DRINGEND Unfall verschwiegen beim Kauf

  • Hallo,


    ich habe meinen 95er Ibi vor 5 Tagen bei einem VW-Vertragshändler gekauft.
    Der Händler hat diesen als unfallfrei deklariert.


    Jetzt habe ich diesen zur Dekra gefahren, da mir ein paar Stellen hinten verdächtig vorkamen.


    Resultat ist, daß ein Unfallschaden vorliegt, zwar nichts schlimmes (keine Karosserie oder Fahrwerk verzogen) jedoch trotzdem ärgerlich und die Reparatur liegt bei ca. 500 €.


    Ich werde morgen dem netten Händler einen Besuch abstatten :baller: und Ihn vor die Wahl stellen. Entweder repariert er den Schaden gescheit, gibt mir einen massiven Preisnachlass oder er nimmt die Karre zurück.


    Die Frage ist, da mein Jurastudium nicht so vorhanden ist ;), meine rechtliche Grundlage dazu???

  • hmm.. du kannst aufjedenfall vom Kauf zurück treten und 2 Nachbesserungsversuche verlangen. Aber würde bei dem Händler das Auto zurück geben und mir wo anders eins kaufen!

  • Wenn du es stichfest nachweisen könntest, dass der Schaden schon vor Kauf bestand, dann theoretisch "beliebig" soweit ich weiß und das deshalb, weil der Vertrag dann nämlich nichtig ist, weil ein Fehler arglistig verschwiegen wurde.


    Aber die Betonung liegt auf NACHWEISEN.


    Aber mal davon abgesehen, was ist denn kaputt?
    Wenn kein Karosserieteil beschädigt wurde, dann zählt es auch nicht als Unfall. Sprich ein dicker Lackkratzer, oder so eine Schramme von einer Wand, oder so, wo zwar Kratzer drin sind, aber sonst nichts passiert ist (ich weiß, dass lackieren schweine teuer ist) reichen nicht aus, als das Auto als Unfallauto hinzustellen.

    In diesem Sinne
    Stefan aka 6l74kw


    01/03 - 10/06 Seat Ibiza 6L Sport 1.9TDI
    10/06 - 10/11 Audi A3 Sportback 2.0TDI quattro
    10/11 - ??/?? Audi A6 Avant 3.0TDI quattro

    Einmal editiert, zuletzt von 6l74kw ()

  • ansonsten liegt die widerrufsfrist bei??



    es ist jetzt nichts absolut dramatisches, wie gesagt es ist ja nichts verzogen


    es ist jedoch im heckbereich auf der innenseite des kofferraums hinter der verkleidung zu sehen, daß ein paar schweissnähte aufgebrochen sind


    ausserdem ist der auspuff bis mittelschalldämpfer in richtung motor verschoben durch den aufprall


    ausserdem sind die spaltmaße des kofferraumdeckels an beiden seiten nicht gerade werksoriginal


    und die auch die lackierung unter den beiden rückleuchten ist verdächtig


    alle mängel laut dekra-prüfer


    ich hab mich leider etwas blenden lassen bzw.


    habe nicht so gründlich nachgeschaut, da es ja wie gesagt ein vw-vertragshändler ist.Jung und doof wie man manchmal ist, habe ich gedacht, daß man denen vertrauen kann. :wallbash:

  • meines wissens müssten bei solchen mängel folgendes möglich sein:


    rücktritt vom kaufvertrag (auto gegen geld ohne wertverlust)
    oder
    anpassun des kaufvertrages (d.h. kunde erhält betrag x zurück und/oder die werkstatt repariert die mängel kostenfrei)


    oder sehe ich da was falsch ?


    BanDog, du hast doch sicher ein Schreiben der Dekra, richtig ? Dann geh doch einfach mal mit dem Schreiben zu deinem AH.


    Einfach mal vorlegen und schauen was das AH sagt. Ich würde nicht gleich mit Anwalt, Richter und GSG-9 Trupp anrücken....

    Die Keramikbremse mag latent schaben und leise wummern, aber sie verzögert dir notfalls den Verstand aus dem Schädel


    Wie der Ibiza ist? Nimm den größten Diesel Motor der im Regal steht, bau Ihn ein, spiel Bill Gates mit der Steuersoftware und schon hast du pure Fahrfreude. Aber lass ja kein Birnchen kaputt gehen - dann biste am kotzen... 8)


  • Zu dem Ganzen mal ne Frage.


    Was versteht man unter einem Unfallfahrzeug und was muss beim Verkauf angegeben werden.


    Bsp.: Wenn beim einparken der Kotflügel und die Stoßstange zerkratzt und leicht eingebeult wird, ist dies dann ein Scahden der beim Verkauf angegeben werden muss?!

  • Nopsi
    ein schreiben wollte der typ von der dekra mir nicht geben
    er hat gemeint es würde nichts bringen (ausser ihm ein bisschen geld)ein gutachten zu erstellen.
    da dieses vor gericht (wenn es denn soweit kommen würde)
    nutzlos wäre (das gericht muss den gutachter dann auswählen :znaika:


    war sowieso ein netter und kompetenter der herr von der dekra
    (hat alles kostenlos überprüft) :respekt:


    ich werde den händler morgen einfach darauf ganz freundlich ansprechen :discus:
    und ihn darauf hinweisen, daß wenn er mir nicht entgegenkommt die karre wieder auf dem hof stehen hat


    wollte nur noch mal sichergehen daß ich das auch rechtlich gesehen wirklich darf.

  • Zitat

    Original von m_st_123
    Zu dem Ganzen mal ne Frage.


    Was versteht man unter einem Unfallfahrzeug und was muss beim Verkauf angegeben werden.


