Tachometerabweichung 18 Zöller

  • Ja - aber was heißt das?
    Ich gehe zu einem Bosch / VDO Service der mir bestätigt, dass der Tacho richtig geht. Ist das der Fall, muss ich zur ABE auch immer diese Bestätigung mitführen und das wars?


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  • Dann ist aber doch keine ABE sondern eher ein Teilegutachten, mit dem man die Rad-Reifenkombination eintragen kann/muss. Eine ABE muss man ja nur mitführen, nicht in die Papiere eintragen lassen, oder stehe ich komplett auf dem Schlauch?

  • Auflagen und Hinweise A01 und A02,
    reifenbezogen G01,
    gilt alles für den 6L, sagt doch alles, oder?


    Gibt auch ne ABE für Spurplatten, die nur für eine Reifengröße eine ABE ist, für andere Kombis musste ne Abnahme machen lassen.

  • Ich würde zum TÜV fahren und nachfragen, ob der Tacho angepasst werden muss.


    Edit:


    Die in den Papieren eingetragene Größe ist 195/55R15. Macht im Vergleich zum 215/35 nur 2% Abweichung, ...

    Ich habe mir als Winterreifen den 195/55-15 zugelegt. Bei 100 Tacho, pendelt das Navi zwischen 98 und 99 km/h. Das ist ne ganz enge Kiste und ohne TÜV-Chef, der im Vorfeld ein klares ok gibt, würde ich die 18ener vergessen.

  • Ich habe mit 195/55R15 auf einer 6,5x15 mit vollem Profil bei 100 lt. Tacho ziemlich genau 95, vielleicht auch 96km/h laut GPS. Vielleicht liegt es wirklich an dem, was Morris meinte.


    Zitat

    Sonst kann man im KI mWn nen anderen Beiwert angeben, damit die Geschwindigkeit angepasst ausgegeben wird.


    Evtl. haben wir andere Werte codiert?

  • Ich denke hier wird auch ein bisschen was durcheinandergeworfen was die bedeutung einer ABE und eines Teilegutachtens angeht.


    Also eine ABE heisst nciht gleich das man diese nur mitführen muss. In der ABE kann durchaus gefordert werden, das das fahrzeug einem Sachverständigen oder Prüf-Ingenieur vorgeführt wird zur abnahme. Das sind dann diese ganzen tollen buchstaben die in den rechten spalten stehen. Dazu stehen dann in der ABE auch was für vorraussetzunngen eventuell erfüllt werden müssen (rad-abdeckung mus gewährleistet sein, Traglast muss stimmen etc pp)




    Ein Teilegutachten hat das alles nciht, da stehen nur die eigenschaften des Bauteils drin, wie Traglast, maße etc.



    Der große unterschied ist, das jede Prüforganisation (TüV,Dekra, Küs und wie se alle heissen) eine abnahme bei einem bauteil mit ABE machen dürfen.


    Bei Teilegutachten darf das nur der Tüv im Westen und die Dekra in den neuen Bundesländern.

  • Tachoüberprüfung hat hier mal ein User gemacht Ergebnisse bei 18 Zoll mit 215/35 bei 100 echten km/h zeigt der Tacho 98 km/h an also theoretisch nicht möglich praktisch scheint es aber zu gehen ich hatte da keine Probleme ;)
    Also einzige Möglichkeit vorher mit dem Prüfer seines Vertrauens absprechen