Kurzzeitkennzeichen-Änderung ab 2015!

  • Eventuell ist ja verkehrstüchtig - der TÜV ist aber trotzdem abgelaufen.
    Heißt: Als Privatperson kannst du kein Auto ohne TÜV (mithilfe von Kurzzeitkennzeichen) abholen. Alles andere bleibt ja beim Alten.

  • Meiner kommt ca. 120 Km von mir weg, nähe Kassel. Sind zwei Mal da gewesen, einmal zum schauen & fahren, einmal zum holen.
    Ohne KZK wäre es dasselbe Drama wie IbizaKlang beschrieben hat. Durch eine Störung beim STVA (angeblich deutschlandweit an dem Tag) war ich der gefühlte 50. Wartende in der Schlange. Mit der Aussicht auf Warten und doch nichts bekommen wieder heim.


    Dann überlegt:


    Auto mit Haken :)
    Fahrerlaubnis :)
    Anhänger :(
    Sicherung auf Anhänger :(
    Ganze Aktion lohnenswert ;(


    Glücklicherweise hat das STVA in Kassel am Samstag auf, also dann am nächsten Tag dort die KZK geholt und den Wagen gleich mit.


    Das irgendwelche ATU-Kirmesbuden jenseits der Legalität mit KZK auf Carfreitag/Seasons End o. ä. Versanstaltungen rumgurken ist ja nix Neues.


    EDIT: schon jetzt ist es so, das KZK z. T. nur durch das STVA des Käufers ausgegeben werden. Also so wie ich hinfahren und dann erst das KZK im fremden Landkreis holen ist nicht pauschal möglich. Angeblich handhabt das aber jedes STVA anders.

  • Jetzt müsste ich mir einen Hänger mieten, was sehr teuer ist.

    So teuer ist das nu auch nicht. Beispiel:
    http://www.miet24.de/mieten/fa…-fuer-kleines-geld-mieten


    Ich in für meinen Cupra knapp 1000km je Strecke gefahren, da ich gehofft habe, dass dieser auch nach der Anzeige meinen Wünschen entspricht.


    Zum Glück hat da alles gepasst und ich konnte damit nach Hause fahren.

    Anstatt 3000 Kilometer mit 2 Autos musst Du nur noch 2000 mit einem Fahrzeug fahren und sparst auch noch Ontop die Kurzzulassung. Also rechnerisch nicht (so viel) teurer.



    Gefolgt davon jemanden zu finden, der die Erlaubnis hat ein Auto auf einem Trailer zu ziehen.

    Sorry, ist bei mir leider unproblematischer, da ich solche Gespanne fahren darf. Und Zugriff auf ein solches Fahrzeug habe.



    Edit: Jemand der sein Auto ohne Rest-TÜV verkauft, hat meistens Mängel. Dementsprechend ist der Preis oft niedrig. Deswegen fahren manche Leute weite Strecken, weil diese Käufer die Mängel oft selber günstig beseitigen können. Und meiner Meinung nach haben die Fahrzeuge selbstfahrend nichts auf der Straße verloren.

  • Edit: Jemand der sein Auto ohne Rest-TÜV verkauft, hat meistens Mängel. Dementsprechend ist der Preis oft niedrig. Deswegen fahren manche Leute weite Strecken, weil diese Käufer die Mängel oft selber günstig beseitigen können. Und meiner Meinung nach haben die Fahrzeuge selbstfahrend nichts auf der Straße verloren.


    Das kann ich so nicht bestätigen!
    Als ich meinen Golf im Frühjahr erworben hab hatte er noch 4 Monate TÜV und ich kann definitiv bestätigen, dass er auch wieder neuen bekommen hätte, abgesehen davon dass ich den Kotflügel vorne rechts aufgrund von Rost tauschen musste, der Rahmen darunter war aber völlig rostfrei.
    Der Verkäufer hatte den Wagen einfach nur als Winterauto genutzt und hatte keinen Platz mehr, da er auch noch an einem T1-bus gearbeitet hat.


    Außerdem ist es bei vielen Gang & Gebe, ihr Auto aus Kostengründen direkt bei Inbetriebnahme des neuen abzumelden, wenn es bis dato nicht verkauft wurde.

  • Als ich meinen Golf im Frühjahr erworben hab hatte er noch 4 Monate TÜV und ich kann definitiv bestätigen,

    Jemand der sein Auto ohne Rest-TÜV verkauft, hat meistens Mängel.


    Na, fällt es Dir nicht selber auf? Achte auf das Fettgedruckte! Du hättest Dein Auto, auch wenn zu dem Zeitpunkt die Änderung eingetreten wäre, kurzzulassen können!

  • Das ist richtig und das ist mir auch bewusst gewesen als ich das geschrieben habe, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass dieses Fahrzeug auch nach Ablauf dieser 4 Monate noch verkehrssicher war bzw. ist.


