Guten Mittag,
ich hab mir einen gebrauchten Ibiza 6J SC gekauft, der noch Neuwagengarantie hat.
Januar 2012: Gekauft
Juli 2012: Neuwagengarantie läuft aus
Juli 2012: Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung tritt in Kraft
Juli 2013: TÜV HU + AU sind fällig
Januar 2014: Gesetzliche Gewährleistung des Händlers läuft aus
Mein Problem ist, dass der nächste TÜV-Termin im Juli 2013 bereits außerhalb der Neuwagengarantie und innerhalb der Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung liegt. Von den 2 Jahren Gewährleistung sind ja immer nur 6 Monate wirklich brauchbar, weil nach diesen 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass ein Mangel schon bei Kauf des Autos bestand, was normalerweise unmöglich ist.
Wäre es daher sinnvoll, bis Juli noch schnell zum TÜV zu fahren und neue HU und AU zu machen, auch wenn das Auto noch 1 Jahre TÜV hätte?
Viele Grüße,
Mnemonix
*edit*: typo