Ich lehne mich jetzt mal sehr weit ausm Fenster und behaupte, das das E-Zeichen für das Bauteil allgemein im Strassenverkehr gilt und nicht nur in Kombination mit einen bestimmten Fahrzeugtyp... Dann bräuchte man keine E-Zeichen...
Kann aber da auch nichts wirkliches finden, auf Wiki steht nur das ist in §21 STVO erklärt ist... Da hab ich aber nichts gefunden...
Grüße