    Klar trifft das bei weitem nicht auf jedes Fahrzeug zu, aber im Grunde erklärt ja jeder, der ein Fahrzeug mit einem KzK bewegen will, durch das Eintragen der Fahrzeugdaten in den roten Schein, dass sich dieses Fahrzeug auch in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet und haftet im Ernstfall für seine Fahrlässigkeit.


    Somit würden schließlich meiner Meinung nach schon deutlich mildere Änderungen an der KzK-Verordnung zu besseren Ergebnissen führen, z.B. durch das Eintragen der Fahrzeugdaten durch die Zulassungsstelle.

  • Nochmal:

    hat meistens Mängel

    nicht alle.


    haftet im Ernstfall für seine Fahrlässigkeit.

    Manche Leute muss man vor der eigenen Dummheit schützen. Stell Dir vor so ein Hirni (der absolut nix von Autos versteht) kauft sich von weiter weg ein Auto, weil es so günstig war, fährt Dich mit einer Kurzzeitzulassung ohne gültige HU über den Haufen. Du bist erwerbsunfähig. Bei dem bereits erwähnten Hirni ist nix zu holen, das Fahrzeug war überhaupt nicht verkehrstüchtig, sprich die Fahrlässigkeit nimmt ihren Lauf. Was jetzt?
    Natürlich kann man jetzt sagen, das kann jederzeit passieren, auch mit gültiger HU. Aber wenn selbst durch diese Änderung nur ein paar Unfälle vermieden werden, hat es die volle Berechtigung.
    Man darf nicht immer von sich selber ausgehen, sondern von dem "Hirni"!

  • Diese Kennzeichen gibt's nur mit einer Versicherung. Wenn was passiert ist die dran, was die dann mit dem Verursacher macht ist nicht dein Problem. ;)

    Hier mal was zum Lesen bezüglich Zahlung bei Fahrlässigkeit:
    http://www.freenet.de/finanzen…igkeit_581616_685676.html


    Außerdem ist meine körperliche Unversehrtheit lieber, als verkrüppelt mit mit einer Versicherung zu kämpfen, die Dir natürlich das Geld mit Anlauf in die Dunkelkammer schiebt (falls sie doch noch zahlen sollte).


    Edit: https://shop.versicherung-kurz…informationen/deutschland
    Zitat: Unfälle aufgrund technischer Mängel hat der Fahrzeughalter zu verantworten (steht unter "Vorteile des Kurzzeitkennzeichens" :lol: ).

  • Die Seite wirkt recht unseriös, ich kann auch behaupten, "der Fahrzeughalter darf nur mit Hut fahren", trotzdem stimmt so etwas nicht. Der Fahrzeugführer ist genauso mit im Boot und muss vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit feststellen, u. a. Licht/Reifen etc. Die Haftpflichtversicherung zahlt im Prinzip immer, egal was passiert ist. Daher ist es auch eine Straftat, ohne KFZ-Haftpflichtversicherung zu fahren. Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz.


    Und diese Seite spricht von 1-3-Tageskennzeichen, das gibt es nicht.

  • In der Tat: die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt auch bei Alkoholfahrten, kann aber den jeweiligen Versicherungsnehmer in Regress nehmen (5000 Euro m. E.). Das ist doch der Sinn der Sache: jeden Schaden zu begleichen, der mit einem KFZ angerichtet werden kann, auch durch "kleine" Auslöser wie einem Hasen ausgewichen und jemandem in den Wintergarten gefahren oder kurz im Stadverkehr den Whatsapper gemacht und einen Fahrradfahrer umgefahren etc. Frag dich mal, wie es aussehen würde, wenn es keine Pflichtversicherung wäre. Jeder würde das Geld sparen und ohne herum fahren. Ich kenne spezielle Leute, die haben nicht einmal eine Hausratversicherung für ihr Haus, da diese Geld kostet :thumbdown: Und wenn etwas passiert, dann ist das Geheule bestimmt groß.


    Ausschlüsse in meinen Versicherungsbedingungen:


    - Vorsatz
    - Fahrten, bei denen es auf die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ankommt (genehmigt oder illegal) + Übungsfahrten
    - Brand/Diebstahl/Beschädigung
    - Beschädigung von angehängten Anhängern/abgeschleppten Fahrzeugen außer Hilfeleistung im Notfall
    - Beförderte Sachen, die über das übliche Maß hinausgehen, außer z. B. Kleidung/Brille/Brieftasche
    - Einflüsse durch Kernenergie


    Weiterhin ist der Regress auf 5000 Euro beschränkt, es gelten nicht die vereinbarten Höchstsummen, sondern die gesetzlichen Bestimmungen.


    Zitat

    Pflichtverletzung Alkohol etc. & nicht genehmigte Rennen: Wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Das gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

    Quelle: http://www.lippische.de


    Das heißt für mich im Klartext: selbst ein nicht eingetragenes Fahrwerkt/Spurplatten/Felgen etc. sind kein Grund, die Leistung zu verweigern, es sei denn, diese Sachens sind ursächlich für den Unfall. Wenn ich abgelenkt durch Radio/Handy jemanden überfahre, dann sind wohl kaum die Spurplatten dafür verantwortlich, Betriebserlaubnis erloschen oder nicht. Selbst wenn jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, kann er dafür nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, als jemand mit Fahrerlaubnis, wenn der Unfall für einen Fahrer mit Fahrerlaubnis nicht auch unvermeidbar gewesen wäre (außer das FoFE halt eine Straftat ist und ein eigenes Verfahren nach sich zieht).


