Brauche Hilfe bei Rechtsstreit / Tagfahrlicht 6J FL

  • Hallo zusammen.


    Ich bräuchte dringend Eure Hilfe in einem Rechtsstreit mit Seat. Es geht um meinen Ibiza 6J FL, kein Xenon, welchen ich im November 2012 gekauft habe.
    Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 6 & K hätte mein Fahrzeug werksseitig mit TFL ausgestattet werden müssen, da das Datum in (6) nach dem gesetzlichen Stichtag (ich glaube April 2012) datiert ist.


    Mein Anwalt meint, es wäre gut, wenn dieses Problem auch bei anderen Fahrzeughaltern auftritt, das würde die Chancen bei der Klage verbessern.


    Nun meine Bitte an Euch: Wenn in Eurem FzgSch gleiche / ähnliche Eintragungen für einen 6J FL ohne Xenon stehen, schickt mir bitte einen Scan des Fahrzeugscheines. Persönliche Daten können selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.


    Vorab Vielen Dank für Eure Hilfe. Ach so... nicht wundern... Das Gekrakel auf dem FzgSch war mein Sohn :D


    Zur Info:


    Bearbeitender Rechtsanwalt
    RA Dr. Christian Ziems, Dortmund

  • Die Pflicht für Tagfahrlicht gilt meines Wissens nur für neue auf den Markt gebrachte Modelle, der Ibiza 6J ist aber schon etwas länger auf dem Markt. Das ein Facelift kein neues Modell ist, muß der Wagen also noch kein serienmäßiges Tagfahrlicht haben.

  • Oft ist das schwammig ausgedrückt nach dem Motto "Alle erstzugelassenen Modelle ab xx müssen ausgerüstet sein".


    Laut ruv.de gilt folgendes:

    Zitat

    Seit Februar 2011 sollen alle neuen Fahrzeugtypen die ein Auto-Hersteller auf den Markt bringt im Pkw- und Transporterbereich laut einer Verordnung der Europäischen Union (EU) mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Bisher gibt es hierzulande - wie auch in Frankreich oder der Schweiz - lediglich eine Empfehlung dafür.


    Interpretiere ich so, dass jedes NEUE Modell, was der Hersteller ERSTMALIG ab 01.02.2011 in der EU zulässt, mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein muss.
    Dein Auto gehört demnach definitiv nicht dazu - den 6J gab es schon vorher.
    Vorrausgesetzt, eine Modellpflege (Facelift) fällt nicht darunter und ist somit kein neues Fahrzeug.
    Hast Du denn überhaupt ein Faceliftmodell?


    Genau nachlesen kannst Du das hier:
    http://ec.europa.eu/transport/…nning_lights/index_de.htm


    Ich kann mir aber auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass Seat bei allen Fahrzeugen, die seit dem 01.02. ohne TFL ausgeliefert worden sind, das TFL vergessen/eingespart hat. Ich vermute mal, dass 90% aller neuen Seats in der EU unterwegs sind und das wäre doch ein erheblicher Schaden, der dadurch entsteht (Stichwort Nachrüstungen).
    Du solltest Dir auf jeden Fall mal die PDF-Dateien aus oben genanntem Link anschauen...


    Mal ganz davon abgesehen.... Macht es Sinn, sich wegen den paar Euro einen Rechtsstreit zu liefern?
    Das wäre mir viel zu Zeit aufwändig und nervig....
    Der Vorteil des Tagfahrlichts für den Fahrer ist ja auch eher gering bis 0.


    Gruß
    Morris

  • Richtig, es geht nicht um die Erstzulassung des Fahrzeuges sondern um die Fahrzeugplattform. Gibt Marken, wie z.B. Volvo, die über 5 Jahre die gleiche Plattform bauen und somit von den meisten Gesetzesänderungen in dieser Form nicht berührt sind...

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    Back in Black - Ibiza 6L FR
    Bilstein B14 - BRC LPG - CarHifi

  • Mein RA hat sich sehr detailliert damit beschäftigt und auch die EU-Zulassung von Seat angefordert. Es wurde ihm eine falsche geschickt. Anschließend hat sich Seat nach mehrmaligen Schreiben meines RA gar nicht mehr gemeldet. trozt Fristsetzung.


    Dazu aus einer Veröffentlichung des Zentralverbandes des Kraftfahrzeughandwerks:


    Ausrüstungsflicht für "Alle neuen Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 (Pkw und leichte
    Nutzfahrzeuge) mit dem Typgenehmigungsdatum ab 7. Februar 2011."


