Ist es denn im Allg (ohne irgendeine bestimmte FA. anzusprechen) eine Geschäftsschädigung, wenn man als Privatperson feststellt, dass die vom Tuner versprochenen Daten nicht realisiert werden können???
Das ist ja wie als wenn Autobild feststellt, dass der angegebene Durchschnittsverbrauch des Autos XY nicht erreicht werden kann......Das wäre dann also auch Geschäftsschädigung? ...auch wenns allg bekannt ist