Neues Fahrwerk+Stabisatz+Spurv.=Brauche Hilfe

  • Servus!


    Ich spiele gerade mit den Gedanken, mir in der nächsten Saison Gewindefahrwerk, Stabisatz und Spurverbreiterungen, alles von H&R, montieren zu lassen. Gewindefahrwerk und Stabisatz ist soweit klar. Allerdings bräuchte ich noch mal Eure Hilfe für die Spurverbreiterung.


    Mein FR hat die Tagus - Felgen drauf. Laut der Seat Serienbereifungstabelle müsste das sein:
    215/40R17 87U auf 7J x 17 H2 ET 43


    Jetzt hab ich mir mal das Gutachten für die H&R Spurverbreiterungen heruntergeladen und bin - ganz ehrlich gesagt - ein wenig enttäuscht. Laut Gutachten darf ich problemlos nur:
    vorne 5 mm
    hinten 12 mm
    drauf machen.


    Will man noch breiter werden, greift die Auflage, dass die Kotflügel leicht auszustellen, anggrenzende Kunststoffbauteile anzupassen und die Übergänge zur Front-/Heckschürze anzupassen sind. Diese Auflage ist für mich ein K.O.-Kriterium; an die Karosserie gehe ich nicht ran.


    Gibt es hier zufällig jemanden, der tiefergelegt mit Tagus-Felgen und Spurplatten unterwegs ist, der mir sagen kann, ob man problemlos auch noch etwas breiter werden kann?


    Wenn das Fahrzeug tiefergelegt wird - dann müsste man doch eigentlich breitere Spurplatten montieren können, wenn man jetzt an die "Abdeckung der Laufflächen" und sowas denkt, oder irre ich mich da?


    Und noch mal eine kleine Frage, damit ich das richtig verstehe: Im Gutachten steht bspw. auf Seite 2 in der techn. Beschreibung "Breite in mm: 5". Das ist jetzt aber die Breite einer einzelnen Spurplatte. Die gesammte / effektive Spurverbreiterung wären dann z.B. 2x 5mm = 10mm, korrekt?


    Und zum Schluss noch eine letzte Frage: Ich verstehe die Hinweise "A4" und "A5" leider nicht.
    A4 bezieht sich auf die 10mm und A5 auf die 12 mm Distanzringe und gehen beide in die gleiche Richtung: Da steht: "Die 10 mm/12 mm breiten Distanzringe mit der Kennzeichnung [...] 5x45° sind nur an Achse 1 in Verbindung mit Rädern, die eine Fase von mind. 5x45° an der Mittenzentrierung aufweisen, zugelassen. Die Achszapfenlänge am Fzg darf max 14mm/15 mm betragen. [...] Die Montage mit Stahlrädern ist nicht zulässig."


    Was genau bedeutet das für mich? Haben meine Tagus-Felgen eine 5x45°-Fase? Und wie steht's um die Achszapfenlänge? ;)



    Viele Grüße
    Frank

  • Hey also die Tieferlegung hat ja nichts mit der laufflächen Abdeckung zu tun. Umso tiefer du mit dem gewindefahrwerk gehst je weniger spur Verbreiterung ist möglich. Hatte bei meinem 10 mm an Achse 1 also vorne und 20 mm an Achse 2 mit ca 15 mm restgewinde. Da musste was an den vorderen Kotflügeln gemacht werden da es leicht streifte. Wenn du was höher fährst passt es. Die spurplatten an der Vorderachse brauchen die 45 grad fase wegen dem achszapfen vorne und der Felge damit diese richtig anliegen sonst eiern sie hatte zuerst auch die falschen Platten danach Passte es. Ich hoff ich konnte dir helfen. Felgen hatte Ichform orginalen saga alufelgen 7x17 et.43

  • Servus,


    schon mal vielen Dank für Deine Antwort. Um es noch mal deutlich zu sagen: Im Endeffekt wird es wohl auf folgende Kombination hinauslaufen:
    Vorderachse/Achse1: 5mm (H&R 10255571)
    Hinterachse/Achse2: 12mm (H&R 24255571 5x45°)


    Oder sieht da jemand hier ein Problem damit? Über Hinweise bin ich dankbar!


    Aber was genau ist das eigentlich mit der Achszapflänge?!


    Gruß
    Frank

  • Kein Problem ;) !
    Nur die 5x45* brauchst du an der Vorderachse (Schreibfehler ?)
    Mit der achszapfen Länge wird warscheinlich die Zentrierung gemeint sein. Da wenn der achszapfen zu kurz ist du keine mitten Zentrierung mehr hast. Das muss dann die spurplatten übernehmen (das zentrieren)


    Habe gerade mal im fahrzeugschein nachgesehen


    Vorne waren es 10 mm mit H&R Nr. 202555712
    Hinten waren es 30 mm mit H&R Nr. 30255571

  • Ich kann nur soviel sagen, das ich zwar nicht die Tagus habe, aber die Ibiza 6L Cupra Felgen, aber mit "fast" der selben Dimension (7x17 ET 41, 215/40) und habe vorne (und hinten) 10mm pro Rad drauf und da schleift nichts.
    Mir kommen die 5mm/10mm pro Achse vorne etwas wenig vor, das da nicht mehr geht. Hinten wären es ja dann 24mm/Achse, das hört sich schon besser an.

