lufthutzen verboten?

  • hallo, ich habe am sonntag auf vox das automagazin gesehen und da wurde ein nissan "getunt"...


    dabei wurden fake-lufthutzen angebaut da der tüv wohl keine lufthutzen abnimmt da es eine geschlossene motorhaube bleiben muß...


    stimmt das??? ich frage da ich früher nen kadett gsi und beim astra gsi richtige lufthutzen dran hatte schon vom werk her...


    mfg

  • lufthutzen sind nicht verboten und können in der regel auch eingetragen werden. hier aber am besten immer im vorfeld, bevor man kauft und loslegt mit dem Sachverständigen/ingenieur des vertrauens im vorfeld schonmal in verbindung setzten ^^.


    Grobe vorgabe: keine scharfen kanten, nicht zu groß (sollte keine hand reinpassen)

  • Solange sie nicht Personen schädigen können bei einem Aufprall, sollte die da nichts dagegen haben.
    Siehe Peugeot 206, der hat sie auch.
    Aber mal abgesehen davon, sehen die meisten eh aus wie gewollt und nicht gekonnt. Würde mir sowas nicht auf die Haube kleben.

    Mein AUQ Umbau


    Mods: K04 Boosters - Cobra Sport AGA 3" ab Turbo inkl. 200Zeller - IE H-Schaftpleuel - Wiltec No.6 FMIC - LCR Krümmer, Druckrohr und LMM - Forge Ansaugschlauch - AP-Gewindefahrwerk - Barracuda Tzunamee 8x18 und 9x18

  • Ja, sie sind verboten.
    Weil tragende Teile des Fahrzeugs nicht verändert werden dürfen.


    Kann man so nicht pauschalisieren.
    Solange man die Verstrebungen auf der Innenseite der haube intakt lässt, darf man die Haube mit Hutzen versehen. Wenn man gewisse Kriterien erfüllt ist ne Eintragung i.d.R. kein Problem - wie oben schon geschrieben z.b. keine scharfen Kanten, Fahrgeräusch darf die vorgeschriebene Lautstärke nicht überschreiten (durch Löcher in der Haube hört man den Motor ja entsprechend mehr) etc.


    Zusätzlich besteht Verletzungsgefahr.


    Darüber hinaus muss man aber festhalten das so eine Hutze bei einem älteren Fahrzeug (wie zb dem 6L) leichter einzutragen ist, da diese die Bestimmungen bzgl Fußgängerschutz nicht erfüllen müssen. Das hat den einfachen Grund das diese bestimmungen bei der Entwicklung des Fahrzeugs noch nicht existent waren.


    So zumindest meine Erfahrungen mit dem Thema nach einer gewissen Recherche und auch Nachfrage beim TÜV Süd (beim Prüfer der mir auch meinen Motorumbau, Bremsenumbau etc eingetragen hat). :)