Pedalkappen original Seat - ABE erforderlich?

  • Das sind einwandfrei für die Pedale passende Serienteile, dafür braucht man keine ABE.


    Und das sieht der Herr in der braun-grünen Uniform auch so, sollte er mich aufhalten?
    Meine Lust hält sich in Grenzen, die originale Schachtel durch die Gegend zu kutschieren um sie im Falle einer Kontrolle dem besagtem Herren unter die Nase halten zu können ;)

  • Ist ne ganz alte Diskussion und da wirds auch hier im Forum was geben.


    Ich fasse es zusammen:


    EIGENTLICH müsste man die per Einzelabnahme eintragen, mir ist ein Einzelfall bekannt wo das bei der HU bemängelt wurde - und gleich eingetragen wurde.


    Aber da an jemanden zu kommen der weiss das es genau das Modell nicht mit den Kappen gab, gleich einem Lottogewinn. Einbauen und sorglos damit fahren, das sieht wieklich niemand und einwandfrei beurteilen kann das auch keiner, besonders nicht die Polizei. Denen ist das auch egal.

  • Na, dann hoffen wir mal das beste :D
    Werde die originalen Pedale im Falle einer Kontrolle/HU aber bereithalten.
    Sollten diese baugleich sein, was sich morgen herausstellt, sollte es eigentlich keine Probleme geben nehme ich an -Hmmm_

  • Sollten diese baugleich sein, was sich morgen herausstellt, sollte es eigentlich keine Probleme geben nehme ich an -Hmmm_


    Die sind quasi baugleich, wurden also genau für diese Pedale konstruiert. Wenn da einer dumm fragt, sag einfach, es wär Serie. Damit lügst du ja nicht, es ist ja Serie, nur nicht ab Werk verbaut ;)

  • Das sind einwandfrei für die Pedale passende Serienteile, dafür braucht man keine ABE.


    ...war das nicht so: "wer Originalteile des Fahrzeugherstellers verbaut, benötigt keine ABE , TÜV-Abnahme etc."


    - bei mir is übrigends die SEAT-LEON-Cupra-Lippe angebaut (Fahrzeug is ja gebraucht gekauft) - der Vorbesitzer hat die Serien-Nr und den Artickel-Aufkleber extra weiß makiert - und bei ner zufälligen Nachfrage bei ner DEKRA-Prüfstelle sagte mir der Prüfer gleich "wenn es ein original Teil Ihres Fahrzeugherstellers ist ist , ist dieses Teil ja geprüft und braucht nicht eingetragen werden."

  • Nein die Formulierung wäre "Wer Originalteile des Fahrzeuges verbaut".


    Sprich wenn es eine Austattungsversion des Ibizas geben würde die eben diese Pedalauflagen hat, dann wurden diese schonmal in Verbindung mit dem Fahrzeug offiziell abgenommen. - aber in diesem Fall ist das nur graue Theorie und Korinthenkackerei, es interessiert niemanden und sicher ist sich auch niemand.


    Die Cupra-Lippe ist da schon eindeutiger nicht zulässig. Aber auch das juckt nicht wirklich jemanden, da mus sman schon jemanden treffen der richtig Ahnung hat oder einfach ein Arschloch ist.

  • Sind aber auch "nur" TT Pedalkappen: http://www.ebay.de/itm/Seat-Ib…nal-Cupra-R-/260844308635
    http://www.oemvag.es/de/volksw…-audi-tt-pedalkappen.html
    Aber ehrlich gesagt, würde ich mir da keine großen Sorgen drum machen, denn solche oder so ähnliche Kappen werden ja auch im Zubehör bei Seat verkauft, nur kostens dort um ca. 100.- mehr !http://www.seat.at/zubehoer

  • Die Cupra-Lippe ist da schon eindeutiger nicht zulässig. Aber auch das juckt nicht wirklich jemanden, da mus sman schon jemanden treffen der richtig Ahnung hat oder einfach ein Arschloch ist.


    einfach gesagt/gefragt: INWIEFERN !?


