingfirma ab.


    Am Ende des Leasingzeit geht der PKW automatisch in den Besitz des Händlers über.
    Will der PKW-Besitzer diesen nach Ende der Laufzeit übernehmen,
    muß er dafür einen neuen Vertrag mit dem Händler machen, der mittlerweile der Eigentümer des Wagens wurde.
    Mit diesem neuen Vertrag muß der Händler aber auch 2 Jahre Gewährleistung geben.


    Fahr zu einer anderen Werkstatt , da die jetzige keine Ahnung oder keine Lust zum Wechseln hat :klatsch:
    hoffe , ich konnte dir mit dieser Info weiterhelfen :P


    Gruss
    dc3km

    wer 3sat kriegt , bekommt auch 4satt .. :D .