Bitte denkt an die maximale Größe der Blende, damit keine Einzelabnahme erforderlich wird bzw. die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Bei einer Breite von 100 cm darf die Blende nur 10 cm hoch sein. Bei 110 cm sind es nur noch 9 cm, 120 cm kommen auf 8 cm, usw.!
Oder anders ausgedrückt: VkBl. 1986 S. 557ff!
Wird gemacht Chef