Ibiza 6J FR Warum LED-Tagfahrlicht + normales Standlicht

  • Hallo zusammen,
    ich habe heute meinen neuen Seat Ibiza FR Bj. 2016 erhalten. Ich habe direkt neue Leuchtmittel Osram Cool Blue Intense verbaut (Hatte ich auch beim Alten und habe mich daran gewöhnt). Mir ist dabei aufgefallen, dass neben den LED-Tagfahrlichtern auch noch normale Standlichter (5w5) verbaut sind. Die Aufgabe des Standlichts übernehmen ausschließlich die LEDs, die 5w5-Birnen gehen nur bei eingeschaltetem Abblendlicht an. Mich würde interessieren, ob ich diese irgendwie deaktivieren kann, weil das gelbe Licht nicht mehr zur restlichen Beleuchtung passt und die Birnen eigentlich keine Funktion erfüllt? Vielen Dank im Voraus!

  • Leuchten denn die LEDs auch bei eingeschaltetem Abblendlicht? Andernfalls wären die Standlichter auf jeden Fall gesetzlich vorgeschrieben. Wie es ist, wenn die LEDs auch bei Abblendlicht leuchten, kann ich auf Anhieb nicht sagen.

  • Deaktivieren würde ich die nicht, willst ja im Dunkeln nicht wie ein Motorrad daher kommen, wenn doch mal eine Lampe ausfällt.


    Wieso wechselst du die W5W nicht auch gegen so Osram Cool Blue Intense oder Philips White Vision in W5W. leuchten zwar nicht ganz so "weiß" wie die LED, aber fällt nicht mehr so auf. Ansonsten würden da nur nicht ganz legale LED W5W helfen.

  • Bitte entschuldigt die unnötige Frage. Datzikombi hatte absolut recht. Die LED´s leuchten bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht mit. Ich werde mir jetzt sofort die blauen W5W von Osram oder Philips bestellen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

  • Ja, das LED Licht ist nur reines Tagfahrlicht. Demzufolge muss dieses (wenn es scheinbar wie bei dir keine Zulassung als Standlicht hat), spätestens beim Einschalten des Standlichts ausgehen. Somit übernehmen dann die W5W Lampen die Standlichtfunktion und leuchten somit auch weiter, wenn du dann das Abblendlicht einschaltest. Würde dir daher auch die Osram oder Philips empfehlen. Sind zwar nicht reinweiß, aber spätestens wenn das Abblendlicht an ist, fällt es nicht mehr auf. (sind ja nur 5w)


    Bei den Bi-Xenonscheinwerfern hingegen hat man LED Tagfahrlicht und bei meinem Facelift (erste Generation) dimmt dieses bei Standlicht auf 50% runter gilt dann auch als dieses.


    Beim zweiten Facelift ist bei Bi-Xenon sowohl TFL 100%, als auch Standlicht 100% und somit gleich hell und das vom Werk aus. (also zulässig)
    Wollte es bei mir dann auch codieren lassen, aber da sagt der Gesetzgeber wieder, das es nicht zulässig ist, warum auch immer. (sind ja die exakt gleichen Scheinwerfer)

  • Also der Meister hier meinte das dies nicht geht und auch nicht zulässig wäre, da man einen Unterschied zwischen TFL und Standlicht sehen muss. (so ist auch mein Kenntnisstand bzw. kenne ich das so von vielen Autos bzw. Nachrüst TFL mit Standlichtfunktion)


    Auf Nachfrage warum dies beim 6P nicht mehr nötig ist bzw. dort nichts mehr abdimmt, meinte er nur das es an den Steuergeräten liegt die dort verbaut sind und somit wäre das wieder legal, da das Auto so komplett geprüft und abgenommen wurde.


    Demzufolge ist nun fraglich ob es beim ersten FL auch geht. Er bot mir an (falls ich es mir überlegt habe), ob ich das Auto mal vorbei bringen kann für 2 Tage. Dann würden sie das mal probieren ob es möglich ist. Jedoch bin ich jeden Tag auf das Auto angewiesen und daher noch nicht zu gekommen.