    "Entscheidend für die Ausrüstungspflicht eines Kraftfahrzeuges mit Tagfahrleuchten ist demnach
    das EG-Typgenehmigungsdatum; dieses Datum befindet sich in der Zulassungsbescheinigung
    Teil I beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II jeweils in Feld 6 oder in der EG-Übereinstimmungsbestätigung
    (COC-Papier) im Bereich 0.6, 0.7 oder 0.10."


    Und wenn ich da mal in meine Unterlagen gucke, erscheint da in Feld 6 der 04.07.2012, also NACH dem genannten Stichtag.........

  • Des Weiteren hast du schon schlechte Karten wenn sich herausstellt, dass nur auf der Zulassungsstelle ein Fehler gemacht wurde. ( Den Fall hatten wir letztens mit Felgengrößen)
    Ich glaube kaum, dass du dagegen ankommst.
    Mich wundert, dass bei dir kein TFL programmierbar sein soll.
    Hast du demnach deinem Händler überhaupt Recht zum nachbessern eingeräumt?
    Oder musst du deine Advo Card beanspruchen?

  • Servus!


    Also ich sehe das so:


    1) Fakt ist: Alle nach dem 07.02.2011 neu zugelassenen Fahrzeuge müssen mit TFL ab Werk ausgerüstet sein. Sprich: Alle Neufahrzeuge, denen eine EG-Typengenehmigung ab dem 07.02.2011 erteilt wurde, müssen mit TFL ausgerüstet sein. (Andernfalls hätte das KBA auch nie eine Typgenehmigung erteilt.)


    2) Laut Deines Fahrzeugscheins scheint die EG-Typengenehmigung e9*2001/116*0067*23 aus dem Jahr 2001 zu stammen. (Musst Du oder Dein Anwalt verifizieren.) Selbst mein 6J, den in letztes Jahr gekauft habe, hat fast die gleiche Typengenehmigung wie Deiner, nämlich [...]*25.


    3) Das Datum im Feld Nr. 6 steht (04.07.2012) ist der Tag der ersten Zulassung. Im Gegensatz zu Dir bzw. Deinem Anwalt, bin ich der Meinung, dass es nicht auf den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern das Datum der Typengenehmigung relevant ist. (Theoretisch könnte ja bspw. ein Sammler auf die Idee kommen, ein Auto zu kaufen, nicht zuzulassen und 50 Jahre in der Garage zu parken und dann erst zuzulassen. Dann hast Du auch keinen Anspruch darauf, sämtliche Neuerungen kostenlos nachgerüstet zu bekommen. (z.B. VW Käfer -> ABS, ESP, Dritte Bremsleuchte, RKA etc.)


    Subsumtion: Die Typengenehmigung wurde bereit 2001 erteilt und somit vor dem Stichtag 07.02.2011. Somit hast Du keinen Anspruch auf Nachrüstung von Tagfahrleuchten auf Kosten des Herstellers.

    Gruß
    Frank

  • Das halte ich aber für nicht zutreffend.. 2001 war noch nichtmal der 6L am Markt, und da soll es schon den 6J im CAD gegeben haben? ;)

  • 3) Das Datum im Feld Nr. 6 steht (04.07.2012) ist der Tag der ersten Zulassung. Im Gegensatz zu Dir bzw. Deinem Anwalt, bin ich der Meinung, dass es nicht auf den Tag der ersten Zulassung ankommt, sondern das Datum der Typengenehmigung relevant ist. (Theoretisch könnte ja bspw. ein Sammler auf die Idee kommen, ein Auto zu kaufen, nicht zuzulassen und 50 Jahre in der Garage zu parken und dann erst zuzulassen. Dann hast Du auch keinen Anspruch darauf, sämtliche Neuerungen kostenlos nachgerüstet zu bekommen. (z.B. VW Käfer -> ABS, ESP, Dritte Bremsleuchte, RKA etc.)


    Das Datum in Feld 6 kann gar nicht die Erstzulassung sein, weil mein Ibiza da noch gar nicht gebaut war... EZ ist 28.11.2012


    Datum Feld 6 = EG-Typgenehmigungsdatum


    War übrigens ein Neuwagen

  • Des Weiteren hast du schon schlechte Karten wenn sich herausstellt, dass nur auf der Zulassungsstelle ein Fehler gemacht wurde. ( Den Fall hatten wir letztens mit Felgengrößen)
    Ich glaube kaum, dass du dagegen ankommst.
    Mich wundert, dass bei dir kein TFL programmierbar sein soll.
    Hast du demnach deinem Händler überhaupt Recht zum nachbessern eingeräumt?
    Oder musst du deine Advo Card beanspruchen?

