Das eine ist die Haftung des Händlers, für die Arbeit "Ölwechsel", das andere die Werksgarantie. Die Werksgarantie verliert man NICHT, wenn man Öl nach Norm einfüllt oder einfüllgen lässt. Der Händler lässt sich nur quittieren, dass er nicht haftet für den Öl-Wechsel. Denn man könnte ja auch die Packung manipulieren und Oliven-Öl reinfüllen. Und für eine falsche Befüllung haftet normal der Händler, und das schließt er eben damit aus...
Das nur als Info zu dem "Garantieverlust".
Ansonsten ist das Fahrzeug auch in der Garantiezeit euer Eigentum, und ihr verletzt keine Garantiebedinungen wenn ihr frei gegebene Betriebsmittel benutzt.
gruß