Hallo,
ich habe meinen 95er Ibi vor 5 Tagen bei einem VW-Vertragshändler gekauft.
Der Händler hat diesen als unfallfrei deklariert.
Jetzt habe ich diesen zur Dekra gefahren, da mir ein paar Stellen hinten verdächtig vorkamen.
Resultat ist, daß ein Unfallschaden vorliegt, zwar nichts schlimmes (keine Karosserie oder Fahrwerk verzogen) jedoch trotzdem ärgerlich und die Reparatur liegt bei ca. 500 €.
Ich werde morgen dem netten Händler einen Besuch abstatten :baller: und Ihn vor die Wahl stellen. Entweder repariert er den Schaden gescheit, gibt mir einen massiven Preisnachlass oder er nimmt die Karre zurück.
Die Frage ist, da mein Jurastudium nicht so vorhanden ist ;), meine rechtliche Grundlage dazu???