    Außerdem: warum versteifst Du dich so hart auf KZK und die Verkehrstauglichkeit? Regulär zugelassene Fahrzeuge mit Mängeln gibt es auch zuhauf, dazu jede Menge Mängel bezüglich Ladungssicherung (und damit möchte ich keinesfalls alle LKW-Fahrer schikanieren, auch Handwerker und viele Hobby-Werker, wo samstags zum Baumarkt fahren, transportieren jenseits von gut & böse -> Ladungssicherung Anhänger). Ich erinnere nur an Kopf zwischen den Leitersprossen usw. usf... KZK mit gültiger HU sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der Großteil mit Mängeln aller Art sind regulär zugelassene Fahrzeuge mit gültiger HU. Und da es ja anscheinend möglich ist, auch mit defekten Bremsen/Fahrwerksteilen etc. eine gültige HU zu bekommen, bleibst Du am besten immer zu Hause, dann kann Dich auch niemand überfahren ;) Wieviele Unfälle werden denn durch technische Mängel verursacht und wieviele durch menschliches Versagen, Ablenkung etc.?

    Einmal editiert, zuletzt von Holoy ()

  • Erst nicht...

    Die Haftpflichtversicherung zahlt im Prinzip immer, egal was passiert ist.


    Dann doch...

    Ausschlüsse in meinen Versicherungsbedingungen:


    Richtig...

    es sei denn, diese Sachens sind ursächlich für den Unfall.


    warum versteifst Du dich so hart auf KZK und die Verkehrstauglichkeit?

    1. Weil Autos damit "legal" mehrere Tag auf der Straße rumfahren dürfen, egal ob jemand 10 Jahre drüber geschaut hat oder nicht.
    2. Weil umgebaute Autos damit mehrere Tage "legal" fahren dürfen, die alles andere als verkehrssicher sind.
    3. Weil Leute, die unter Punkt 1 und 2 unterwegs sind auch meine Sicherheit gefährden.
    4. Weil es für mich der logische Zusammenhang ist, dass man die KZK nur noch mit HU bekommt.
    5. (schonmal geschrieben):

    Natürlich kann man jetzt sagen, das kann jederzeit passieren, auch mit gültiger HU. Aber wenn selbst durch diese Änderung nur ein paar Unfälle vermieden werden, hat es die volle Berechtigung.

    6. Weil es hier um das KZK geht und um den Missbrauch! (Edit)


    Ich kann nicht nachvollziehen, warum es so ein Problem ist, dass man KZK nur noch mit gültiger HU bekommt. Ich glaube dass nur die Bequemlichkeit mancher Leute eingeschränkt wird. Sicherheit fängt meistens mit Unbequemlichkeit an, das fängt bei manchen Fahrern schon mit dem Anschnallen im Fahrzeug an.

  • "Im Prinzip" definiere ich als "so gut wie immer, aber nicht immer" ;)


    1. ist richtig, dann kommen so Geschichten rum wie der T3, wo die Ölwanne auf der Erde schleift
    2. ist richtig, allerdings kann ich auch mit gültiger HU z. B. nach einem Unfall langfristig verkehrsunsicher fahren
    3. das tun viele Verkehrsteilnehmer nicht nur durch technische, sondern vor allem durch menschliche Mängel/Ursachen
    4. ist richtig, um dem Missbrauch weniger Leute Herr zu werden, muss die Regierung reagieren


    Im Grund genommen habe ich aber so viel OT geblubbert, da ich einfach zeigen wollte, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung so gut wie immer die Schäden der unschuldigen Verkehrsteilnehmer bezahlt.


    Die Meinung, dass Sicherheit, in welcher Form auch immer, nicht verkehrt ist, teile ich. Das Sicherheit so gut wie immer mit Nachteilen verbunden ist, liegt in der Natur der Sache.


    Mein Onkel hat heute seinen alten Crafter verkauft: 5 Monate HU abgelaufen, Bremsen und Reifen am Ende, Öl- und Wasserpumpe undicht, Auspuff hängt nur an einem Halter. Der neue Käufer fährt damit noch mindestens nach Rumänien. :thumbdown:

  • Na siehste, dann sind wir ja alle glücklich.


    Ich wollte auch damit zeigen, dass Haftpflicht nicht immer zahlt.


    Und dass verkehrsunsichere Autos mit KZK fahren.


    Und dass damit auch bestimmt Unfälle passieren.
    Und dass dabei auch Unfälle mit Personenschäden passieren. Diese sind dann meist ihres Lebens nicht mehr froh. Hoffentlich war, ist oder wird keiner von uns darin verwickelt...... Denn das ist schlimmer als wenn die Versicherung beim Blechschaden nicht zahlt.