    Echt schon komisch. Identische Scheinwerfer und bei dem einen muss es dimmen und beim anderen brauch es das nicht :facepalm:


    Ursprung dieses Gesprächs war eigentlich der, das ich meine Rückleuchten (Celis) als TFL codiert haben wollte, damit sie wie vorn auch sofort bei Zündung leuchten. Dies geht wohl nicht und wäre wohl ebenfalls nicht zulässig. (hat extra nen Tüv-Prüfer gefragt, der gerade rein kam)

  • Natürlich kannst du dein Rücklicht hinten einschalten, jedoch funktioniert das meist nur, wenn man mindestens das Standlicht einschaltet. Und genau dann dimmt vorn das TFL auf Standlicht ab, was ich nicht möchte.
    (möchte TFL vorn auf 100% und hinten ebenfalls TFL, ohne Licht anzuschalten)


    Zulässig ist es deswegen nicht, weil die Rückleuchten nur für Standlicht, Bremslicht, Blinker, NSL und Rückfahrscheinwerfer geprüft und zugelassen sind. (passende Prüfzeichen)
    Da sie jedoch keine RL bzw. R87 Zulassung haben, sind sie folglich laut Gesetz als TFL nicht zulässig.
    Völlig bescheuert, da es mMn keine Rolle spielt ob man nun hinten das Standlicht/Rücklicht an hat oder es anders schaltet das es als TFL leuchtet. Denn die Helligkeit bleibt ja komplett identisch.


    Da will man für mehr Sicherheit sorgen und dann wird es einem vom Gesetz her nicht erlaubt. Ob es jedoch einen Cop auffallen würde oder nicht, ist natürlich eine andere Frage. Nur habe ich kein Bock, deswegen Stress zu bekommen, wenn es mal hart auf hart kommt.

  • Beim zweiten Facelift ist bei Bi-Xenon sowohl TFL 100%, als auch Standlicht 100% und somit gleich hell und das vom Werk aus. (also zulässig)

    Es wird erst gedimmt, wenn man die Zündung ausschaltet.


    Je nach Lichtverhältnissen fahre ich auch nur mit Standlicht, weil die TFL dann zu 100% leuchten und die Rückleuchten ebenfalls.

    Alt: Ibiza Sport Edition 1.9 TDI(101 PS) >EZ 11/04< Zusatzaustattung: Alarmanlage, Schiebedach, Sitzheizung, Climatronic.

    Neu: Ibiza FR 1.4 TDI(105 PS) >EZ 11/15< Fast Vollausstattung, es fehlen nur Rückfahrkamera, Alarmanlage und verstellbare Dämpfer.

  • Es wird erst gedimmt, wenn man die Zündung ausschaltet.
    Je nach Lichtverhältnissen fahre ich auch nur mit Standlicht, weil die TFL dann zu 100% leuchten und die Rückleuchten ebenfalls.

    Ja so wurde mir das auch gesagt, das es erst abdimmt, wenn man die Zündung ausmacht. (was auch Sinn macht)
    War auch mal beim Tüv und Dekra und habe diesbezüglich nachgefragt. Alle Prüfer sagten mir, das es rein vom rechtlichen her nicht zulässig wäre, das man das Standlicht nachträglich umprogrammieren (das es so hell wie TFL bleibt) bzw. hinten die Rückleuchten auf TFL umstellt.


    Nur wenn es serienmäßig so verbaut ist das es nicht abdimmt (wie es beim 2. Facelift der Fall ist), ist es zulässig, da es so geprüft und abgenommen wurde.


    Auf den Hinweis das es sich sowohl beim ersten, als auch beim zweiten Facelift um exakt die gleichen Scheinwerfer/Rückleuchten handelt (Xenon bzw. LED Rückleuchten) war die Verwunderung hingegen sehr groß.
    (jedoch ändert es nichts an der Rechtslage)


    Habe auch mal Seat diesbezüglich angeschrieben, mal sehen was die dazu sagen.