    Ja, er hatte 3 mal die Gelegenheit, nachzubessern, jedoch hat er jedesmal abgelehnt. Angeblich ist für meinen Ibiza nur entweder Dauerfahrlicht oder Standlicht = "Tagfahrlicht" programmierbar...

  • ja wenn er es 3 mal versucht hat war wandeln keine option wenn es dich so stört oder wie kommt es das du 2012 gekauft hast und 2014 solche schritte geht's hat es solange gedauert ?


    Mir kommt die Zeit so lange vor.

  • Also... hier mal der komplette Sachverhalt im Detail...


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    Tagfahrlicht gem. 2008/89/EG


    Von: "Jörg Berg"
    An: kundenbetreuung@seat.de


    24.11.2013 14:52:52


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    gemäß Richtlinie 2008/89/EG (Anl. 1) sind alle, ab dem 7. Februar 2011 neu typisierten PKW,
    werkseitig mit Tagfahrleuchten auszustatten. Dazu hat der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks
    im März 2011 eine entsprechende Information herausgegeben. (Anl. 2).


    Leider wurde mein Fahrzeug (Typisierung am 04.07.2012 unter e9*2001/116*0067*23, Anl. 3) nicht
    mit solchen Leuchten ausgerüstet.


    Ich bitte Sie um eine Stellungnahme bezüglich des Grundes und der von Ihnen beabsichtigten Lösung
    des Problems innerhalb von 7 Tagen.


    Mit freundlichem Gruß
    Jörg Berg


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    Vorgangsnummer: SEATD-2013/11-01170


    Von: kundenbetreuung@seat.de
    An: joerg-berg@gmx.de


    29.11.2013 16:01:32


    Guten Tag, sehr geehrter Herr Berg,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Die Richtlinie der EU bezieht sich auf die EG-Typgenehmigung von Modellen, nicht auf die Zulassung einzelner Fahrzeuge.
    Das bedeutet, dass die Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen, die nach dem 7. Februar 2011 eine
    EG-Typgenehmigung erhalten. Bei Modellen, die bereits genehmigt wurden, ist die Zulassung eines Neufahrzeugs ohne
    Tagfahrlicht auch noch nach diesem Datum möglich.


    Gerne haben wir für Sie mit Ihrem betreuenden SEAT Händler Autohaus * gesprochen. Herr * teilte uns mit, dass
    die Möglichkeit besteht, das Standlicht Ihres SEAT Ibiza umzukodieren. Ihr SEAT Partner berät Sie gerne umfassend über
    den Umfang und die Kosten der Arbeit.


    Sehr geehrter Herr Berg, wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen weiterzuhelfen und wünschen Ihnen auch weiterhin eine
    gute Fahrt mit Ihrem SEAT Ibiza.


    Mit freundlichen Grüßen


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    Gedächtnisprotokoll zur Anfrage im Autohaus * am 09.01.2014


    Ich sprach Herrn * auf den Schriftverkehr mit Seat Deutschland an und das ich dem
    Autohaus * schon zweimal eine Email geschrieben habe, auf die ich bis heute keine
    Antwort erhalten habe.


    Er entgegnete, dass ich schon mehrmals auf dem Mobiltelefon angerufen wurde und mir auf
    der Mailbox eine Nachricht hinterlassen wurde.


    Ich kann weder einen Anruf, noch eine Sprachmitteilung nachvollziehen.


    Anschließend sprach ich ihn auf den genauen Sachverhalt mit dem Tagfahrlicht an.


    Er meinte, die einzige Möglichkeit wäre, das Standlicht meines Fahrzeuges so zu kodieren,
    das es (wie ein Tagfahrlicht) zusammen mit der Zündung eingeschaltet wird.


    Ich widersprach mit dem Argument, das das Fahren mit Standlicht eine Ordnungswidrigkeit
    darstellt und die Lichtstärke eines Standlichts auch in keinster Weise der eines Tagfahrlichts
    entspricht.


    Dann beendete ich das Gespräch und verließ das Autohaus.


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    Anschließend hat mein RA Seat nochmals zwei Möglichkeiten gegeben, sich dazu zu äußern bzw. den Mangel zu beseitigen. > Keine Beseitigung


    RA fordert bei Seat EG-Typengenehmigung an. > Nachweislich falsche geschickt


    RA mahnt unter Fristsetzung an. > Keine Reaktion


    Nochmalige Anmahnung. > Keine Reaktion

  • was wurde festgestellt ?


    schreib doch bitte alles dazu damit wir dir eventuell helfen können :)


    Der Beamte meinte beiläufig, das mein Fzg ja "eigentlich" in DEU gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. Aber das schien ihn nicht wirklich zu interessieren...