Hi Leute,
ich habe mir heute endlich ein Sportfahrwerk einbauen lassen und bin gerade dabei, mir deshalb kräftig in den A...llerwertesten zu beißen. Zur "Vorgeschichte":
Ich habe mir bereits im letzten Sommer Sonderräder (von Dezent) gekauft (7x16) und diese für teuer Geld beim TÜV eintragen lassen (normal über 19(3) mit dem Teilegutachten). Heute habe ich mir wie gesagt ein Fahrwerk einbauen lassen (AP 30/30) und war deshalb auch beim TÜV. Vorher habe ich mir auch gleich meine Sommerräder anbringen lassen, da mir einleuchtete, dass diese beim Eintragen des Fahrwerks drauf sein müssen. Ergebnis beim TÜV: Eintragung nach 19 (3), im Kommentarfeld steht ein Verweis auf die Felgen und die entsprechende Eintragungsnummer.
Heute Abend schaue ich dann mal ganz interessiert das Gutachten des FW genauer an, und was muss ich lesen?: (sinngem.) "bei Verwendung der Tieferlegung in Verbindung mit Sonderrädern ist eine Abnahme nach 19 (2) durchzuführen".
Nun stelle ich mir doch ernsthaft die Frage: Es ist doch wohl eher der "Normalfall", dass man ein Sportfahrwerk mit nicht-Serienrädern fährt. Ist es ernsthaft so, dass alle die hier im Forum vertreten sind mit Sonderrädern und Tieferlegung, dass diese einen Eintragung nach 19 (2) gebraucht haben? Ich sehe es irgendwie nicht so recht ein, bei meinen moderaten Tuningmaßnahmen (16er Felgen, 30/30 TL) eine Abnahme wie beim Mega-Vollumbau vornehmen zu müssen.
Ich schlage deswegen auch morgen nochmal beim TÜV auf (und werde das Ergebnis posten). Eure Erfahrungen zu dem Thema würden mich trotzdem interessieren....
beste Grüße,
Illu
PS: Ist es normal, dass das Gutachten für das Sportfahrwerk lediglich auf Tieferlegungsfedern lautet?