Betriebserlaubnis 6J

  • Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage zu den letzten beiden Ziffern der Betriebserlaubs meines Ibis, die BE lautet e9*2001/116*0067*26.
    Interessant sind für mich die beiden letzten Ziffern (26), die anderen gehören eindeutig zur 6J-Familie. Wer weiss was diese bedeuten ?


    Konkreter Hintergund: Ich will TFL nachrüsten und das Dauerfahrlicht abschalten lassen. Jetzt scheiden sich die Geister, ob das Fahrzeug so sein muss wie es ist oder in der "Ausstattung" geändert werden kann, bei Reifen, Sitzbezügen, etc. spielen sie keine Rolle.


    Danke im Voraus für Eure Antworten.


    Gruß.
    Peter

  • Guten Abend,


    irgendwie stehe ich gerade noch etwas arg auf dem Schlauch. Du hast einen 6J (Facelift, 'ne?!) und im Moment Dauerfahrlicht. Heißt also, dass beim Einschalten der Zündung automatisch das Abblendlicht eingeschaltet wird. Soweit OK? ;) Auf welchem Wege möchtest Du denn gerne TFL realisieren?


    Grundsätzlich sehe ich da jetzt überhaupt kein Problem, spezielle Tagfahrleuchten nachzurüsten und das Dauerfahrlicht zu deaktivieren. (Man könnte allerhöchstens darüber spekulieren, ob man das Dauerfahrlicht einfach deaktivieren darf, OHNE sich spezielle Tagfahrleuchten nachzurüsten. Aber in Deinem Fall ersetzt Du doch nur das eine "Licht am Tag" durch ein anderes, sogar besseres/geeigneteres. )


    Viele Grüße
    Frank

  • Guten Morgen.


    Stimmt, ich habe einen FL und Dauerfahrlicht. Beim Einschalten der Zündung gehen alle Lampen, ausser der Instrumentenbeleuchtung, an. Das mechanische "Auspinnen" am Lichtschalter geht nicht, weil nicht vorhanden. Zum Abschalten muss ein Eingriff ins BNSG erfolgen. Seat lehnt die Änderung ab und spricht von Garantieverlust im Bereich Elektrik. OK. Das Risko würde ich eingehen, zumal, wenn die Änderung rückgängig gemacht wird, keiner mehr feststellen kann, was einmal programmiert wurde. Und da die neuen TFL von Dectane / Modulite per Plug & Play einzubinden sind.


    Das Problem ist die Betriebserlaubnis, welche bei, vom Hersteller nicht freigegebenen, Änderungen, verloren gehen könnte. Und das wäre u.U. ein großes Problem. Wenn die letzten beiden Ziffern der BE nur den Typ definieren (SC, ST, etc.) und nicht die Ausstattung, dann wäre das auch kein Problem.


    Alles klar ?


    LG.


    :)

  • Da in DE das Dauerfahrlicht nicht benötigt wird - wo ist das Problem? Raus damit, im Fall der Fälle (Garantie o.Ä.) wieder rein codieren und fertig. Wer will Dir als Bein pinkeln, weil evtl. die BE erlischt; bzw. wie will das jemand herausfinden?!

  • Da in DE das Dauerfahrlicht nicht benötigt wird - wo ist das Problem? Raus damit, im Fall der Fälle (Garantie o.Ä.) wieder rein codieren und fertig. Wer will Dir als Bein pinkeln, weil evtl. die BE erlischt; bzw. wie will das jemand herausfinden?!


    Hi Alex. Es wird vermutlich niemand herausfinden, aber bei diesen Dingen fehlt mir "die jugendliche Leichtigkeit".


    Ich kann schlecht lügen und wenn ich selbst ein "komisches Gefühl" habe, dann bin ich auch nicht überzeugend. Wenn ich weiss, dass alles im grünen Bereich ist, dann bin ich wesentlich entspannter.


    Gruß.


    Peter

  • Unter jugendlichem Leichtsinn verstehe ich etwas anderes ... ich kenne es nur so: Was in DE Pflicht ist muss da sein, was am Auto dran ist muss funktionieren. Jetzt kommt ein schlechtes Beispiel, trotzdem solltest Du verstehen was ich meine ... ich kann doch auch meinen Heckscheibenwischer "cleanen". Heißt: Das Ding war ab Werk dran, muss funktionieren wenn ich beim TÜV bin. In DE ist das Ding aber nicht Pflicht, also weg damit. Wieso sollte jetzt die BE des Fahrzeugs erlischen, es ist doch noch zu 100% verkehrstauglich? :) Genauso darf ich (hier geht es ja um "Beleuchtung") meine Nebelscheinwerfer entfernen. Wenn sie dran sind, müssen sie beim TÜV funktionieren. Aber ich darf die Dinger doch entfernen, wer soll mich daran hindern?!

  • Ich glaube eher, dass die Jungs bei Seat keine Ahnung haben, wie das geht.
    Denn wieso sollte bei fachmännischer Programmierung, einer vorhandenen Funktion, die Garantie bitte erlöschen? Schwachsinn....


    Fahr zu nem anderen Seat Händler.


    Wie das mit Dauerfahrlicht rechtlich ist, weiß ich nicht. Aber soweit ich weiß, muss irgendwas bei den Neufahrzeugen leuchten. Tagfahrlicht etc.
    Wenn Du das sicherstellst, ist auch alles rechtens.



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  • Oder such Dir jemanden mit VCDS (Link in Alex´ Signatur), der Dir das codieren kann.
    Seat kann/will/darf das nicht, "das ist für das Fahrzeug nicht vorgesehen" "das kann man nicht nach-/ umrüsten"