  • Torben6j: Das hier ist die Übersicht der im Gutachten genannten Spurverbreiterungen, wie sie H&R anbietet:



    Verstehe ich Dich richtig, dass Du sagt: "Auf einen Ibiza 6J passen auf die Vorderachse nur die 10 oder 12 mm Spurplatten, weil nur die die Fase haben"? Wenn das tatsächlich stimmen sollte, dann könnte ich Spurplatten an der Vorderachse gleich vergessen, weil die viel zu breit sind und ich (laut Auflage) die Kotflügel ausstellen müsste.


    Stimmt das wirklich, dass ich vorne keine 5 mm Platten montieren kann?! Da habe ich Capone aber jetzt anders verstanden.


    Gruß
    Frank

  • Das mit der fase hat was mit der VA achszapfen zutun. Das hat was mit der mitten Zentrierung zutun und den original Felgen. Kommt drauf an wie tief du möchtest und was im Gutachten steht ist auch zu beachten. Bei mir wurden sie so eingetragen habe die Kotflügel später bearbeiten lassen.


  • Kann sein ist möglich

  • Mh, also irgendwie stehe ich gerade tierisch auf dem Schlauch.


    Ich hab das H&R Gutachten ja in meinem ersten Post oben angehängt. Ich würde mich wirklich tierisch freuen, wenn ihr beiden dass mal aufmachen und mir sagen würdet, welche maximale Spurverbreiterungen ich laut Gutachten montieren darf.


    Wie gesagt: A2 und A3 (Ausstellen der Kotflügel) kommt nicht in Frage.

  • Passen tun auf jedenfall die 10 und 24 mm vorne. Aber passen ist nicht gleich eingetragen. Deshalb kann dir da keiner zusagen das bekommst eingetragen. Da jeder Prüfer anders ist. Am besten vorher mit dem Prüfer abklären. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

  • Bei mir ist das sowieso anders, komme ja aus Österreich. Die Scheiben hab ich nur im Winter drauf :whistling:


    Aber ich kann mich nur daran erinnern, das bei meinem 18" Felgen und auch früher bei meinen 19" auf dem Toledo auch immer im Gutachten stand, man muss die Kotflügel/Radkasten bearbeiten. Bei den Radkästen hab ich nur so einen kleinen Plastikknubbel reingedrückt, aber an den Kotflügel wurde nichts gemacht.

  • (Eins Vorweg: Ich rede jetzt nur vom Standpunkt des Gutachtens aus.)


    Darin, dass man evtl. was vom Plastik in den Radhäusern nachbearbeiten muss, sehe ich jetzt erstmal nicht so das Problem. Ich möchte aber definitiv nicht die Kotflügel ziehen müssen, wie es in der Auflage A2/A3 genannt wird. Also fallen diese Verbreiterungen schon mal sowieso weg. Ein Blick ins Gutachten verrät: Dann geht vorne maximal 5 mm (pro Scheibe) und hinten 12 mm. Wie gesagt - laut Gutachten.


    Meine Fragen sind immernoch:
    1) Kann ich vorne die 5 mm (10255571) nehmen? Oder passt das wegen der Fase nicht?
    2) Kann ich hinten die 12 mm (24255571 5x45°) nehmen oder nicht? Im Gutachten steht:
    "Die 12 mm breiten Distanzringe mit der Kennz. 24255571 5x45° sind nur an Achse 1 in Verbindung mit Rädern, die eine Fase von mindestens 5x45° an der Mittenzentrierung aufweisen, zugelassen." Wer hilft mir, den Satz richtig zu verstehen? Heißt das, dass wenn ich diese Scheibe nicht an Achse 1 sondern an Achse 2 montiere, diese Auflage für mich ohne Bedeutung ist und ich sie komplett ignorieren kann? Oder heißt das, dass man diese Scheiben überhaupt nur an Achse 1 montieren darf und keinesfalls an Achse 2?



    Gruß
    Frank

  • Leider kenn ich mit mit den Distanzscheiben auch nicht so gut aus, Aber..
    Meine 10mm/pro Rad mit der Mittenzentrierung passen auf der Vorderachse, nicht aber auf der Hinterachse! Für die Hinterachse hab ich mir extra welche ohne Zentrierung gekauft!
    Die bekommt man wegen der Zentrierung nicht montiert weil eben diese Zentrierung eine Fase drauf hat!
    Laut einer Aussage hier im Forum (weiss nicht mehr wer das war?) gibt es aber Scheiben für die Hinterachse die auch in der schmaleren Version dann passen.

  • Passen tun auf jedenfall die 10 und 24 mm vorne. Aber passen ist nicht gleich eingetragen. Deshalb kann dir da keiner zusagen das bekommst eingetragen. Da jeder Prüfer anders ist. Am besten vorher mit dem Prüfer abklären. Mehr kann ich dazu nicht sagen.


    gibts dafür denn nun eine korrekte Antwort? :D

    ;)


    Ist wie bei uns in Österreich, der eine Prüfer trägt es ohne Bearbeitung der Kotflügel ein, der andere nicht, kommt immer auf denjenigen an.


    Laut Gutachten dürfte er nur 5mm montieren ohne an den Kotflügel etwas zu machen, steht aber auch so im Gutachten drinnen!


    Ich denke aber, das diese Gutachten allgemein gilt und man die Kotflügel nur bearbeiten muss, wenn die Reifen streifen könnten, wie zB. bei einer extremen Tieferlegung. Wenn nur "normale" 30-35mm Federn oder sogar das Serienfahrwerk verbaut ist, gilt das nicht.


    So wars bei meinem Toledo und Ibiza auch, die Kotflügelbearbeitung stand zwar im Gutachten, da bei uns aber eh nur geringfühgige Tieferlegungen typisiert werden, genügt das Entfernen des Knubbels im Radkasten.