Servus,
ich war heute mal beim TüV Hessen am Frankfurter Rebstockgelände. Ich war eh gerade in der Nähe, also hab ich mir mal den Spaß gemacht und bin mit den Gutachten für Gewindefahrwerk, Spurverbreiterung und Stabi (alles H&R) zu einem Prüfer gegangen. (Zur Info: Ich fahre die Tagus 17"-Seat-Felgen).
Und jetzt kommt's: Die nehmen das Ganze nur dann ab, wenn es eine offizielle Bestätigung / Gutachten gibt, das bescheinigt, dass auch während der Fahrt alles problemlos klappt. Und so eine Testfahrt mit Gutachten kostet 600 bis 800 € zusätzlich.
Die Argumentation des TüVs ist sinngemäß folgende: Im Gutachten des H&R Gewindefahrwerks steht unter Absatz III (Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen), Nr. 2:
Zitat"Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich (§ 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO).
Eine Spurverbreiterung steht einer anderen Rad-/Reifenkombination in diesem Sinne gleich. Dabei reicht es dem TüV Hessen nicht aus, dass das Fahrzeug beispielsweise auf irgendwelche Keile oder Rampen gefahren wird, wie ich es bspw. hier schon in anderen Threads gelesen habe, weil man so höchstens statische Belastungen untersuchen kann. Das wäre aber nur ein kleiner Teil einer umfassenden Prüfung, da auch dynamische Belastungen untersucht werden müssen und das macht dann eine - ich nenne es jetzt einfach mal - "Hochoffizielle Testfahrt" erforderlich, wo bspw. Kurvenfahrten etc. gefahren werden.
Im Endeffekt hat mir der TüV dazu geraten, das H&R-Gewindefahrwerk zu verbauen und auf die Spurverbreiterungen zu verzichten. Falls ich unbedingt auch Spurverbreiterungen haben möchte, müsste ich nach einem anderen Fahrwerk suchen, wo im Gutachten eben nicht der o.a. Passus drin steht. Das wäre bei Gewindefahrwerken wegen des variablen Verstellbereichs aber sehr unwahrscheinlich. Bessere Chancen hätte man bei Fahrwerken, die sich nicht in der Höhe verstellen lassen, sondern mit fixer Tieferlegung arbeiten würden.
Jetzt könnte man denken: "Ei, dann lass' es doch woanders abnehmen, z.B. beim TüV Rheinland in Mainz!". Ganz so einfach ist es dann für uns Hessen leider nicht. Voraussetzung, dass man die Änderungen tatsächlich in die Papiere eingetragen bekommt, ist die Genehmigung einer zentralen Anlaufstelle, die man beantragen muss. Dafür ist der LK Marburg-Biedenkopf zuständig. Dort schickt man dann die ganzen Unterlagen hin (Gutachten, Bescheinigungen...) und zahlt 39,80 €, dann prüfen die nochmal komplett durch, ob alles in Ordnung ist, also ob die ganzen Unterlagen vollständig sind und alles plausibel ist. Link .
Das heißt also: Selbst wenn man einen Depp findet, der einem blind alles einträgt, wird das die Zentrale Vergabestelle merken und einfach die Erlaubnis zur Eintragung verweigern. Und ohne diese Erlaubnis bekommt man das bei der Kfz-Zulassungsstelle nicht eingetragen.
Meine Frage an die Hessen ist also: Hat hier jemand seit 2009 schon mal so was ähnliches gemacht und kann von seinen Erfahrungen berichten?
Gruß
Frank