200 sind i.O...findest kaum wo anders westenlich billiger...^^
Gabs nich einen Onlineshop der die für 189 angeboten hat ?!
SCHAU MAL HIER
200 sind i.O...findest kaum wo anders westenlich billiger...^^
Gabs nich einen Onlineshop der die für 189 angeboten hat ?!
SCHAU MAL HIER
200 sind i.O...findest kaum wo anders westenlich billiger...^^
Gabs nich einen Onlineshop der die für 189 angeboten hat ?!
SCHAU MAL HIER
Da kannst du aber noch min. ~10 € draufpacken wegen Versandkosten etc.
Gut, dann scheint 209 Oiro mit Versand bei Ibäi wohl angemessen zu sein
Leuchtdiodenmatrix für den Hintern
...zumal ich mit Paypal auch noch n bissl "Käufersicherheit" habe...
Gut, dann scheint 209 Oiro mit Versand bei Ibäi angemessen zu sein, zumal ich mit Paypal auch noch n bissl "Käufersicherheit" habe...
Leuchtdiodenmatrix für den Hintern
:D:D:D schon 2 Fehler in der Produktbeschreibung....einmal: "keine ABE erforderlich" und zweitens: Wasserdicht :D...ich frage mich, bis wieviel Meter
:D:D:D schon 2 Fehler in der Produktbeschreibung....einmal: "keine ABE erforderlich"
Isn`t it?
Hab das hier nich so ganz verfolgt, aber ich dachte mit der passenden E-Nummer sei das ok?
Ich bin eh aus dem Alter raus, wo ich mir über sowas aufrege
Joa - Voraussetzung dafür ist nur, dass auch alle E-Nummern aufgedruckt werden
Streng genommen musst du die ABE mitführen, da die E-Nummer für die Nebelschlussleuchte nicht mit auf den Leuchten aufgedruckt wurde, wohl aber getestet wurde. Naja...ich hab das Teil zwar auf'm PC, aber noch nicht ausgedruckt. Bisher hat's keinen interessiert
Achja, hab da was überflogen.... naja, dann kann ich ja bei Lieferung in diese Richtung kontrollieren...möglicherweise liefert der Verkäufer ja gleich Hinweise und Schriftkram mit...
Ich schmeiss den Scheiss jetzt wieder raus , bin letztens hinter meinem eigenen Auto hinterhergefahren, Diesen Led Müll sieht man kein bisschen , blinken garnicht, Rückfahrscheinwerfer ist ein Witz , genauso wie die Abstrahlung zur seite
Mir geht Sicherheit vor Optik , daher kann ich leider nur jedem von den LED leuchten abraten
Gruss Chris
Die Smoke kommen mir auch recht dunkel vor, aber bei den "einfachen" Black finde ich die Leuchtkraft ausreichend, gerade die Bremsleuchten.
Deswegen wollte ich die smoke von Anfang an nich...
Ich habe noch einen gebrauchten Satz der LED RL in black abzugeben...
LED RL black für Ibiza 6L zu verkaufen
So ich habe da nochmal ein anliegen zu den Rückleuchten
und zwar hatte ich mal mit zwei bekannten gesprochen die bei der polizei sind und dabei hatte ich mal wegen den led smoke black rückleuchten nachgefragt.
Die meinten dann beide unabhänig voneinander zu mir , das zwar ein e-prüfzeichen bedeutet das die teile geprüft sind und somit für den verkauf zugelassen und allgemein dann ein e-prüfzeichen nur bedingt ausreicht.
zu dem anderen geht es um die ABE die dabei ist( habe sie mir noch nie angeguckt daher die frage an euch)
die meinten zu mir das eine ABE in Deutschland nur eine Gültigkeit hat wenn da der Stempel des Deutschen Tüv`s drauf ist. ist das der fall?
wenn das nicht der fall ist meinten die zu mir ist die abe für deutschland dann auch nichtig.
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Zitat von »niplas«
ist das der fall?
Nein
das heißt ja dann das die abe uns nix bringen würde , wenn es drauf ankommt.
mit "nein" war sicherlich gemeint, dass so ein Stempel nicht notwendig ist
das heißt ja dann das die abe uns nix bringen würde , wenn es drauf ankommt.
Doch....weil sowas schon wieder gefährliches Halbwissen ist, was dort deinem Ansprechpartner verbreitet wird!
Dieses E-Prüfzeichen ist in Deutschland gültig, solange das Land (welches diese Prüfung vornimmt) der ECE-Kommission angehört (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ...da ist nunmal Spanien genauso drin wie Deutschland.
Letztendlich ist das nichts anderes als eine Prüfung nach europäischen (technischen) Mindesstandarts ....
Unter den verschiedenen ECE-Kennungen ist aufgelistet, welches Bauteil wie benannt ist. Ist nun bspw. eine NSL (R38) in Spanien nach dieser RIchtlinie geprüft worden, so wird dies in Deutschland anerkannt (sofern man die NSL bzw. das Bauteil nicht zweckentfremdet)
okay das werde ich dem mal so sagen und mal sehen was der darauf sagt
weißt du das so genau wegen deinem verfahren was wegen den rückleuchten läuft und wie sieht es da aus?
okay das werde ich dem mal so sagen und mal sehen was der darauf sagt
weißt du das so genau wegen deinem verfahren was wegen den rückleuchten läuft und wie sieht es da aus?
Drei mal darfst du raten, was damit passiert ist. (kleiner Hinw: ich fahre immer noch damit rum )
Ich habe momentan mehrere Verfahren laufen....m.M.n. aus reiner Willkür....aber soll sich jeder seine eig. Meinung bilden.
Solange noch Verfahren laufen, werde ich hier mit Sicherheit nix weiter dazu anbringen was zu i-welchen Provokationen bestimmter Berufsgruppen führen könnte
Lese dir doch mal folgendes durch:
§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
---> jetzt noch das dazu was ich oben geschrieben habe und et voila ...damit Frag mal deinen "Ansprechpartner"
na gut , für mich hört es sich jetz so an das die leuchten mit dem e-prüfzeichen und im zusammenhang der spanischen abe dran bleiben dürfen
aus welchem gesetztesbuch hast du diesen abschnitt?
aus welchem gesetztesbuch hast du diesen abschnitt?
Na aus der StVZO
einfach mal google´n ...Du findest im Internet ohne Probleme alle gängigen Gesetzestexte. Wenn du dann mal zu viel Zeit hast, darfst du sie auswendig lernen
(Das ist auch ultra hilfreich fürs Forum )
muss bestimmt spass machen wenn man dann den blauen die leviten lesen darf