2 x Cupra Felge angeschrammt, was nun?

  • Zitat

    Original von Cupra TDI
    Cool, dass du das rausgefunden hast.


    Dachte eigentlich, das wüsste JEDER???
    Zur Not stehts auch nochmal auf jeder Felge.


    Der Original-Lack ist sowieso nicht so der Bringer, würde gleich alle 4 machen lassen...


    Axel

  • Zitat

    Original von Axel M


    Dachte eigentlich, das wüsste JEDER???
    Zur Not stehts auch nochmal auf jeder Felge.


    Dann schein ich wohl 4 Felgen erwischt zu haben, auf denen es nicht steht


    Zitat


    Der Original-Lack ist sowieso nicht so der Bringer, würde gleich alle 4 machen lassen...


    Axel


    Die Meinung kann ich nicht wirklich teilen, da er mir vom Farbton her sehr gut gefällt und ich auch sehr mit der Beschichtung zufrieden bin, da die Felgen immer relativ einfach von Bremsstaub und sonstigem Dreck zu Befreien sind.



    Zitat

    Original vom Spammer Nomex


    Kann man auch im seat-forum nachlesen.


    Genau da hab ich diese Infos auch her. Zeigt zumindest mal, dass es noch Foren gibt, in denen weniger gespamt, dafür mehr sinnvolle Beiträge verfasst werden.... :rolleyes:


    Zitat

    Original von zittrig
    Gleich lecker schwarz beschichten lassen


    Ziehst Du das Pulver durch die Nase??? :D

    § 90a BGB


    1. Tiere sind keine Sachen.
    2. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.


    2 Mal editiert, zuletzt von Pushy ()

  • Zitat

    Original von Pushy
    ...



    Genau da hab ich diese Infos auch her. Zeigt zumindest mal, dass es noch Foren gibt, in denen weniger gespamt, dafür mehr sinnvolle Beiträge verfasst werden.... :rolleyes:


    jawohlja herr p.

  • Mir die Felgen schwarz lackieren zu lassen hatte ich mir auch schon überlegt. Ich habe hier einen Industriepulverbeschichter in der Nähe. Und eine Pulverbeschichtung ist doch deutlich widerstandsfähiger als eine Lackierung oder? Dann wäre das doch der bessere Weg.

  • Zitat

    Original von Axel M
    Der Original-Lack ist sowieso nicht so der Bringer, würde gleich alle 4 machen lassen...


    Zitat

    Original von Cupra TDI
    Mir die Felgen schwarz lackieren zu lassen hatte ich mir auch schon überlegt. Ich habe hier einen Industriepulverbeschichter in der Nähe. Und eine Pulverbeschichtung ist doch deutlich widerstandsfähiger als eine Lackierung oder? Dann wäre das doch der bessere Weg.


    Manchmal ist ein etwas genaueres Lesen gar nicht so verkehrt:


    Zitat

    Original von Pushy


    Meint Ihr da besteht ein Unterschied zwischen Industrie-Pulverlack und Industrie-Pulverbeschichtung???

    § 90a BGB


    1. Tiere sind keine Sachen.
    2. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.


  • Dann zitiere ich an dieser Stelle mal http://www.wikipedia.de:


    Das Pulverbeschichten ist ein Beschichtungsverfahren, bei dem ein in der Regel elektrisch leitfähiger Werkstoff mit Pulverlacken beschichtet wird. Dabei wird das Pulver elektrostatisch oder tribostatisch auf den zu beschichtenden Untergrund aufgesprüht und anschließend eingebrannt. Im Vorfeld ist das Werkstück gut zu entfetten und gegebenenfalls mit Korrosionschutz zu behandeln. Heutzutage können die Einbrenntemperaturen, je nach Anwendungsfall, stark variieren. Typische Einbrennbedingungen liegen zwischen 140 und 200 °C. Es werden heutzutage verschiedene Bindemittel eingesetzt, typisch sind jedoch Pulverlacke auf Basis von beispielsweise Polyurethan-, Epoxid- oder Polyesterharzen. Wegen des Einbrennens wird eine dauerhafte Anhaftung (rein mechanische Verklammerung) und eine gleichmäßige dichte Beschichtung erreicht, was teils durch Koagulation (quasi Versintern), teils durch Anschmelzen der Partikel erfolgt.


    Das Pulver kann auch durch Wirbelsintern aufgebracht werden. Dabei wird ein erhitztes Werkstück kurz in ein mit Hilfe von Druckluft fluidisiertes Pulver aus Kunststoff getaucht. Das Pulver verschmilzt an der Oberfläche zu einer Kunststoffschicht, da das Werkstück durch die Hitze das Pulver zum Schmelzen bringt.

  • Heisst also das was Ronal für Seat bei der Cupra-Felge macht ist schon Pulverbeschichten???

    § 90a BGB


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