Bilder Dectane Dayline

  • Hübsch, aber nun sind sie einmal drin.
    Kann man da noch was ändern an der Helligkeit? Nicht wirklich,wa?


    Mal ne rechtliche Frage.
    Könnte ich meine Werkstatt (die vergessen hat den Stellmotor von ABL mit einzubauen) zwingen, die Rechnung einer anderen Werkstatt zu tragen, wenn der Verursacher keine Zeit findet?
    Normalerweise dürfte ich ohne funktionierende Höhenregulierung garnicht fahren oder?

  • Hübsch, aber nun sind sie einmal drin.
    Kann man da noch was ändern an der Helligkeit? Nicht wirklich,wa?


    wieso sollte ich was an der helligkeit machen? tfl volle helligkeit, bei abl sind die tfl dunkler, und selsbt beim blinken werden sie etwas dunkler, eben wie richtige tfl von großen autoherstellern eben wie audi etc.
    zumal ich ganz einfach neue birnchen einbauen könnte (was ich btw auch demnächst machen werde) um mehr helligkeit zu erreichen.
    oder was meinst meinst du mit helligkeit?

  • Mal ne rechtliche Frage.Könnte ich meine Werkstatt (die vergessen hat den Stellmotor von ABL mit einzubauen) zwingen, die Rechnung einer anderen Werkstatt zu tragen, wenn der Verursacher keine Zeit findet?Normalerweise dürfte ich ohne funktionierende Höhenregulierung garnicht fahren oder?


    Das ist wirklich eine gute Frage, damit kenne ich mich aber nicht aus. -grumble- Auf jeden Fall darfst du ohne den Motor eigentlich NICHT fahren. :evil:

  • Mal ne rechtliche Frage.
    Könnte ich meine Werkstatt (die vergessen hat den Stellmotor von ABL mit einzubauen) zwingen, die Rechnung einer anderen Werkstatt zu tragen, wenn der Verursacher keine Zeit findet?
    Normalerweise dürfte ich ohne funktionierende Höhenregulierung garnicht fahren oder?


    1.) must Du die Werkstatt die die Scheinwerfer eingebaut hat schriftlich auffordern die Scheinwerfer richtig , fachgerecht , komplett , nach Gesetzes- und Einbauvorgabe einzubauen.
    Da bisher ja ein Sachmangel besteht, mußt Du der Werkstatt die Möglichkeit geben ihren verursachten Mangel auszugleichen. Dieses aber schriftlich + möglichst mit Fristsetzung + mit der Kenntnis das sie evtl. anderwertige Kosten tragen muß, denn sonst ist es nicht rechtlich.
    2.) wenn diese Werkstatt jetzt angibt, keine Zeit zu haben und Deine schriftliche Aufforderung abweist / verstreichen läßt, kannst Du zu einer anderen Werkstatt gehen und diesen Sachmangel beseitigen lassen. Die Kosten dafür kannst Du bei der ersten Werkstatt geltend machen. - sollte es soweit kommen, dann warscheinlich nur mit einem Anwalt.

  • Mal ne andere Frage an alle mit den LED Standlichtleisten(quasi altes Scheinwerfermodell). Kann man die Lichter so schaltet das die LEDs immer leuchten ohne Standlicht anzuschalten? Ich weiß das es diese Module gibt, aber die dimmen ja dann die LEDs wenn ich ABL anmache,dann sieht man ja garnix mehr^^.
    Ich will das die Leiste immer mit der selben Helligkeit leuchtet.


    :)

  • Das Kabel für die LED-Leiste auf Zündungsplus legen (ist, glaub`ich , das geringelte Kabel welches zum Scheinwerferstrang geht) - hab` ich übrigends bei meinen D-Lites auch.


    Das "Problem" mit den Daylines ist dann "nur". Die dürfen nicht alleine (ohne Rücklicht) nur als reines TFL betrieben werden - diese Scheinwerfer haben dafür keine "R..." Zulassung !

  • ...mal davon abgesehen, das die LED-Leiste kaum die Helligkeit eines gedimmten TFL erreicht, ist die bei Tages-/Sonnenlicht kaum zu sehen.
    Sieht halt billig aus.....
    Ich habe die Leiste gelegentlich in der Dämmerung an, wenn es noch nicht zu dunkel für Hauptscheinwerfer ist...

  • Das Kabel für die LED-Leiste auf Zündungsplus legen (ist, glaub`ich , das geringelte Kabel welches zum Scheinwerferstrang geht) - hab` ich übrigends bei meinen D-Lites auch.


    Das "Problem" mit den Daylines ist dann "nur". Die dürfen nicht alleine (ohne Rücklicht) nur als reines TFL betrieben werden - diese Scheinwerfer haben dafür keine "R..." Zulassung !

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    achso. dann ist meine Idee überflüssig.


    Danke ;)

  • 1.) must Du die Werkstatt die die Scheinwerfer eingebaut hat schriftlich auffordern die Scheinwerfer richtig , fachgerecht , komplett , nach Gesetzes- und Einbauvorgabe einzubauen.
    Da bisher ja ein Sachmangel besteht, mußt Du der Werkstatt die Möglichkeit geben ihren verursachten Mangel auszugleichen. Dieses aber schriftlich + möglichst mit Fristsetzung + mit der Kenntnis das sie evtl. anderwertige Kosten tragen muß, denn sonst ist es nicht rechtlich.
    2.) wenn diese Werkstatt jetzt angibt, keine Zeit zu haben und Deine schriftliche Aufforderung abweist / verstreichen läßt, kannst Du zu einer anderen Werkstatt gehen und diesen Sachmangel beseitigen lassen. Die Kosten dafür kannst Du bei der ersten Werkstatt geltend machen. - sollte es soweit kommen, dann warscheinlich nur mit einem Anwalt.




    Ich hab mich dann selbst ne stunde hingestellt und im eingebauten zustand die transportsicherung ausgebaut und die motoren eingebaut.
    fummlig! sag ich nur.
    aber ich bin stolz auf mich :)