    Also,
    man sieht ja schon, da die Lippe nicht ganz den Konturen der Frontschürze des Ibiza folgt, und das die Lippe ("evtl.") nicht zu diesem Fahrzeug past.
    Bei uns im Gewerbegebiet is ne DEKRA-Station. Da is auch nen Modeladen zu dem ich war, und da ich noch `was Zeit hatte , und bei DEKRA offensichtlich grad nix zu tun war, hab`ich dort einfach spontan mal an-/nachgefragt.
    Auf meine Frage "Ich hab das Auto ja gebraucht gekauft. Ich hab da mal ne Frage. Muß ich diese Spoilerlippe eintragen ?" Antwort des DEKRA-Prüfers: sofern diese Lippe ein Originalteil von Ihrem Fahrzeughersteller ist , also kein Fremdprodukt von einem anderen Hersteller oder ein externes Tuningbauteil dann brauchen sie die nicht abnehmen bzw. eintragen zulassen, da dieses Anbauteil ja schon durch Ihren Hersteller geprüft und abgenommen wurde. Aber wir können ja mal eben genau `drunterschauen."
    Ich bin dann auf/über deren Grube gefahren und der Prüfer hat mich dann sogar noch mit nach da unten geführt. :P - NEIN; nicht das was jetzt einige denken... :huh:
    Da sahen wir dann, das das Typenschild der Lippe weiß makiert war und sogar der Bestell-/Artickelzettel noch `drauf klebte. Und darauf sagte mir der nette Prüfer: "Sehen sie hier. Das ist ein SEAT Originalteil. Die Lippe ist ordentlich an den Befestigungspunkten verschraubt, ob das nun ein Anbauteil Ihres Fahrzeugs ist kann ich so nicht erkennen, evtl. einer anderen Ausstattungslinie, aber da es sich um ein Originalteil handelt brauchen sie sich da keine Sorgen machen. Das is o.k. so."


    Also wo gibts da ne ganz klare Definition - bitte dann mit Link , § , etc. dazu - was nun zulässig ist und was nicht ? Versicherungen finden im Zweifelsfall ja doch gerne `was............um nicht zahlen zu müssen.

  • sofern diese Lippe ein Originalteil von Ihrem Fahrzeughersteller ist


    Kann ich mir nicht vorstellen, denke er meinte: von Ihrem Fahrzeugtyp !! Was es aber nicht ist, ansonsten könnte ja jeder alles von "Seat" an seinem Ibiza drann basteln.

    Die Lippe ist ordentlich an den Befestigungspunkten verschraubt,


    Wo verschraubst du die an den Befestigungspunkten, wenn die Lippe am Cupra R gesteckt ist?


    Klar ist aber wahrscheinlich, das es die Polizei wahrscheinlich nicht stören wird, trotzdem wäre ich da etwas vorsichtig.

  • Kann ich mir nicht vorstellen, denke er meinte: von Ihrem Fahrzeugtyp !! Was es aber nicht ist, ansonsten könnte ja jeder alles von "Seat" an seinem Ibiza drann basteln.


    Wenn die Pedalkappen beim Cupra serienmäßig verbaut wurden (gibts da eventuell noch jemanden der das besätigten kann?), zählt das dann als gleicher "Typ"?

  • dann brauchen sie die nicht abnehmen bzw. eintragen zulassen, da dieses Anbauteil ja schon durch Ihren Hersteller geprüft und abgenommen wurde. Aber wir können ja mal eben genau `drunterschauen."


    Und genau das hat der Hersteller nicht, denn der hat das Teil mit einem Leon abgenommen und nicht einem Ibiza. Das ist ganz einfach, du sagst es ja sogar selbst:


    , ob das nun ein Anbauteil Ihres Fahrzeugs ist kann ich so nicht erkennen, evtl. einer anderen Ausstattungslinie, aber da es sich um ein Originalteil handelt brauchen sie sich da keine Sorgen machen. Das is o.k. so."


    Der Prüfer ging nicht davon aus das das Teil von einem anderem Seatmodell ist, sondern einer anderen Austattungsversion des Ibizas - er hat also falsch beurteilt.


    Also wo gibts da ne ganz klare Definition - bitte dann mit Link , § , etc. dazu - was nun zulässig ist und was nicht ? Versicherungen finden im Zweifelsfall ja doch gerne `was............um nicht zahlen zu müssen.


    Puh hab jetzt keine Lust zu suchen, aber du weisst doch auch das jegliches Teil welches man nachträglich am Auto anbaut und nicht ein Serienteil ist abgenommen werden muss. Nur weil aus Zufall ein Teil eines komplett anderen Fahrzeuges passt, heisst das doch nicht das es nicht abgenommen werden muss. In diesem Fall ist das eigentlich auch so, da hätte dir der Dekra-Beamte dir das auuh gleich per Entgelt eintragen können - wenn er sich nicht geirrt hätte.


    Brauchst dir aber keine Sorgen machen das da irgendwas mit der Versicherung passiert, die wissen auch nicht was Serie ist (weiss Seat/Dekra/TüV doch meistens selbst nicht). Und selbst wenn es irgendwem auffällt sind die Konsequenzen überschaubar, die Versicherung kann sich nicht wegen einer Plastiklippe querstellen, spätestens vor Gericht verlieren die.


