An alle die einen Reimport fahren.
Orginal auszug Auto-Bild vom Freitag den 15.08.03
Auszug:
(AZ. 24S 548/02)
Mit dem kauf eines EU-Neuwagens ein Schnäppchen gemacht?Dann muss der Besitzer bei einem anschließenden Weiterverkauf den Käufer drüber aufklären,dass es sich um einen Reimport handelt.Unterlässt er das,hat der Käufer später Anspruch auf eine Kaufpreisminderung,entschied das LG Düsseldorf.Diese müsse aus der Kaufpreisdifferenz errechnet werden.Das gelte nicht nur für einen Händler,sondern ebenso für einen Privatverkäufer.
Tipp:Den Sachverhalt in den Kaufvertrag aufnehmen.