    Bsp.: Wenn beim einparken der Kotflügel und die Stoßstange zerkratzt und leicht eingebeult wird, ist dies dann ein Scahden der beim Verkauf angegeben werden muss?!


    Bei leichtem Blechschaden weiß ich nicht genau.
    Kratzer jedenfalls ist kein Unfallauto.
    Bei kleinen Blechschäden bis zu einem gewissen Wert (hab da irgendwie 500Euro, oder so im Kopf rumschwirren, die ich aber nicht weiter fachlich belegen kann) kann es sein, dass es auch noch als unfallfrei durchgeht.

    In diesem Sinne
    Stefan aka 6l74kw


    01/03 - 10/06 Seat Ibiza 6L Sport 1.9TDI
    10/06 - 10/11 Audi A3 Sportback 2.0TDI quattro
    10/11 - ??/?? Audi A6 Avant 3.0TDI quattro

  • Zitat

    Original von 6l74kw
    Bei leichtem Blechschaden weiß ich nicht genau.
    Kratzer jedenfalls ist kein Unfallauto.
    Bei kleinen Blechschäden bis zu einem gewissen Wert (hab da irgendwie 500Euro, oder so im Kopf rumschwirren, die ich aber nicht weiter fachlich belegen kann) kann es sein, dass es auch noch als unfallfrei durchgeht.


    Kratzer ist mir auch soweit klar, dass wenn dir z.B. jemand die Tür mit nem Schlüssel "mutwillig" verkratzt und man das lackieren läßt, dass dies kein Unfallfahrzeug ist.
    Interessant wäre das mit dem Blechschaden. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der dazu eine Aussage treffen kann!

  • @m_st_123
    ich hab mal ein wenig gegooogelt zu dem thema
    zwar nicht wirklich was tolles gefunden aber immerhin


    § 263 StGB: Keine Täuschung über Angemessenheit oder Üblichkeit des Preises; Grenzen des Informationsrisikos des Käufers beim Gebrauchtwagen; Offenbarungspflicht des Verkäufers bei unfallbeschädigtem PKW


    Leitsätze:


    »Im Gebrauchtwagenhandel sind nach der Verkehrsauffassung die Kennzeichnung eines Fahrzeugs als unfallfrei und die Unterscheidung zwischen (einfachen) Blech- und (schwerwiegenden) Rahmenschaden als wertbildende Faktoren von besonderem Gewicht.
    Ein Gebrauchtwagenhändler, der einen schwer unfallgeschädigten, jedoch wiederhergestellten Kraftwagen verkauft, hat dem Kaufinteressenten auch ungefragt zu offenbaren, daß es um ein "Unfallfahrzeug" geht. Gegebenenfalls muß er ferner klarstellen, daß der Unfall nicht nur einen "Blechschaden" zur Folge hatte.«

  • Zitat

    Original von m_st_123
    Interessant wäre das mit dem Blechschaden. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der dazu eine Aussage treffen kann!


    Bei geringfühigen Schäden ist sicherlich keine der von Nopsi genannten Option durchsetzbar.


    Indem o.g. Fall mit gestauchtem Auspuff und offensichtlich verzogenen Teilen im Heck ist nicht von unfallfrei zu sprechen. Wenn Du Rechtsschutz hast würde ich auf jeden Fall einen auf Anwalt aufsuchen um die Möglichkeiten und die Wahrscheinlichkeiten auszuloten.


    An Deiner Stelle würde ich das Auto definitiv zurückgeben und bei einem anderen Händler mit vorheriger Untersuchung ein anderes Auto kaufen. Wer weiss was die noch verschweigen. Sorry aber zu dem Händler kann IMHO, ob bewusst oder unbewusst durchgegangen, kein Vertrauen und somit auch keine belastbare Geschäftsbeziehung aufkommen. :(

  • rechtschutzversicherung?
    ich sollte mir endlich sowas mal zulegen :whistling:


    ich hoffe es wird erst einmal ohne anwalt funzen


    aber eigentlich müsste der händler das auto ohne großen rechtstreit zurücknehmen da ja vertragliches widerrufsrecht :deal:

  • Zitat

    Original von BanDog 6K_GTI
    da ja vertragliches widerrufsrecht


    Nein, das hat ja mit einem Widerruf nichts zu tun.
    Sachlich betrachtet ist das Betrug, angesagt wäre also eine Strafanzeige gegen den Händler.
    Das man vielleicht mit Verhandeln besser abschneidet, ist mir auch klar, nur hat dann der nächste Kunde das Nachsehen.
    Sobald wesentliche Teile des Fahrzeugs (Schweißnähte!) in Mitleidenschaft gezogen sind, ist es Pflicht des Händlers, Dich UNAUFGEFORDERT darauf hinzuweisen.
    Kommt unter solchen Umständen ein Kaufvertrag zustande, wird den jeder Richter als nichtig ansehen. Es steht dir Rückgabe des Kaufpreises und ggf. Schadensersatz zu.


    Axel

  • ok verstanden


    ich sollte mir wirklich endlich mal ne rechtschutzversicherung zulegen


    na ja ich werde morgen zum händler fahren
    über das ergebnis werde ich euch auf dem laufenden halten.


    aber schonmal danke für die schnellen antworten

  • Bist du beim ADAC ? Wenn ja frag bei denen mal nach.

    Die Keramikbremse mag latent schaben und leise wummern, aber sie verzögert dir notfalls den Verstand aus dem Schädel


    Wie der Ibiza ist? Nimm den größten Diesel Motor der im Regal steht, bau Ihn ein, spiel Bill Gates mit der Steuersoftware und schon hast du pure Fahrfreude. Aber lass ja kein Birnchen kaputt gehen - dann biste am kotzen... 8)