Unterbodenbeleuchtung

  • Ich würde gerne ne Diskussion lostreten bezüglich der Unterbodenbeleuchtung.
    Einige von euch haben sowas (habe auch in mendig viele damit gesehen) und ich finde es eig auch ganz schick, aber ich hab mir von Onkel Google was sagen lassen:
    "Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr."


    Quelle: http://www.pagenstecher.de/Aut…nraum-Furaum-Unterbo.html


    Hier UBB am 6L: [6L] Bin neu hier - Hallo an alle


    Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören. Vor allem diejenigen, die sowas haben, obwohl oben im Zitat ja ganz genau geschrieben wird, was passieren kann. Thema illegal...

    Das Schönste an Halle ist die Autobahn nach Magdeburg! ^^

  • also ich hab für die UBB ne Fernbedienung. kann sie, ohne dass der motor läuft an machen, die programme durchspielen und aus machen. dachte immer dass es nur verboten ist mit eingeschalteter UBB im straßenverkehr zu fahren.


    aber zurzeit ist sie gar nicht an der Batterie angeklemmt. zählt das dann immer noch als mängel?

    Wer später bremst, ist länger schnell.

  • hmm, dass ist glaube ein thema da streiten sich die geister, meiner meinung und wissen wäre es nicht verboten sobald es bei betätigen der zündung erlischt und nicht bei laufenden motor eingeschaltet werden kann ?( aber bei so gewissen gesetzen und regelungen in diesem land greif ich mir eh an den -Facepalm-

    Ich möchte mal so sterben wie mein Großvater,
    ruhig und im Schlaf
    und nicht so kreischend wie sein Beifahrer

    8o

  • Was gibts denn da zu diskutieren?
    Es steht doch klip und klar da! -grumble-


    §49a StVZO:
    "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."


    Ist eine UBB vorgeschrieben? NEIN!
    Ist sie für zulässig erklärt worden? NEIN!
    Ist sie folglich legal? NEIN!



    Und dabei ist es völlig egal ob das Teil jetzt bei laufendem Motor läuft, nur im Stand geht, mit nem extra Schalter versehen ist oder sonstwas in die Richtung.
    Oder in den Worten vom TÜV:
    "In den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt es keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder denen, die während der Fahrt benutzt werden."


  • Das hatte ich befürchtet ;(


    Dennoch wundert es mich, dass bei dir (Berserker Berlin) der TÜV nichts gesagt hat. Und bei den anderen, die sowas haben ebenso.

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  • ist verboten - ich weiß garnicht was immer daran so unverständlich ist?


    es ist doch auch vollkommen egal, ob der Motor an ist oder aus


    es geht auch einfach darum, dass die Beleuchtung nach vorne weiß/leicht gelb zu sein hat, zu den Seiten orange und nach hinten rot
    so kann man auch die Fahrtrichtung des Fahrzeugs erkennen - ist auch nach stvo vorgegeben


    eine unterbodenbeleuchtung hat meistens weder diese Farbgebung noch ist sie fest verbaut - kann daher also blenden (nasse Straße, Spiegelung usw)


    wenn etwas was nicht eingetragen ist am auto verboten ist, ist es auch bei ausgeschaltetem Motor verboten



    davon abgesehen finde ich persönlich diese Beleuchtung ziemlich asi.... alle wohl etwas viel fast and the furious geguckt...
    nett ist es höchstens auf der messe, wenn das auto von unten in einem gleichmäßigen licht angestrahlt wird und sich daher etwas abhebt...
    ganz schlimm wird's dann bei geblinke etc, aber das ist nen anderes Thema und nur meine persönliche Meinung



    wer ne nette Beleuchtung haben möchte, soll sich doch einfach mal ne ausstiegsbeleuchtung anschauen (->suchfunktion) denn die ist einfach nachzurüsten und dabei auch noch legal)

  • Soweit mir bekannt ist, kannst du die Unterbodenbeleuchtung nur als Einstiegsbeleuchtung nutzen oder halt wenn das Fahrzeug steht, nur der Motor darf dann nicht mit an sein.


    Gilt nur denn die Beleuchtung IN den Türen verbaut wird so das bei geschlossenen Türen kein Licht von außen sichtbar ist. Ansonsten illegal.


    also ich hab für die UBB ne Fernbedienung. kann sie, ohne dass der motor läuft an machen, die programme durchspielen und aus machen. dachte immer dass es nur verboten ist mit eingeschalteter UBB im straßenverkehr zu fahren.


    aber zurzeit ist sie gar nicht an der Batterie angeklemmt. zählt das dann immer noch als mängel?


