LED Rückleuchten für den 6L

  • 200 sind i.O...findest kaum wo anders westenlich billiger...^^
    Gabs nich einen Onlineshop der die für 189 angeboten hat ?!


    SCHAU MAL HIER


  • Gut, dann scheint 209 Oiro mit Versand bei Ibäi angemessen zu sein, zumal ich mit Paypal auch noch n bissl "Käufersicherheit" habe...
    Leuchtdiodenmatrix für den Hintern


    :D:D:D schon 2 Fehler in der Produktbeschreibung....einmal: "keine ABE erforderlich" :D ;) und zweitens: Wasserdicht :D :D :D...ich frage mich, bis wieviel Meter 8o :pinch:

  • Joa - Voraussetzung dafür ist nur, dass auch alle E-Nummern aufgedruckt werden :cursing:


    Streng genommen musst du die ABE mitführen, da die E-Nummer für die Nebelschlussleuchte nicht mit auf den Leuchten aufgedruckt wurde, wohl aber getestet wurde. Naja...ich hab das Teil zwar auf'm PC, aber noch nicht ausgedruckt. Bisher hat's keinen interessiert :D

  • So ich habe da nochmal ein anliegen zu den Rückleuchten


    und zwar hatte ich mal mit zwei bekannten gesprochen die bei der polizei sind und dabei hatte ich mal wegen den led smoke black rückleuchten nachgefragt.
    Die meinten dann beide unabhänig voneinander zu mir , das zwar ein e-prüfzeichen bedeutet das die teile geprüft sind und somit für den verkauf zugelassen und allgemein dann ein e-prüfzeichen nur bedingt ausreicht.


    zu dem anderen geht es um die ABE die dabei ist( habe sie mir noch nie angeguckt daher die frage an euch)


    die meinten zu mir das eine ABE in Deutschland nur eine Gültigkeit hat wenn da der Stempel des Deutschen Tüv`s drauf ist. ist das der fall?
    wenn das nicht der fall ist meinten die zu mir ist die abe für deutschland dann auch nichtig.

  • das heißt ja dann das die abe uns nix bringen würde , wenn es drauf ankommt.


    Doch....weil sowas schon wieder gefährliches Halbwissen ist, was dort deinem Ansprechpartner verbreitet wird!


    Dieses E-Prüfzeichen ist in Deutschland gültig, solange das Land (welches diese Prüfung vornimmt) der ECE-Kommission angehört (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ...da ist nunmal Spanien genauso drin wie Deutschland.


    Letztendlich ist das nichts anderes als eine Prüfung nach europäischen (technischen) Mindesstandarts ....
    Unter den verschiedenen ECE-Kennungen ist aufgelistet, welches Bauteil wie benannt ist. Ist nun bspw. eine NSL (R38) in Spanien nach dieser RIchtlinie geprüft worden, so wird dies in Deutschland anerkannt (sofern man die NSL bzw. das Bauteil nicht zweckentfremdet)

  • okay das werde ich dem mal so sagen und mal sehen was der darauf sagt :)


    weißt du das so genau wegen deinem verfahren was wegen den rückleuchten läuft und wie sieht es da aus?


    Drei mal darfst du raten, was damit passiert ist. (kleiner Hinw: ich fahre immer noch damit rum :D )
    Ich habe momentan mehrere Verfahren laufen....m.M.n. aus reiner Willkür....aber soll sich jeder seine eig. Meinung bilden.


    Solange noch Verfahren laufen, werde ich hier mit Sicherheit nix weiter dazu anbringen was zu i-welchen Provokationen bestimmter Berufsgruppen führen könnte ;)


    Lese dir doch mal folgendes durch:


    §21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften


    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.


    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.


    ---> jetzt noch das dazu was ich oben geschrieben habe und et voila ;) ...damit Frag mal deinen "Ansprechpartner"

  • aus welchem gesetztesbuch hast du diesen abschnitt?


    Na aus der StVZO ;)
    einfach mal google´n ...Du findest im Internet ohne Probleme alle gängigen Gesetzestexte. Wenn du dann mal zu viel Zeit hast, darfst du sie auswendig lernen :P


    (Das ist auch ultra hilfreich fürs Forum ;) )