Trotz Eintragung ABEs etc. zum TÜV mitbringen?

  • Hallo,


    ich muss heute mal wieder zum Tüv und habe den Chip, Federn und die Felgen in den Schein eingetragen. Die B8 sind eintragungsfrei. Muss ich da nun den ganzen Papierkram (ABE etc.) mit vorzeigen oder geht das auch ohne? Eingetragen ist doch eingetragen oder??


    Vielen Dank,


    Jan

    - Umsteiger aber immer noch Ibiza Freund -

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  • Die ABEs heb ich persönlich auch nach erfolgreicher Eintragung auf (obs dafür ne Pflicht gibt weiß ich aber nicht).
    Als schönes Beispiel für ne nötige Wiedervorlage der ABE wäre eine Verkettung, z.B. eine andere Felge (mit ihrer ABE) bei schon eingetragenem Gewindefahrwerk. Woher soll der TÜV-Onkel nun ohne ABE des Fahrwerks wissen welche Einschränkungen der Hersteller des Gewindefahrwerks gemacht hat (bzl. Freigängigkeit usw.) ? Die "alte" Eintragung bezieht sich ja nur auf die vorher montierten Felgen ;)

    Ruß, Du Luder :D


    So rußest auch Du mit dem Cupra TDI durch die Gegend? Wenn ja, trag Dich hier ein ^^

  • 8o 8o das letzte mal als ich bei der zulassungsstelle war (mit mopped) und mir das zeug in den fahrzeugschein hab eintragen lassen, hat sie mir die ABEs/gutachten usw. abgenommen...die hat dann gemeint das wird eingescannt und bleibt aufm rechner.. ?( ?( und jetzt mit dem auto lass ich überhaupt nichts in fahrzeugschein eintragen..für was denn? kostet doch nur geld..(hab mal beim tüv nachgefragt, es gibt nur ein paar wenige sachen die man im fahrzeugschein stehen haben MUSS, so ganz hab ich aber nicht verstanden bei was für sachen..aber ich weiß zB dass ne autogas-anlage drinstehen muss..)


    und zum tüv würd ich einfach alles mal mitnehmen..schaden kanns nicht..erspart aber evtl. blöde situationen und 2x fahren...

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  • Vielen Dank,


    der Ibi hat auch ohne ABEs den Tüv und AU (mit Chip) mit Bravour bestanden. Der Verkauf rückt nun immer näher und ich vermisse meine Sparackete jetzt schon ;( .
    Werde nach meinem Urlaub den kleinen hier rein stellen, vielleicht habe ich ja dann die Chance einen würdigen Nachfolger zu finden und kann weiterhin verfolgen wie es dem kleinen geht. Wie gesagt ;( , aber ein diesel ist nun nicht mehr nötig und ich brauche mal ein wenig Abwechslung nach 3,5 Jahren Ibi fahren.

    - Umsteiger aber immer noch Ibiza Freund -

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  • Zitat

    und jetzt mit dem auto lass ich überhaupt nichts in fahrzeugschein eintragen..für was denn? kostet doch nur geld..(hab mal beim tüv nachgefragt, es gibt nur ein paar wenige sachen die man im fahrzeugschein stehen haben MUSS,


    das haben mir die freundlichen sonntag früh um 5 anders erklärt


    sobald du was von der dekra abnehmen lassen musst und von der dekra mit einem prüfzeugniss beglaubigt werden musste, muss es auch in den fahrzeugschein rein. da das dekra/tüv/gtü gutachten nur sagt das es technisch einwandfrei ist und der text der draufsteht is ein vorschlag für das amt wie se eintragen können (außer spezifische größen die se übernehmen müssen)


    bei missachtung drohen pro "eintragung" 3 punkte und 50€

  • also mir hat auch mal jemand gesagt, dass man wenn man ne ABE hat diese nur im auto mitführen müsse.... ?(

    6L FR 1.9 TDI 96kW | candy weiß | Climatronic | Xenon | Easy-Entry | Alana MP3 Lenkradfernb
    Tuning: Brock B21 7,5x17 | Pirelli P Zero Nero 205/40 17 | H&R 35mm | LCR Lippe | Cupra-Pedalerie | Heck clean | Zierleisten in Wagenfarbe

    geplant: Armaturenbrett mit Carbon folieren | Radioblende und Lüftungsringe weiß folieren | Spiegelkappen in Carbon | Scheibentönung

  • Das ist quatsch, Fahrwerk, Felgen,... muss man nicht in die Papiere schreiben lassen, da langen die Zettel vom TÜV. Was aber drinstehen muss, ist nen umgebauter Motor, andre Bremsanlage,...


    bezüglich felgen, Fahrwerk,...: Steht ja sogar in den Gutachte drin, dass man bei nächstem Kontakt mit der Zulassungsstelle das mal eintragen könnte.
    Und?? Wenn ich die nächsten 3 Jahre zur Zulassung net hinkomm, lass ichs auch net eintragen. Ist ja keine Pflicht..
    Die Rennleitung wollte mir auch mal was von Pflicht erzählen, bis ich denen das Gutachten vorgelesen hab. Dann haben sie mir noch eine gute Weiterfahrt gewünscht...
    Die können ja auch net alles wissen..... Denken aber, sie wissen alles..
    Aber wenn man mit Fakten diverse Sachen belegen kann und sachlich bleibt, lassen die auch einen in ruhe. Das sind auch nur Menschen

