Neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung

  • Hallo zusammen :thumbup:


    2012 gibt es bei der Hauptuntersuchung einige Änderungen, wie der TÜV Süd jetzt mitteilte. Die neuen Regeln für TÜV, DEKRA und Co. treten aller Voraussicht nach bereits Anfang April kommenden Jahres in Kraft, sollte der Bundesrat der Gesetzesnovelle zustimmen. Die Abstimmung gilt aber nur als Formsache.


    Detaillierter Fehlerbericht nach der HU


    Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher.


    "Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.


    Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung


    Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.


    Künftig Probefahrten bei der HU


    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen.


    Damit dürfte die Hauptuntersuchung künftig länger dauern. Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU.


    (Quelle: http://www.auto.t-online.de)


    Gruss
    dc3km

    wer 3sat kriegt , bekommt auch 4satt .. :D .

  • Klasse... "dauert Länger" is doch dann wieder gleichbedeutend mit "Kostet mehr". und dabei is der kram so schon teuer genug.


    Das mit der Datierung find ich schwachsinnig... Warum wird da wieder an ner bewährten Regel rumgepfuscht? :D hauptsache man hat irgendwas geändert... obs sinn macht oder nich.

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  • Das mit der Datierung find ich schwachsinnig... Warum wird da wieder an ner bewährten Regel rumgepfuscht? :D hauptsache man hat irgendwas geändert... obs sinn macht oder nich.


    Die haben sich ja ein tolles Datum dafür ausgesucht ;)


    Gruss
    dc3km

    wer 3sat kriegt , bekommt auch 4satt .. :D .

    Einmal editiert, zuletzt von dc3km ()

  • Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen


    Wie soll man bitte unter 10km/h die assistenzsysteme testen? servolenkung vllt, aber abs scheltet zb bei 6-8km/h ab und esp kann man wohl bei der geschwindigkeit auch nicht zum regeln bekommen. was für ein unfug, da kann man den quatsch auch gleich weglassen.


    ob die servo geht und der bremskratverstärker funzt, merkt der prüfer doch auch so, wenn der das auto in die halle fährt :rolleyes:


  • Künftig Probefahrten bei der HU


    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an.


    Das gibts bei der Motorrad-Prüfung schon immer.
    Wundert mich, das das nicht schon früher gemacht wurde, ich kannte die Probefahrt nur bei Tieferlegungen.



    Wie soll man bitte unter 10km/h die assistenzsysteme testen?


    Es heißt mindestens 8km/h, nicht höchstens 8km/h