Hallo zusammen.
Ich bräuchte dringend Eure Hilfe in einem Rechtsstreit mit Seat. Es geht um meinen Ibiza 6J FL, kein Xenon, welchen ich im November 2012 gekauft habe.
Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 6 & K hätte mein Fahrzeug werksseitig mit TFL ausgestattet werden müssen, da das Datum in (6) nach dem gesetzlichen Stichtag (ich glaube April 2012) datiert ist.
Mein Anwalt meint, es wäre gut, wenn dieses Problem auch bei anderen Fahrzeughaltern auftritt, das würde die Chancen bei der Klage verbessern.
Nun meine Bitte an Euch: Wenn in Eurem FzgSch gleiche / ähnliche Eintragungen für einen 6J FL ohne Xenon stehen, schickt mir bitte einen Scan des Fahrzeugscheines. Persönliche Daten können selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.
Vorab Vielen Dank für Eure Hilfe. Ach so... nicht wundern... Das Gekrakel auf dem FzgSch war mein Sohn
Zur Info:
Bearbeitender Rechtsanwalt
RA Dr. Christian Ziems, Dortmund