  • Also dieses Gutachten ist definitiv mitzuführen, steht glaube ich sogar drauf... sonst könnte ja jeder sagen "ach das gutachten ist zuhause, aber meine 2,5cm bodenfreiheit sind eingetragen"

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    Back in Black - Ibiza 6L FR
    Bilstein B14 - BRC LPG - CarHifi

  • -RICHTIGE/korrekte e-Nummer auf teilen -> dranbauen und freuen, sonst nichts, bei dummen fragen auf die e-nummer verweisen/zeigen
    -ABE für anbauteil vorhanden(und alle bedingungen der ABE werden erfüllt, also gültige ABE) -> einfach im auto mitführen, bei bedarf vorzeigen
    -"nur" teilegutachten für ein anbautteil ->beim tüv eintragen lassen -> DIN A4 zettel vom tüv mitführen, bei bedarf vorzeigen
    - ohne gutachten für ein anbauteil -> einzeleintragung beim tüv machen lassen -> DIN A4 zettel vom tüv mitführen, bei bedarf vorzeigen


    ansonsten KANN man sich das alles auch in den fahzeugschein eintragen lassen, damit ersparrt man sich die zettel im auto, aber es kostet geld. also wozu? das bisschen platz wird ja wohl jeder im auto haben. außerdem ist es doch ganz lustig bei ner kontrolle dem grünen so n ganzen ordner voller gutachten in die hand zu drücken. die wahrscheinlichkeit, dass der keine lust hat alles durch zu checken ist doch groß...
    was ich allerdings hier in der gegend mal gehört habe, dass die rumstreßen, wenn man alles NUR im fahrzeugschein stehen hat und die gutachten nicht extra noch dabei hat. was ich aber für schwachsinn halte. wenn so n grüner vor mir stehen würde und mir so n dreck erzählt, dann würd ich dem auch mal was erzählen..außerdem hab ich auch schon n paar mal was in den fahrzeugschein eintragen lassen. das eine mal haben sie mir die gutachten abgenommen und eine kopie aufm pc angespeichert, beim anderen mal hab sie mir die gutachten wieder gegeben..also können die sich wohl selbst nicht entscheiden bei der zulassungsstelle...


    und ansonsten gibts noch teile die das auto gravierend verändern. diese MÜSSEN auch in den fahrzeugschein eingetragen werden..also sachen wie motorumbau, bremsenumbau, autogas-umbau,.... aber das wird ja wohl beim eintragen der tüvprüfer gleich sagen und im zweifel, einfach mal nachfragen.

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  • ja also wenn ich federn etc mit ABE etc habe, brauch ich gar nemmer zum tüv das eintragen lassen? (nur nochmal nachfrag)

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  • Japp, das ist sinn einer ABE
    Allerdings musst du sie mitführen und meist sind auf den Teilen Prüfnummern, die müssen natürlich sichtbar verbaut werden, damit das ganze in einer Kontrolle nachvollzogen werden kann

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  • ja also wenn ich federn etc mit ABE etc habe, brauch ich gar nemmer zum tüv das eintragen lassen? (nur nochmal nachfrag)


    gibts sowas überhaupt? federn mit ABE? dachte die wären alle mit teilegutachten..naja falls es das doch gibt steht aber sicher in der ABE, dass die nur in verbindung mit orig felgen und ohne distanzscheiben verbaut werden dürfen oder sowas in der art. man muss sich so ne ABE immer selbst aufmerksam durchlesen und sich mal selbst n kopf machen was da genau drin steht.


    jedenfalls wenn alle bedingungen der ABE erfüllt sind, und wie schon gesagt wurde alle nummern stimmen und alles korrekt verbaut ist usw. brauchst du nicht zum tüv zu fahren.



    und bei den ganzen ebay "teilegutachten" muss man auch immer aufpassen. alles mit §21 ist teuere einzelabnahme und die tollen TÜV-Zettel die immer dabei sind bringen im prinzip gar nichts. alles mit §19.3 ist ein echtes teilegutachten, da kostet die abnahme so 30-40eur.




    wobei ich jetzt auch mal was schönes hatte. tüv-prüfer: "das gutachten wurden inzwischen zurückgezogen und ist nicht mehr gültig. fragen sie mal beim hersteller nach, ob es ein neues gültiges gibt..."


    ja na klasse..und was wenn mal ne ABE zurück gezogen wird und man nix davon weiß? (woher denn auch) oder was wenn ich das teil (bei teilegutachten) schon lange angebaut habe und alles eingetragen ist? wird die eintragung jetzt ungültig? (und woher soll ich das wissen, dass ich ohne betriebserlaubnis fahre..) :cursing:

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  • was wenn mal ne ABE zurück gezogen wird und man nix davon weiß? (woher denn auch) oder was wenn ich das teil (bei teilegutachten) schon lange angebaut habe und alles eingetragen ist? wird die eintragung jetzt ungültig?


    Nein.


    Das gilt nur für Neueintragungen.
    Bestes Beispiel ist die Story mit den DPF...


    Axel