    UBB ist leider auch im Stand verboten.
    Ferner gilt meines Wissens nach das alle Lichttechnischen Anlagen die am Auto dran sind funktionieren müssen oder sonst als Mangel gelten. In dem Fall erklärt sich das problem glaub ich von alleine ^^

    Fährtse quer, siehste mehr!
    Und fehlend PS werden durch Mut Wahnsinn ersetzt! :D


    Ich brauche Zeit, kein Heroin ~ kein Alkohol, kein Nikotin ~ Brauch keine Hilfe, kein Koffein ~ doch Dynamit und Terpentin
    Ich brauche Öl für Gasolin ~ explosiv wie Kerosin ~ mit viel Oktan und frei von Blei ~ einen Kraftstoff wie Benzin

  • also die beste lösung wäre dann sich einen 12v licht schlauch zu holen und ihn bei treffen unters auto zu hauen, weil was ich mir unters auto lege kann dem tüv ja nun wirklich rille sein :lol:

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  • Wenn man 'se so verbaut, das man keine auffälligen Kabel sieht, ist's ja im Prinzip mumpe mit TÜV und den Cops. Würde se halt nur nicht während der Fahrt anknipsen, aber wer macht das hier in DE schon?


    Problem ist halt leider die Ablenkung anderer Autofahrer, die durch das Unterbodenlicht entsteht - "Ouh guck mal da, ein Raumschiff!" - "Wo?" - "PASS AUF!" *quietsch, bumm!*


    In diesem Fall verständlicherweise illegal... aber das selbe an stehendem Fahrzeug halte ich für überzogen. Man sollte, was die Gesetze in diesem Land Deutschland betrifft, echt mal andere Schwerpunkte setzen, denn von Terroristen und Amokläufern gibt's schießlich auch nicht gerade wenige, die noch frei da draußen rumlaufen und viel mehr Menschenleben gefährden... -Facepalm-

  • In diesem Fall verständlicherweise illegal... aber das selbe an stehendem Fahrzeug halte ich für überzogen.


    Ich denke mal, es wird auch im Stand verboten, weil du die Möglichkeit hast sie auch beim Fahren anzumachen.
    Die GEZ zieht dir auch Geld aus der Tasche, nur weil dein Handy GPS fähig ist. Ob du das nun nutzt oder nicht -.-

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  • naja es funktionieren ja alle lichter.


    ist es auch verboten wenn sie gar nicht an der batterie angeklemmt ist und ich das z.b. nur für treffen mache?


    mit funktionsfähig is in diesem Fall gemeint das man sie auch anschalten kann. Ansonsten wenn die nicht angeklemmt sind haben sie ja keine Funktion. Lichter sollen ja leuchten das ja die einzige Funktion von denen. Wie schon gesagt ists wie bei der GEZ. Sie sind ja montiert und es besteht ja die möglichkeit das du sie einschalten KÖNNTEST. das langt denen schon.

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  • Wenn man 'se so verbaut, das man keine auffälligen Kabel sieht, ist's ja im Prinzip mumpe mit TÜV und den Cops. Würde se halt nur nicht während der Fahrt anknipsen, aber wer macht das hier in DE schon?


    Problem ist halt leider die Ablenkung anderer Autofahrer, die durch das Unterbodenlicht entsteht - "Ouh guck mal da, ein Raumschiff!" - "Wo?" - "PASS AUF!" *quietsch, bumm!*


    In diesem Fall verständlicherweise illegal... aber das selbe an stehendem Fahrzeug halte ich für überzogen. Man sollte, was die Gesetze in diesem Land Deutschland betrifft, echt mal andere Schwerpunkte setzen, denn von Terroristen und Amokläufern gibt's schießlich auch nicht gerade wenige, die noch frei da draußen rumlaufen und viel mehr Menschenleben gefährden... -Facepalm-

  • UBB ist komplett illegal.
    Ich weiß grad die Quelle nicht mehr aber selbst eine vorrichtung die das Montieren einer UBB erlaubt ist illegal.


    Auch der ganze Quatsch vonwegen "Einstiegsbeleuchtung" ist nix mehr wert, das konnteste vor 5 jahren noch machen.
    Ne Einstiegsbeleuchtung muss im Fahrzeug verschwinden, also z.b. unter der Türkante verbaut sein, oder ne ABE haben (z.b. Einstiegsbeleuchtung in Spiegeln und Türgriffen).

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