    Ja, wenn man im 6J die Pedalauflagen vom Cupra verbaut ist das zulässig. Aber nichtmals ich weiss ob die anders aussehen, also werft einfach auf die Pedalerie was ihr wollt solange es gut passt.... es kann gar keiner merken.

  • Puh hab jetzt keine Lust zu suchen, aber du weisst doch auch das jegliches Teil welches man nachträglich am Auto anbaut und nicht ein Serienteil ist abgenommen werden muss.


    "psyke" , Deine Antwort (Erklärung) befriedigt mich leider nicht.
    - aber jetzt nicht versuchen mich anders zu befriedigen ! :D ;( :ditsch:


    Nee,
    diese Lippe - genauso wie die Pedalen - sind ja ein Serienteil.
    Nur eben in einer anderen Fahrzeug-Ausstattungslinie oder / bzw auf einem anderen Fahrzeug-Modell des selben Herstellers.
    Ich hatte selbst da mal gegoogelt ......... und ich meine, das hat was mit "E" ... oder "EG" ... oder "R" - Prüfnr zutun.
    Und die Cupra-Spoilerlippe hat eine solche "xy"-Prüfnr.


    Ja, wenn man einen ABSOLUTEN SELBSTVERLIEBTEN KORINTHENKACKER hat (ob nun TÜV-Prüfer oder Polizei-Spezie) der sagt dann "Nein, diese Lippe ist nur für das Fahrzeug SEAT LEON CUPRA Modelljahr "..." abgenommen, die dürfen sie nicht auf einem anderen Auto anbauen" , ja dann könnte es EVTL. VIELLEICHT ein kleines Problem geben.
    Aber da man ja von unten sehen kann, das die Lippe an diesen (eigentlichen) Befestigungsklipps mehrfach angeschraubt ist UND eine SEAT-Serien-Nr hat UND ich meine auch eine solche Prüfnr. in der Artickel-Nr. hat, dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, das diese als "Mangel" beanstandet wird.


    Anderes Beispiel:
    Das is ähnlich wie die Sportfahrwerksfedern (wie üblich vom Werk dann etwas straffer und 15mm tiefer) an meinem Vor-Vor-Wagen Opel Corsa B.
    Die hatte ich von nem Bekannten bekommen. Wir sind nach dem Einbau und der Achsvermessung nachfragend noch zum Tüv.
    Ich kann mich erinnern das der Prüfer noch sagte "Was soll ich da eintragen ? Da steht OPEL drauf. Die Serien-Nr steht im Computer als Sportfedern für den Corsa B. Sie fahren hier einen Corsa B. Also alles Serienmäßig , was soll ich da ändern ?"
    ......und eigentlich hatte ich gar kein Corsa mit Sportfahrwerk - sondern eben nur mit den Sportfedern. 8)

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  • Wenn du einen Prüfer hast der genau hinschaut bzw.Polizisten dann kann Es Zu Problemen kommen!
    Fängt mit der ersatzteile nummer schon diese fangen bei der VAG Gruppe bekanntlich mit dem Typ Schlüssel an.
    Zum beispiel 1M bei der Lippe obwohl du einen 6K zum Beispiel hast.
    Also einfach alles anbringen Weil Seat drauf steht geht nicht ;)

  • Dein Post ist ziemlich lang, aber zusammengefasst hast du genau das gleiche gesagt wie ich: das es dir jemand ankreiden kann. Und wenn du davon ausgehst das das jemand kann hast du ja eingesehen das es nicht zulässig ist einfach so andere teile eines anderen Fahrzeuges zu montieren.


    EG Nummern etc sagen auch nicht unbedingt was aus, denn zum richtigen Fahrzeugtyp gehören müssen die trotzdem.


    So auf Anhieb:


    http://www.cliowelt.de/forum/i…age=Thread&threadID=25762


    Einen armenarmen Jungspund der Probleme mit der Polizei bekommen hat, weil er nicht verstanden hat was der Job der Polizei ist. Cupra-Lippe verbaut - Strafe bekommen. An einem Clio natürlich viel auffälliger, aber rechtlich nichts anderes als an einem Ibiza. Es ist nunmal einfach ein anderes Fahrzeug, das kannst du nicht einfach verleugnen;-)

  • Jetzt wirds aber sehr theoretisch!
    Ich würde sagen, die blöden Pedalkappen wurden auf einem bestimmtem Pedal abgenommen, und dieses bestimmte Pedal ist sowohl im Polo, als auch im Bora, als auch im TT, als auch im Ibiza verbaut. Sollte doch scheißegal sein -Hmmm_
    Das Pedal ist immer das selbe! :whistling: