Winterreifen / Kompletträder für AP Racing Bremsanlage

  • Hi,
    nein kein Problem mit den Felgen, sondern welche im Zubehör zu finden. :)


    Ist BJ 2014


    Habe jetzt von meinem Reifen Händler folgende Aussage:


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    Hallo Herr XYZ,






    richtig, all die genannten Reifengrößen dürfen montiert werden - in Verbindung mit Originalfelgen problemlos.
    Zubehörfelgen allerdings haben meist, wie auch in diesem Falle, andere Maße als Originalfelgen. Die aufgeführten Felgen haben
    eine Einpresstiefe von 35 mm, Originale eine von 43 mm. Deshalb sind folgende Auflagen aufgeführt:


    A01
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage
    VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


    B91
    Aufgrundfehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 312 mm an Achse1.



    K1a
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
    genannten Bereich abgedeckt sein.



    K1b
    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss,
    unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



    K2b
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination
    muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



    Um diese Auflagen zu umgehen, dürfen die Felgen auf Ihrem Fahrzeug mit der Reifengröße 205/40 R17 montiert werden. Da diese allerdings nicht in Ihren Papieren eingetragen ist, müssten Sie diese normaler Weise beim TÜV eintragen lassen. Jedoch ist im Gutachten für die 205er Größe folgende Auflage aufgeführt:



    A02
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Diese Freistellung ist vorhanden (siehe Anhang).



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    finde das jetzt nur sehr verwirrend.... eigentlich dürfte ich folgende Grössen fahren:


    "185/60 R15", "215/45 R16",
    "215/40 R17"

  • Es sind alle einfach total verunsichert - und die Tatsache, dass der Ibiza Cupra Facelift bis Juli 2013 auch noch mit der Rennsportbremse bestellbar war, macht das Ganze nicht unbedingt leichter...


    Ein neuer Ansatz: Wenn im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beim Cupra eine 15 Zoll Bereifung aufgeführt ist, dann ist auch keine Rennsportbremse verbaut und man hat auch keinen Zwang, um 17 Zoll Räder (egal ob mit Sommer- oder Winterreifen) zu kaufen - selbst wenn der Cupra ab Werk mit 17 Zoll Rädern ausgeliefert wird!


    Grüße,
    Ferris